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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gehalt KV Dienste



Moonchen
20.06.2024, 19:41
Hey,
ich arbeite als Nebenjob in einer Praxis und muss von meinem Chef aus KV-Dienste machen. Die KV überweist das Geld hiervon direkt auf mein Konto. Nun meine Frage: langt es wenn ich das bei der nächsten Steuererklärung angebe oder muss ich das vorher schon irgendwo „melden“ - weil Sozialabgaben usw werden davon ja nicht abgezogen..

Stuntman Mike
20.06.2024, 20:09
Vorab melden musst du es meines Wissens nach nicht, solltest dich allerdings auf eine (ggf. nicht unerhebliche) Nachzahlung bei der Jahressteuererklärung einstellen. Und es kann passieren, dass dir das Finanzamt für das nächste Jahr quartalsweise Vorauszahlungen auferlegt (denen du jedoch widersprechen kannst, zb falls du dann keine Dienste mehr machst…)

Coxy-Baby
21.06.2024, 17:27
Steuernummer? Machst/Musst du die KV Dienste vom Chef übernehmen (dann klingts ja fast nach "Scheinselbständigkeit")? Versicherungspolice mit der Frage Versicherungssumme und Anzahl der Dienste haste überprüft, hast du einen Steuerberater der dir da zur Seite steht.... usw.

Moonchen
21.06.2024, 21:54
Naja, ich bin auf einen halben Sitz angestellt- von daher machen er und ich Dienste. Versicherung läuft über den Chef, da sind KV-Dienste explizit mit angegeben. Ich habe tatsächlich keinen Steuerberater und will mir jetzt auch nicht nur deswegen einen holen …
Wie ist das denn sonst bei euch so geregelt? Hier muss es doch noch mehr angestellte Ärzte geben die KV-Dienste machen müssen ?

Coxy-Baby
22.06.2024, 00:12
Ja klar wird es hier mehr auch angestellte Ärzte geben die KV-Dienste machen aber die Rahmenbedingungen sind halt nicht überall gleich.
Du bist ja angestellt und machst die KV Dienste ja dann scheinbar (schein-)selbstständig (dein Chef aka Praxisinhaber könnte ja genauso gut die Kohle rüberreichen im Rahmen der Lohnzahlung mit allem was dazugehört) das könnte ein Knackpunkt sein (hinsichtlich DRV und Co.)
Für selbständige Arbeit als Arzt mit eigener Steuernummer macht man dann ja EÜR (und ist Umsatzsteuerbefreit etc.)...

Trenn
22.06.2024, 00:35
Rechnest du über seiner BSNR ab oder hast du eine eigene? Im ersten Fall bist du Angestellter, im zweiten Fall bist du selbstständig. Ich habe auch neben der Weiterbildung KV-Dienste gemacht und die Einnahmen dann mittels EÜR zusätzlich zum Einkommen aus der Anstellung deklariert. Nach der ersten Steuererklaerung mit EÜR wurde meine Steuernummer umgewandelt, so lange du aber deine Freiberuflichkeit nicht abmeldest, muss du an dann immer eine EÜR mit abschicken (auch wenn die 0 ist). Der korrekte Weg wäre aber wohl die Freiberuflichkeit vorher anzuzeigen und eine Gewinnprognose für die Vorsteuer abzugeben. Einen Steuerberater hatte ich für diese simple Konstellation nicht als notwendig empfunden, da man auch keinen Wareneinsatz etc. als Arzt bei der KV hat.