Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vergütung Feiertagsdienst mit Rufbereitschaft TdL
Es ist definitiv so, dass es insgesamt 235% geben muss und in meiner Klinik wird das nun nach monatelangem Kampf und viel Druck von vielen Leuten auf den Arbeitgeber auch so gehandhabt
Darf ich fragen wie Ihr da vorgegangen seid? Hattet ihr rechtlichen Beistand? An die Presse?
Genau, ich krieg nur den „Zeitzuschlag“ laut Tarifvertrag im Sinne des FZA für die anwesende Zeit und die 35%. Keine Vergütung. Also sind wir quasi nur bei 135%
Aber dafür musst du doch unter der Woche nicht arbeiten? Und kriegst 35% mehr wegen Feiertag.
Wo gibt es in der Industrie 135% Zuschlag für Feiertagsarbeit? Ich glaube nicht...
Aber dafür musst du doch unter der Woche nicht arbeiten? Und kriegst 35% mehr wegen Feiertag.
Wo gibt es in der Industrie 135% Zuschlag für Feiertagsarbeit? Ich glaube nicht...
Das sind einfach facts. Ich habe gestern auch nocheinmal mit dem Ansprechpartner der Ärzteschaft in unserer Klinik gesprochen. Und es wird tatsächlich damit begründet, dass sich die wöchentliche Arbeitszeit bei einem Feiertag in der Woche um 1/5 verkürzt (also von 42 auf 33,6h) und damit dann die ersten 100% abgegolten sind. Was aber ja de facto einfach falsch und auch irgendwie frech ist, da man ja Dienst hat und arbeitet und so trotzdem 42h arbeitet. Dazu kommen dann eben nur noch die 100% FZA und 35% Feiertagszuschlag. Macht insgesamt 235%.
Es ist definitiv so, dass es insgesamt 235% geben muss und in meiner Klinik wird das nun nach monatelangem Kampf und viel Druck von vielen Leuten auf den Arbeitgeber auch so gehandhabt
txm59 könntest Du mir evtl. mal eine private Nachricht schreiben?
Wo facts?
Es steht im TV-L:
"Protokollerklärung zu § 8 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe d:
1Der Freizeitausgleich muss im Dienstplan besonders ausgewiesen und bezeichnet
werden. 2Falls kein Freizeitausgleich gewährt wird, werden als Entgelt einschließlich
des Zeitzuschlags und des auf den Feiertag entfallenden Tabellenentgelts höchs-
tens 235 v.H. gezahlt."
Du kriegst FZA (100%) und FT-Zuschlag (35%), also 135%.
Wenn du keinen FZA kriegen würdest, würde sich dein Arbeitgeber die zusätzliche Zeit eben mit 100% Strafzahlung erkaufen.
Oder wir reden gerade hemmungslos aneinander vorbei.
Jukka666
14.06.2024, 13:57
Wo facts?
Es steht im TV-L:
"Protokollerklärung zu § 8 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe d:
1Der Freizeitausgleich muss im Dienstplan besonders ausgewiesen und bezeichnet
werden. 2Falls kein Freizeitausgleich gewährt wird, werden als Entgelt einschließlich
des Zeitzuschlags und des auf den Feiertag entfallenden Tabellenentgelts höchs-
tens 235 v.H. gezahlt."
Du kriegst FZA (100%) und FT-Zuschlag (35%), also 135%.
Wenn du keinen FZA kriegen würdest, würde sich dein Arbeitgeber die zusätzliche Zeit eben mit 100% Strafzahlung erkaufen.
Oder wir reden gerade hemmungslos aneinander vorbei.
So hatte ich das eben auch verstanden, aber was mich irritiert, ist eben ihre Aussage, das falle NEBEN dem Entgelt der gearbeiteten Stunden an.
Was stimmt denn nun?
Denn wo die TE nicht unrecht hat:
Nehmen wir an, ich gehe 10 Stunden am Feiertag arbeiten. Diese 10 Stunden werden „normal“ gewertet. Gibts dann eben „nur“ 35% als Bonus on top bezahlt PLUS nochmal 10 Stunden als Ausgleich wann anders?
Werden die geleisteten 10 Stunden dann überhaupt „bezahlt“ bzw. „gewertet“? Das meint die TE mit 235%, oder?
Aber anscheinend erhält sie ja NUR den Zuschlag.
gitclone
14.06.2024, 14:54
Man kriegt immer das Tabellenentgelt * Teilzeitfaktor. In dem ist werktags (normalerweise an 5 Tagen, in Ausnahmen darf auch 6 Standard sein) arbeiten - nicht jedoch an Feiertagen - inkludiert.
Mit "NEBEN" dem Entgelt sind Lohnzahlungen gemeint, die ueber das Tabellenentgelt hinaus gehen.
Arbeitet man am Feiertag kriegt man dafuer entweder wann anders frei und sein Tabellenentgelt weiter gezahlt + eine Zulage von 35% pro Stunde Feiertagsarbeit - Man kriegt also 100% Tabellenentgelt + 35% Zuschlag ODER der Arbeitgeber bezahlt diese zusaetzliche Arbeit ohne FZA aus mit 135 % Zuschlag - sprich 100% Tabellenentgelt + 135%. Allerdings arbeitet man diese Stunden dann auch entsprechend mehr im Monat.
Beim TdL kenn ich mich nicht mit dem Wortlaut aus - aber diese Deckelung auf 235% koennte insbesondere bei Nachtarbeit problematisch sein. Die Zuschlaege dafuer sind naemlich auch neben dem Feiertagszuschlag steuerfrei. Kriegt man fuer Nachtarbeit am Feiertag Zuschläge, koennten die durch diese 235% gecapt werden, wenn der AG die ausbezahlt.
Jukka666
14.06.2024, 15:03
So hatte ich das eben auch verstanden, aber was mich irritiert, ist eben ihre Aussage, das falle NEBEN dem Entgelt der gearbeiteten Stunden an.
Was stimmt denn nun?
Denn wo die TE nicht unrecht hat:
Nehmen wir an, ich gehe 10 Stunden am Feiertag arbeiten. Diese 10 Stunden werden „normal“ gewertet. Gibts dann eben „nur“ 35% als Bonus on top bezahlt PLUS nochmal 10 Stunden als Ausgleich wann anders?
Werden die geleisteten 10 Stunden dann überhaupt „bezahlt“ bzw. „gewertet“? Das meint die TE mit 235%, oder?
Aber anscheinend erhält sie ja NUR den Zuschlag.
Ich glaube, das ufert hier insgesamt etwas aus, aber kann es sein, dass die TE mit „Entgelt“ eben zusätzliche Bezahlung zum Grundgehalt (!) für die Zeit am Feiertag meint, aber eigentlich kriegen wir das ja mit dem Gehalt doch bereits vergütet?
Und es gibt eben ON TOP 35% Cash PLUS FZA-Stunden (was eine Bezahlung in Stundenform darstellt) ODER die Stundenvergütung WENN KEIN FZA gewährt wird.
Aber Grundgehalt PLUS Stundenbezahlung PLUS FZA PLUS 35% gibt halt nicht, das wär ja auch etwas krass.
Mit dieser Erklärung schliesse ich für mich ab 😃😂
Jukka666
14.06.2024, 15:04
Gleichzeitiger Post. Danke. Habe ich also richtig verstanden. Denke ich
gitclone
14.06.2024, 15:05
Übrigens: Fängt Arbeit an einem Feiertag an, sind die Zuschläge bis 4 Uhr morgens des Folgetages steuerfrei.
Man kriegt immer das Tabellenentgelt * Teilzeitfaktor. In dem ist werktags (normalerweise an 5 Tagen, in Ausnahmen darf auch 6 Standard sein) arbeiten - nicht jedoch an Feiertagen - inkludiert.
Mit "NEBEN" dem Entgelt sind Lohnzahlungen gemeint, die ueber das Tabellenentgelt hinaus gehen.
Arbeitet man am Feiertag kriegt man dafuer entweder wann anders frei und sein Tabellenentgelt weiter gezahlt + eine Zulage von 35% pro Stunde Feiertagsarbeit - Man kriegt also 100% Tabellenentgelt + 35% Zuschlag ODER der Arbeitgeber bezahlt diese zusaetzliche Arbeit ohne FZA aus mit 135 % Zuschlag - sprich 100% Tabellenentgelt + 135%. Allerdings arbeitet man diese Stunden dann auch entsprechend mehr im Monat.
Beim TdL kenn ich mich nicht mit dem Wortlaut aus - aber diese Deckelung auf 235% koennte insbesondere bei Nachtarbeit problematisch sein. Die Zuschlaege dafuer sind naemlich auch neben dem Feiertagszuschlag steuerfrei. Kriegt man fuer Nachtarbeit am Feiertag Zuschläge, koennten die durch diese 235% gecapt werden, wenn der AG die ausbezahlt.
Ok jetzt verstehe ich nur noch Bahnhof. An einem Sonntag ist es nämlich so, da werden die Stunden die man da ist bezahlt PLUS 25% Zuschlag. Nach eurer Annahme wären es ja dann NUR 25% Zuschlag die nach dem Passus in Paragraph 8 bezahlt werden dürften, da ja das Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung mit dem monatlichen Gehalt abgegolten wird. Das macht für mich dann einfach keinen Sinn.
Jeder, der nicht am Feiertag arbeitet bekommt demnach also genau das gleiche Grundgehalt wie jemand, der am Feiertag arbeitet. Und der, der arbeitet bekommt einen FZA für einen gesetzlichen Feiertag, der ihm eigentlich zusteht? Bleiben also für den, der am Feiertag arbeitet unter dem Strich 35% on top. Das kann einfach nicht stimmen. Zumal es eben am Sonntag anders gehandhabt wird, da bekommt der, der am Sonntag Arbeit neben dem Grundgehalt die Stunden bezahlt + 25% Zuschlag.
Ich kann leider nicht zu viel verraten, aber ich weiß, dass es bezüglich dieser Thematik schonmal eine Sammelklage gab, aber im VKA.
Jukka666
14.06.2024, 17:50
Ok jetzt verstehe ich nur noch Bahnhof. An einem Sonntag ist es nämlich so, da werden die Stunden die man da ist bezahlt PLUS 25% Zuschlag. Nach eurer Annahme wären es ja dann NUR 25% Zuschlag die nach dem Passus in Paragraph 8 bezahlt werden dürften, da ja das Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung mit dem monatlichen Gehalt abgegolten wird. Das macht für mich dann einfach keinen Sinn.
Nein: Du erhältst ja 100 % der Anzahl der Stunden, die du an einem Feiertag geleistet hast an einer anderen Stelle als Freizeitausgleich wieder zurück UND 35% (statt 25%).
Ob du die Stunden bezahlt kriegst oder als Freizeitausgleich spielt ja erst mal keine Rolle. Denn sie werden zu 100 % berechnet. Ich hatte ja schon bereits einmal gesagt, dass Auszahlung steuerlich ja weniger Sinn macht als Freizeitausgleich. Aber das ist ja eine andere Diskussion
Ich glaube du übersiehst hier, dass du ja über dein reguläres Tabellenentgelt hinaus (Das ja für Sonntag gar nicht greifen würde!) ja einen Ausgleich erhältst: nämlich in Form deines FZA. DAS sind deine 100%. Und zusätzlich erhältst du 35 %.
Das macht den Feiertag natürlich nur ein bisschen attraktiver als den Sonntag, warum sollte er auch doppelt Oder dreifach so viel wert sein?
Erhältst du denn für den Sonntagsdienst einen ausgleichenden FZA? Wenn nicht, erhältst du natürlich einen Geldausgleich.
Aber ich glaube entweder haben wir alle jetzt einen Wurm im Kopf oder jemand aus dem Marburger Bund oder sonst wer, der sich verbindlich auskennt, gibt mal ne Aussage.
Wobei die Antworten der Kollegen hier schon relativ präzise waren meines Erachtens.
Ansonsten frag bitte bei deiner Personalabteilung oder Betriebsrat.😌
Jukka666
14.06.2024, 17:58
Weißt du was? Ich frag jetzt mal selber bei meiner Personalabteilung (bin VKA), Ich Check das alles auch nicht zu 100 %.
Insofern Danke für deinen „Anstoss“! 😅
Aber wieso greift das Tabellenentgelt denn dann am gesetzlichen Feiertag?
Ich glaube wir drehen uns da im Kreis Danke trotzdem für die Diskussionsrunde. Wir aus unserer Klinik sind auf jeden Fall dran.
Jukka666
14.06.2024, 18:16
Aber wieso greift das Tabellenentgelt denn dann am gesetzlichen Feiertag?
Ich glaube wir drehen uns da im Kreis Danke trotzdem für die Diskussionsrunde. Wir aus unserer Klinik sind auf jeden Fall dran.
Hast ne PN... :-)
Darf ich fragen wie Ihr da vorgegangen seid? Hattet ihr rechtlichen Beistand? An die Presse?
Es haben zunächst einzelne Leute um Klärung gebeten bei der Personalabteilung, diese hat das Probten nicht gesehen, anschließend ging das über den Personalrat welcher letztlich Erfolge erzielen konnte
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