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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überstundenzuschlag VKA TVÄ



Eva91
12.06.2024, 17:19
Ich habe eine Frage zum tarifvertraglich vorgesehenen Überstundenzuschlag von 15 %. Hier erst mal die Eckdaten: Ich arbeite als Assistenzärztin an einem kommunalen Krankenhaus (VKA TVÄ). Das Kommen und Gehen (also auch Überstunden/Mehrarbeit) werden elektronisch erfasst, indem wir uns ein- und ausstempeln. Wenn man länger als 10 Std. an einem regulären Arbeitstag bleibt, muss der Oberarzt dies gegenzeichnen, was aber problemlos funktioniert, wenn man es kurz begründet. Ein Teil der Überstunden fällt dadurch an, dass die normale Arbeit länger dauert. Ein Teil der Überstunden ist aber auch angeordnet, da ein Teil unserer Dienste als Überstunden erfasst wird (Mo-Fr bleibt immer jemand bis 19 Uhr, um den AvD zu unterstützten + Sa gibt es einen zusätzlichen Visitendienst). In unserem Dienstmodell gibt es zudem 24-Stunden-Bereitschaftsdienste, in denen man nach dem regulären Arbeitstag auf Station bis zum nächsten Morgen da bleibt und dann den nächsten Tag frei hat. Legt man sich kein "Überstundenfrei" in diesen Tag nach dem Dienst, werden von den Bereitschaftsdienststunden 8 Stunden weniger vergütet. Legt man sich hingegen ein Überstundenfrei dorthin, wird der Dienst komplett ausbezahlt. Alternativ kann man auch an anderen Tagen Überstundenfrei nehmen oder sich die Überstunden auf Antrag auszahlen lassen zum normalen Stundenlohn. Soweit so gut. Jetzt habe ich im TVÄ VKA gelesen, dass Überstunden mit +15 % Zuschlag vergütet werden, jedoch habe ich noch nie etwas entsprechendes auf meiner Gehaltsabrechnung dazu gefunden, wohingegen Nacht-/Sonntagszuschläge etc. immer aufgeführt sind. Es gibt im Tarifvertrag ja einige "Nebenklauseln" zum Thema Überstunden, die ich möglicherweise nicht vollständig verstanden habe. Wie wäre eure Einschätzung zum Überstundenzuschlag bei o.g. Arbeits-/Dienstmodell? Vielen Dank vorab :)

gitclone
14.06.2024, 15:36
Mo-Fr bleibt immer jemand bis 19 Uhr, um den AvD zu unterstützten + Sa gibt es einen zusätzlichen Visitendienst)
Der Teil ist potentiell problematisch. Du hast zwar nicht geschrieben, wann ihr anfangt, aber 8-19 Uhr geplant angeordnet ist nicht arbeitszeitgesetzkonform.

Dieses "Überstundenfrei" in den Tag nach Dienst zu legen, halt ich als juristischer Laie auch für schwierig - schließlich DARF man da garnicht arbeiten - entsprechend kann man auch kein FZA hineinlegen. Aber wenn jemand da Erfahrung hat, würde ich mich sehr über Aufklärung freuen.

Überstundenzuschlag musst du tatsächlich immer kriegen, wenn die ÜS nicht bis Ende der nächsten Woche ausgeglichen sind (was ja meist garnicht realistisch ist). Du kriegst 15% von deinem Stundenentgelt gedeckelt auf Stufe 4 - selbst wenn es noch FZA gibt - der aber später gewährt wird.

Andere Frage, die aber mit dem Thema verstrickt ist:
Wie versteht ihr das_

(4) 1Die Ärztin/Der Arzt erhält zusätzlich zu dem Entgelt nach den Absätzen 1 und 2
für jede nach Absatz 1 als Arbeitszeit gewertete Stunde, die an einem Feiertag
geleistet worden ist, einen Zeitzuschlag in Höhe von 25 v.H. des Stundenentgelts
nach Absatz 2 Satz 1.
2Weitergehende Ansprüche auf Zeitzuschläge bestehen
nicht.
und
(5) 1Die Ärztin/Der Arzt erhält zusätzlich zu dem Stundenentgelt gemäß der Tabelle
in § 12 Abs. 2 Satz 1 für die Zeit des Bereitschaftsdienstes in den Nachtstunden
(§ 9 Absatz 3) je Stunde einen Zeitzuschlag in Höhe von 15 v.H. des Stundenentgelts gemäß der Tabelle in § 12 Abs. 2 Satz 1.
2Dieser Zeitzuschlag kann nicht in
Freizeit abgegolten werden. 3Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend.

Kriegt man nachts am Feiertag jetzt beide Zuschläge zum BD oder nur einen von beiden? Wenn letzteres - welchen?

Eva91
14.06.2024, 21:17
Der Teil ist potentiell problematisch. Du hast zwar nicht geschrieben, wann ihr anfangt, aber 8-19 Uhr geplant angeordnet ist nicht arbeitszeitgesetzkonform.
Normalerweise fangen wir um 8 Uhr an. An den besagten Tagen, wo wir länger bleiben, sollen wir jedoch erst um 08:30 Uhr kommen, damit es arbeitszeitrechlich passt (es wird noch eine Pause von 30 min bzw. 45 min bei länger als 9 Std. Arbeitszeit abgezogen). Daher ist das denke ich in Ordnung.

Bezogen auf das "Überstundenfrei nach 24-Std.-Dienst": das machen bei uns viele Kollegensehr gerne, da wir sonst 8 Stunden weniger vom Dienst ausbezahlt bekommen (so werden bei uns quasi die Minusstunden direkt kompensiert - ob das tarifvertraglich korrekt geregelt ist, weiß ich aber nicht).

Bzgl des Überstundenzuschlags: hier habe ich bisher nie einen Cent von gesehen... Ich habe mal bei unserer Personalabteilung nachgefragt und wurde daraufhin immer weiter an andere Personen verwiesen worden, sodass ich irgendwann aufgegeben habe. Habe ich es richtig verstanden, dass man die +15% Zuschlag (gedeckelt auf Stufe 4) also auch bekommt, selbst wenn man die Überstunden irgendwann als FZA "abfeiert"? Und habe ich es im Tarifvertrag richtig verstanden, dass man den Zuschlag erst bekommt, wenn man mehr als 45 Std. in der Woche gearbeitet hat? Werden hier auch Bereitschaftsdienstzeiten reingerechnet oder nur normale Arbeitzeiten (d.h. man müsste dann bei regulär 40 Std/Wo erst mal 5 Ü-Std. in der Woche machen, bevor man was vom Zuschlag bekommt oder?)

Bezogen auf deine Frage bzgl. Kombi von Feiertags- und Nachtzuschlag: bei uns gibt es beide Zuschläge zusammen, wenn man an einem Feiertag nachts BD hat ;-)

FirebirdUSA
15.06.2024, 09:59
Ja Überstundenzuschlag wird trotz FZA fällig.

gitclone
15.06.2024, 13:42
Ja Überstundenzuschlag wird trotz FZA fällig.
Nur, wenn der FZA nicht bis Ende der nächsten KW gewährt wird. In diesem Fall wäre deine Flexibilität für den AG gratis. Meistens ist das aber ohnehin unrealistisch - also hat Firebird in der Praxis 100% recht.