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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Dienstemodellen



izzy17
25.05.2024, 00:01
Hallo an alle,

Ich bin gerade am Hospitieren im Rahmen der Stellensuche und da es meine erste Stelle ist stellen sich mir noch ein paar Fragen bezüglich der Dienste:

1. In einem Haus gibt es nachts 12h Dienste, es gibt Assistenten die ihren "Tagdienst" um 4h Bereitschaftszeit verlängern um die entstehende Pause zu überbrücken. 19 Uhr ist dann Übergabe an den Nachtdienst. Dieser besteht aus Vollarbeitszeit zwischen 19-0 Uhr, dann Bereitschaftszeit zwischen 0-7 und nochmal 1h Vollarbeit für die Übergabe. D.h. man macht pro Nachtdienst -2h da man ja nur 6h Vollarbeit hat.
Meine Frage wäre jetzt: warum nicht 8h Vollarbeit? Laut den ÄiW arbeitet man auch fast durchgehend also an der "geringen" Arbeitsbelastung kann es nicht liegen. Geld sparen für den Arbeitgeber?

Dienstbelastung hier 6-8 / Monat damit über den 4 Diensten aus dem Tarifvertrag oder "zählen" die Dienste nur halb da sie ja nur 12h lang sind?

2. Anderes Haus. Dort geht der Dienst von 16-8 Uhr mit 8h Vollarbeit und 8h Bereitschaftszeit. Dienstbelastung ca. 6-8 / Monat d.h. ja eigentlich deutlich über den 4 Diensten aus dem Tarifvertrag. Auf meine Nachfrage wurde mir erklärt, dass die Dienste dadurch, dass sie kürzer sind nur als "halber" Dienst zählen, deshalb würden trotz den 6-8 Diensten nicht die Maximalzahl aus dem Tarifvertrag überschritten. Kann man das so betrachten?

Danke schonmal für eventuelle Antworten, googlen hat mich nicht weitergebracht...

izzy :)

JJ*
25.05.2024, 07:07
Hast du denn selber mal in den entsprechenden Tarifvertrag geschaut? Dort werden die Fragen zur Höchstgrenze der Dienste und wann diese tariflich nur zur Hälfte zählen beantwortet. Es ist insgesamt sehr ratsam, sich das (potenziell) für einen geltende Tarifwerk mal zu Gemüte zu führen, auch wenn das erfahrungsgemäß nur eine absolute Minderheit aller Mitarbeiter (nicht nur bei Ärzten) tut.

Zur ersten Frage: auf Arbeitnehmerseite wird meist mit mehr Geld auf dem Konto bei Auszahlung der Dienste im Vergleich zu normaler Schichtarbeit und Angst vor irgendwelchen als katastrophal empfundenen Schichtmodellen argumentiert - wobei sich bei 12h-Diensten an der Ausgestaltung der Schichten nichts ändern müsste, die sind in den gängigen Tarifverträgen auch in Vollarbeit möglich. Darum wird eine Auslastungsanalyse selten forciert.

izzy17
25.05.2024, 08:39
Danke für deine Antwort!

Nach längerem suchen hab ich den Tarifvertrag in Langfassung auch gefunden :) und werde ihn durchlesen
Wahrscheinlich beantwortet der schon die meisten Fragen 😅

Ja den Eindruck dass viele (ich zurzeit eingeschlossen) da wenig Ahnung haben hatte ich auch... Da wird dann wirklich oft gesagt "xy ... Bezahlung ist dann besser" oder "man verdient dann ja genug, mach dir da keine Gedanken"

docdean
25.05.2024, 16:46
Geld sparen für den Arbeitgeber?

Spart es denn Geld? Du machst zwei zusätzliche Bereitschaftsstunden, die mit je ~30€ berechnet werden. Die Minusstunden fehlen in deinem Vollzeit-Arbeitszeitkonto, aber das wird am Monatsende auf Null gesetzt und was du zu wenig gearbeitet hast, fehlt halt dem Arbeitgeber an Arbeitsleistung. Macht für dich doch ein Plus. Außer du machst Überstunden, dann werden die mit deinen Minusstunden verrechnet und nicht ausgezahlt, aber dafür hast du ja das Bereitschaftsentgelt kassiert. Wenn ich keinen Denkfehler habe, dürfte dir das egal sein.


dass die Dienste dadurch, dass sie kürzer sind nur als "halber" Dienst zählen, deshalb würden trotz den 6-8 Diensten nicht die Maximalzahl aus dem Tarifvertrag überschritten. Kann man das so betrachten?

Ohne in den Dienstvertrag geguckt zu haben, würde ich nein sagen. Dienst ist Dienst. Du kannst trotzdem so viele machen (müssen), bekommst dann aber ab dem 5. Dienst jeweils 10% mehr Geld.


Da wird dann wirklich oft gesagt "xy ... Bezahlung ist dann besser" oder "man verdient dann ja genug, mach dir da keine Gedanken"

Ja, das ist genau das Problem, weshalb sich bei uns strukturell nichts ändert. So sind Ärzte.

JJ*
26.05.2024, 10:55
Ohne in den Dienstvertrag geguckt zu haben, würde ich nein sagen. Dienst ist Dienst. Du kannst trotzdem so viele machen (müssen), bekommst dann aber ab dem 5. Dienst jeweils 10% mehr Geld.Das stimmt bei den üblichen „großen“ Tarifverträgen leider nicht (mehr). Diese enthalten durchaus Sonderregelungen für gewisse Bereitschaftsdienste, die nur zur Häfte berücksichtigt werden.

Inwiefern ein Arbeitgeber dauerhaft mit Patientengefährdung argumentieren kann, um im Einklang mit dem TV die festgelegten Obergrenzen für Dienste zu überschreiten, dann mit besagten 10% Zuschlag pro Überschreitung, sei mal dahingestellt, sofern er nicht nachweisbar aktiv versucht, etwas daran zu ändern. Das ist in der Realität zugegebenermaßen wohl leider eine akademische Diskussion, die man vor Gericht führen müsste. Wobei das auch ein Personal-/Betriebsrat übernehmen könnte, indem er solche Dienstpläne ablehnt. Für den Bereich der kommunalen Arbeitgeber das der MB das mal gut zusammengefasst:

https://www.marburger-bund.de/sites/default/files/2023-01/VKA_MitgliederInfo_Bereitschaftsdienste_Teil%203.p df

Spektralleuchte
28.05.2024, 15:30
Mir tut es immer wieder weh wie wenig Kollegen über ihre Rechte und Pflichten wissen. Aber ohne eben zu Fragen wird das nie besser!

Also: Bereitschaftsdienst heißt nicht Nullarbeitszeit! Wichtig wäre die Stufe des BDs zu kennen und welcher Tarifvertrag gilt. BD III wird in VKA Z.B mit 100% angerechnet. Für den Dienst wie von dir beschrieben wären das also 14h. Die 2 Stunden minus von der vermutlich berichtet werden kommen daher, dass man idR den Tag auf den Dienst frei hat aber 8h formal zu leisten hätte (8h am Tag vom Dienst/8h für den Tag auf den man Dienst macht also 16h, umgehen könnte man das indem man den Dienst statt um 19h um 17h beginnen lassen würde.


Das mit den halben Diensten ist Quatsch. Die Regelungen bzgl der maximalen Dienstanzahl sind leider nicht so hart wie es gerne verkauft wird. Zusätzliche Dienste werden mit zunehmender % zusatzkostem sanktioniert, aber sich nach 4 zu weigern einen 5. zu machen wirst du erst mal so nicht durchbekommen. Und wenn die Mannschaft eben nicht geschlossen die Hacken in den Boden fährt und beim Betriebsrat steht der den Mist ja genehmigt.. geht es halt so weiter. Als einzelner ist man da eigentlich machtlos.

Spektralleuchte
28.05.2024, 15:48
Ergänzung: warum der Arbeitgeber BD anordnet.. Geld sparen jein.. meistens um die maximal erlaubte Arbeitszeit von 10h zu umgehen. Legal ist das nicht wenn in der Zeit vom BD eigentlich fast immer „durcharbeitet“, weil BD nur für Zeiten angeordnet werden darf in denen zwar „regelmäßig Arbeit anfällt, die Zeit ohne Arbeit erfahrungsgemäß/im Schnitt aber überwiegt.“ DH auch BDIII darf nur dann vergeben werden wenn die durchschnittliche Arbeitszeit (meist gemittelt über einen Zeitraum von 6 Monaten) in der BD Zeit unter 50% (VKA) liegt.. aber auch das zu erstreiten geht eigentlich nur wenn die gesamte Mannschaft mitmacht. Und es wird leider immer die geben die meinen, dass die einzige Alternative Schichtdienst wäre und das wäre ja ganz ganz schlimm..

Endoplasmatisches Reticulum
28.05.2024, 16:00
Selbstverständlich spart der Arbeitgeber dadurch Geld, und nicht zu knapp. Andernfalls könnte er dieselbe Stundenzahl auf mehr Personal verteilen. Wer sich fragt, warum so viele Abteilungen lieber wenige Ärzte 70 Stunden pro Woche anschaffen lassen, als mehr Ärzte die eigentlich vertraglich vereinbarten 40 Stunden, braucht nur mal die Lohnnebenkosten vergleichen.