Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lohnfortzahlung bei AU
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Lohnfortzahlung bei AU. Neben meiner Haupttätigkeit als Assistenzärztin in einer Klinik habe ich eine Nebentätigkeit in einer Privatklinik, wo ich an wenigen Tagen im Monat Bereitschaftsdienste mache. Diese laufen über ein Angestelltenverhältnis, wozu ich einen unbefristeten sogenannten Rahmenvertrag habe. Für jeden Monat bekomme ich darauf aufbauend noch einen separaten Vertrag, in dem die einzelnen Tage mit Datum aufgeführt sind, an denen ich tatsächlich Dienste mache. Das Thema Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle ist weder im Rahmenvertrag noch in der monatlichen konkreten Dienstvereinbarung explizit aufgeführt, es steht lediglich am Ende des Rahmenvertrags ein Satz "Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bedingungen". Nun ist es so, dass ich einen Dienst wegen Krankheit nicht machen konnte (Arbeitgeber natürlich direkt telefonisch kontaktiert und AU wurde direkt eingereicht). Einige Tage später bekam ich nun für den betreffenden Monaten eine Korrektur des Vertrags für den laufenden Monat, wo der entsprechende Dienst gestrichen war, mit der Aufforderung, diese unterschrieben zurückzusenden (sodass ich diesen Dienst auch nicht vergütet bekäme, so nehme ich an).
Ist das Usus? Und muss ich das unterschreiben? Meinem Rechtsempfinden nach empfinde ich das jedenfalls als falsch. Ich verhungere natürlich nicht, nur weil das Gehalt von einem Dienst wegfällt, aber dennoch habe ich mich irgendwie geärgert, als ich den Brief geöffnet habe...
Hatte jemand von euch schon mal so einen Fall? Wie wurde das bei euch gehandhabt?
Danke vorab und liebe Grüße
Stuntman Mike
20.06.2024, 16:24
Meinem Rechtsempfinden nach empfinde ich das jedenfalls als falsch.
Schon ein etwas merkwürdiges Empfinden… In der Klinik gibt es ja auch keine Zuschläge oder Überstunden für einen krankheitsbedingt nicht gemachten Dienst. Die Lohnfortzahlung bezieht sich nur auf das Grundgehalt. Also warum sollte es hier anders sein?
Banane123
20.06.2024, 17:04
Schon ein etwas merkwürdiges Empfinden… In der Klinik gibt es ja auch keine Zuschläge oder Überstunden für einen krankheitsbedingt nicht gemachten Dienst.
Äh doch?! Wenn der Dienst im, vom PR genehmigten, Dienstplan stand hat man im Krankheitsfall Anspruch auf alle Zuschläge und die Arbeitsstunden.
Zumindest ist es ja hier grenzwertig, dass nach der AU ein Änderungsvertrag vorgelegt wird, damit weniger bezahlt werden muss.
Es wird ja auch kein Änderungsvertrag erstellt, wenn der Dienst besonders ruhig war, oder der Arzt besonders viele Fehler begangen hat. ;-)
Bei meinem Hauptarbeitgeber bekomme ich, wenn ich AU bin, das Grundgehalt sowie eine Pauschale für die ausgefallenen Dienststunden.
Wie morgoth schreibt, finde ich es halt komisch, dass ich rückwirkend unterschreiben soll, dass ich von dem Dienst "zurücktrete", obwohl dieser vorher so vereinbart war... Das hatte ich noch nie, jedoch war ich auch noch nie mit Rahmenvertrag und jeweils zusätzlichen Einzelvertrag für jeden Monat, in dem die Dienste separat aufgeführt, angestellt. Daher dachte ich, ich frage mal rum, ob jemand von euch diesen Fall schon mal hatte :)
Stuntman Mike
20.06.2024, 20:13
Äh doch?! Wenn der Dienst im, vom PR genehmigten, Dienstplan stand hat man im Krankheitsfall Anspruch auf alle Zuschläge und die Arbeitsstunden.
Sehr interessant, unsere Personalabteilung hat das mal ganz anders dargestellt. Habt ihr da vielleicht eine Quelle zu?
Edit: heißt das, wenn ein Kollege für mich einspringt und ich nach Genesung dann einen Dienst von ihm übernehme, kriege ich beide Dienste angerechnet?
So verstehe ich zumindest Lohnfortzahlung im Kranheitsfall - genehmigter Dienstplan, Ausfall bei Krankheit wird vergütet.
Das sind jetzt aber zwei unterschiedliche Konstellationen.
Eva unterschreibt jeden Monat in einem anderen Haus einen Vertrag mit "mach Dienst am 8., 13., 22. und wir zahlen 3x1000 EUR". Zumindest habe ich es so verstanden.
Wenn jemand nur in einem/seinem Haus Dienste macht, kann es schon sein, dass die Personalabteilung dann "einfach" die entsprechenden Zuschläge im Krankheitsfall (=also nicht geleisteter Dienst) nicht anrechnet.
Ob das so ganz konform ist, weiss ich aber auch nicht, s. Banane+abcd
Das ist die Notkonstellation für Häuse, die auf Honorarärzte angewiesen sind um ihre Dienste zu besetzen, nachdem das Honorararztwesen wie damals verboten wurde. Die inoffizielle Absprache lautet, dass nur die angetretene Dienste vergütet werden, der Rahmenvertrag dient dazu, dass nicht ständig an und abgemeldet werden muss. Klar kann man auf die Zahlung von krankheitsbedingten Ausfällen bestehen, auf der anderen Seite werden sie aber dann versuchen, dich loszuwerden und dir aus "fehlender Zuverlässigkeit" keine Dienste mehr geben.
Bei uns in der Abteilung (Uni) wird es so gehandhabt, dass im Krankheitsfall der Betroffene einfach aus dem Dienstplan gestrichen wird, als wäre man nie eingeteilt gewesen, eine Krankmeldung will man aber trotzdem. Argumentiert wird damit, dass der Dienst ja „getauscht“ wird, was nicht so ganz meinem Verständnis des Endgeltfortzahlungsgesetzes entspricht. Wie wird das denn in anderen Abteilungen/ Häusern gelöst?
Lakemond
21.06.2024, 19:03
Ein klarer Fall für Betriebsrat!
Bei uns gibt es eine Regelung dass man im Krankheitsfall 8h für einen Tag angerechnet bekommt. Nicht mehr und nicht weniger. Keine Dienstzuschläge, kein nichts.
Interessanterweise führt das aber auch zu folgendem Effekt: wenn man zum Beispiel Teilzeit 50% arbeitet und das eigentlich auf 2 1/2 Tage aufteilt oder täglich nur 4h arbeitet aber eine Krankmeldung für eine gesamte Woche abgibt, bekommt man 5x8h gutgeschrieben. Man macht somit 20h Mehrarbeit (nein, keine Überstunden, kein Überstundenzuschlag). Die kommen aufs Gleitzeitkonto und man feiert sie wann anders wieder ab oder lässt sie sich auszahlen.
Das scheint eine Minenfeld zu sein und wird von den AG sehr individuell ausgelegt
Ganz sicher wie das bei Evas Vertragskonstellation ist, bin ich mir da auch nicht.
Mit solchen Problemen wende ich mich an die Beratung vom MB - da wurde mir bislang immer gut und schnell geholfen.
FirebirdUSA
22.06.2024, 10:49
So verstehe ich zumindest Lohnfortzahlung im Kranheitsfall - genehmigter Dienstplan, Ausfall bei Krankheit wird vergütet.
Da ist das Gesetz nicht eindeutig, da BD/Dienste zusätzlich zur eigentlichen vertraglichen Arbeitsleistung erbracht werden zählen sie schon als Überstunden und werden nicht vergütet. Du bekommst aber für jeden Krankheitstag einen Zuschlag der dem durchschnittlichen Überstunden und Dienstentgelt pro Tag der letzten 3 (?) Monate entspricht. Das ist so schon korrekt - und wenn du tauscht bekommst du 1x Dienst und 1x Zuschlag Kranktag
@ Firebird
Diesen Ausgleich der veränderlichen Entgeltbestandteile (Berechnung Durchschnitt der letzten 3 Monate) erhälst Du immer bei einem Urlaubs- oder AU-Tag, egal ob an dem Tag ein Dienst liegt.
Ob der Dienst nun vergütet werden muss oder nicht, ich kann es nicht beschwören, meinem Empfinden (jaja) nach schon.
In der Klinik habe ich eine alte Ausgabe vom Kirchheimer Handbuch liegen mit Erläuterungen zum Tarifvertrag, bei Gelegenheit schau ich da mal rein.
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