david_92
12.06.2024, 15:22
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
folgende Situation:
Ich bin im 2. WBJ Innere in der Klinik, also kein Facharzt, keine KV-Zulassung, kein Notarzt, nix.
Eine Freundin ist Polizistin und hat mich nun gefragt, ob ich im Auftrag der Polizei Leichenschauen durchführen mag.
Hintergrund ist wohl der, dass die Polizei große Probleme hat, bei Leichenfunden im häuslichen Umfeld einen Arzt herzubekommen. Der Bereitschaftsdienst kommt erst nach Stunden, Hausärzte sind oft unbekannt oder nicht erreichbar oder verweisen auch wieder an den Bereitschaftsdienst, so dass oft nur der Notarzt übrig bleibt wenn die Polizei nicht stundenlang gebunden sein soll.
Es besteht laut ihr auch kein Druck, einen natürlichen Tod zu bescheinigen. Es geht nur darum, dass ein Arzt eine endgültige Todesbescheinigung ausfüllen muss, damit die Leiche bewegt werden darf.
Das ganze ist laut ihr ziemlich lukrativ, man kommt auf ca. zwei bis drei Einsätze die Woche.
Bundesland ist Bayern.
Ich habe mich jetzt etwas eingelesen, da es mich interessiert und der Zuverdienst nicht uninteressant ist.
Das ganze ist wohl eine privatärztliche Leistung nach GOÄ, d.h. wenn ich das durchführe, müsste ich eine Rechnung nach GOÄ mit den entsprechenden Ziffern stellen und die Einnahmen natürlich entsprechend versteuern. Außerdem sollte das ganze durch die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sein.
Grundsätzlich traue ich es mir fachlich zu, ich habe in der Klinik bestimmt schon 40-50 Leichenschauen durchgeführt und bin mir auch der Verantwortung und Tragweise im Klaren.
Meine Fragen sind nun:
Darf ich das als nicht niedergelassener Arzt überhaupt? Facharztstandard ist bei Leichenschauen wohl nicht erforderlich? Mache ich mich irgendwo unbeliebt oder droht Ärger? Muss ich das mit dem Arbeitgeber abklären? Würde ich natürlich nur in der dienstfreien Zeit und nicht in der Ruhezeit machen. Dürfte ich es im FZA und Urlaub machen?
Sorry für die vielen Fragen...
folgende Situation:
Ich bin im 2. WBJ Innere in der Klinik, also kein Facharzt, keine KV-Zulassung, kein Notarzt, nix.
Eine Freundin ist Polizistin und hat mich nun gefragt, ob ich im Auftrag der Polizei Leichenschauen durchführen mag.
Hintergrund ist wohl der, dass die Polizei große Probleme hat, bei Leichenfunden im häuslichen Umfeld einen Arzt herzubekommen. Der Bereitschaftsdienst kommt erst nach Stunden, Hausärzte sind oft unbekannt oder nicht erreichbar oder verweisen auch wieder an den Bereitschaftsdienst, so dass oft nur der Notarzt übrig bleibt wenn die Polizei nicht stundenlang gebunden sein soll.
Es besteht laut ihr auch kein Druck, einen natürlichen Tod zu bescheinigen. Es geht nur darum, dass ein Arzt eine endgültige Todesbescheinigung ausfüllen muss, damit die Leiche bewegt werden darf.
Das ganze ist laut ihr ziemlich lukrativ, man kommt auf ca. zwei bis drei Einsätze die Woche.
Bundesland ist Bayern.
Ich habe mich jetzt etwas eingelesen, da es mich interessiert und der Zuverdienst nicht uninteressant ist.
Das ganze ist wohl eine privatärztliche Leistung nach GOÄ, d.h. wenn ich das durchführe, müsste ich eine Rechnung nach GOÄ mit den entsprechenden Ziffern stellen und die Einnahmen natürlich entsprechend versteuern. Außerdem sollte das ganze durch die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sein.
Grundsätzlich traue ich es mir fachlich zu, ich habe in der Klinik bestimmt schon 40-50 Leichenschauen durchgeführt und bin mir auch der Verantwortung und Tragweise im Klaren.
Meine Fragen sind nun:
Darf ich das als nicht niedergelassener Arzt überhaupt? Facharztstandard ist bei Leichenschauen wohl nicht erforderlich? Mache ich mich irgendwo unbeliebt oder droht Ärger? Muss ich das mit dem Arbeitgeber abklären? Würde ich natürlich nur in der dienstfreien Zeit und nicht in der Ruhezeit machen. Dürfte ich es im FZA und Urlaub machen?
Sorry für die vielen Fragen...