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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwerbehinderten Ausweis als Arzt



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GloriaSchmidt
29.06.2024, 08:59
Hallo liebe Alle!
Mir stünde ein Schwerbehinderten Ausweis zu, bislang hab ich mich davor gedrückt - aber die Vorteile mit 5 Tagen Urlaub, verbessertem Kündigungsschutz ect sind natürlich durchaus verlockend.

Meine Erkrankung sieht man mir nicht an (Epilepsie), aber in evtl mal anstehenden Bewerbungsgesprächen erwähnen müsste
ich sie eh (keine Nachtdienste möglich und falls ich mal zuckend auf dem Boden lande ist es besser, wenn alle Bescheid wissen, wo mein Notfallmedikament liegt).
Der Schwerbehinderten Ausweis macht mir etwas „Angst“ (werd ich mit mehr Urlaub und verbessertem Kündigungsschutz überhaupt eingestellt?). Ich bin Facharzt in einer tollen Praxis, ein Wechsel ist nicht geplant aber man weiß ja nie…

Hat jemand von euch so ein Ding und mag Erfahrungen mit mir teilen?

Zilia
29.06.2024, 09:50
Ich habe KEINEN GdB, aber ich denke, warum sollte Dir das schaden? Die Arbeitgeber müssen sich eher rechtfertigen, warum sie Dich mit GdB nicht einstellen! Ein Kumpel von mir arbeitet in der Pflege, hat einen GdB und seine Station wollte ihn aus unplausiblen Gründen wegturfen, dank des Einsatzes der Schwerbehindertenvertretung ist das nicht passiert.

Sosylos
29.06.2024, 10:52
Beantragen
Der hilft auch in anderen Situationen
Du musst den hat nicht bei Deinem AG vorlegen

freak1
29.06.2024, 15:51
Beantragen
Der hilft auch in anderen Situationen
Du musst den hat nicht bei Deinem AG vorlegen

Doch das musst du, und zwar sofort und sehr deutlich:

https://www.betriebsrat.de/rechtsprechung/sbv/urteil/deutlicher-hinweis-schwerbehinderung-in-bewerbungsunterlagen

Sosylos
29.06.2024, 15:54
Doch das musst du, und zwar sofort und sehr deutlich:

https://www.betriebsrat.de/rechtsprechung/sbv/urteil/deutlicher-hinweis-schwerbehinderung-in-bewerbungsunterlagen


Muss man nicht
Man darf dann nur nicht auf seine Rechte als Schwerbehinderter im Arbeitsleben pochen. Wenn man jedoch den für andere Dinge braucht, und die Schwerbehinderung im Arbeitsleben nicht stört, muss man diese nicht angeben

Reflex
29.06.2024, 16:03
Doch das musst du, und zwar sofort und sehr deutlich:

https://www.betriebsrat.de/rechtsprechung/sbv/urteil/deutlicher-hinweis-schwerbehinderung-in-bewerbungsunterlagen

Der in deinem Link geschilderte Fall ist, dass man den Arbeitgeber über seine Schwerbehinderung angemessen informieren muss, damit Rechte auch geltend gemacht werden können. Wenn man als AN keine Rechte geltend machen möchte oder keine Relevanz für die ausgeübte Tätigkeit besteht, muss man den AG nicht informieren. Allerdings kann man dann im Nachgang auch keine Rechte einfordern.

freak1
29.06.2024, 16:06
Naja, der OP möchte Zusatzurlaub und verbesserten Kündigungsschutz geltend machen, ich glaube das geht in die Schiene...

GloriaSchmidt
29.06.2024, 16:13
Naja, der OP möchte Zusatzurlaub und verbesserten Kündigungsschutz geltend machen, ich glaube das geht in die Schiene...

Ich hätte eher Angst, falls ich mich widererwartens doch mal woanders bewerben sollte: „Ach, ich bin übrigens schwerbehindert, wenn Sie mich anstellen, blühen Ihnen mein verbesserter Kündigungsschutz und 5 Tage mehr Urlaub!“
Stellt mich dann noch jemand ein?!

Dass ich Epilepsie hab, muss ich ja eh offenlegen und möchte ich zur Sicherheit ja auch.

rafiki
29.06.2024, 16:32
Ich hätte eher Angst, falls ich mich widererwartens doch mal woanders bewerben sollte: „Ach, ich bin übrigens schwerbehindert, wenn Sie mich anstellen, blühen Ihnen mein verbesserter Kündigungsschutz und 5 Tage mehr Urlaub!“
Stellt mich dann noch jemand ein?!


Diese Frage stelle ich mir auch, will es aber probieren. Andererseits wird ja oft auf die Bevorzugung Schwerbehinderter hingewiesen, da man gewisse Quoten erfüllten muss - ab welcher MA-Zahl das gilt, weiß ich allerdings nicht.
Wenn mich allerdings ein AG deswegen ablehnen würde, wäre die Frage, ob ich bei dem überhaupt tätig sein wollen würde.

GloriaSchmidt
29.06.2024, 16:42
Diese Frage stelle ich mir auch, will es aber probieren. Andererseits wird ja oft auf die Bevorzugung Schwerbehinderter hingewiesen, da man gewisse Quoten erfüllten muss - ab welcher MA-Zahl das gilt, weiß ich allerdings nicht.
Wenn mich allerdings ein AG deswegen ablehnen würde, wäre die Frage, ob ich bei dem überhaupt tätig sein wollen würde.

So denke ich auch - aber bei ner kleinen Praxis glaub ich nicht, dass die Quoten erfüllen müssen (denen ist aber wahrscheinlich Epilepsie auch egal, weil eh keine Dienste bzw. KV-Befreiung).
Und du hast Recht - wenn mich jemand so nicht haben will, hat er mich eh nicht verdient ;-) Ich bin ja zum Glück kein Neurochirurg oder so, da wär ne Epilepsie schon blöd^^

Bille11
29.06.2024, 17:58
Ja, man wird damit eingestellt. Genauso wie ohne. Die Verwaltungen benötigen ihre Quoten an Schwerbehinderten, die Arbeitgeber (unmittelbar) interessiert es nur im Rahmen dessen, was es für praktische Probleme geben könnte.
Und, ja, man kann auch dann noch seitens des Arbeitgebers Wege finden, einem zu kündigen.

Reflex
30.06.2024, 06:39
Ich hätte eher Angst, falls ich mich widererwartens doch mal woanders bewerben sollte: „Ach, ich bin übrigens schwerbehindert, wenn Sie mich anstellen, blühen Ihnen mein verbesserter Kündigungsschutz und 5 Tage mehr Urlaub!“
Stellt mich dann noch jemand ein?!

Dass ich Epilepsie hab, muss ich ja eh offenlegen und möchte ich zur Sicherheit ja auch.

Du unterschätzt die aktuelle Arbeitsmarktsituation für Ärzte. Selbst in unserer Praxis, wo wir unter verhältnismäßig luxuriösen Bedingungen arbeiten, ist es schwer die Weiterbildungsstelle für Psychiatrie zu besetzen oder Fachärzte zu finden. Die neurologischen Stellen zu besetzen ist dagegen deutlich einfacher.

GloriaSchmidt
30.06.2024, 07:25
Du unterschätzt die aktuelle Arbeitsmarktsituation für Ärzte. Selbst in unserer Praxis, wo wir unter verhältnismäßig luxuriösen Bedingungen arbeiten, ist es schwer die Weiterbildungsstelle für Psychiatrie zu besetzen oder Fachärzte zu finden. Die neurologischen Stellen zu besetzen ist dagegen deutlich einfacher.

Wahrscheinlich mache ich mir da echt zuviele Gedanken. Psychiater scheinen ein seltenes Gut zu sein 🙈

Absolute Arrhythmie
30.06.2024, 07:29
Ich habe einen GdB von 50 und wüsste nicht inwiefern mir das Nachteile bringen sollte.
Bei einem AG Wechsel bin ich nicht verpflichtet es mitzuteilen (wobei ich dann natürlich, wie o.g. keinen Anspruch auf meine Rechte habe). Die 5 Tage Sonderurlaub sind aber im Zweifel sehr sinnvoll um alleine die mindestens acht jährlichen Arztbesuche abzudecken, die meine Erkrankungen für mich mit sich bringen und für die es nicht immer möglich ist einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu bekommen.

rafiki
30.06.2024, 07:55
Leider ist es mittlerweile so, dass viele Versorgungsämter die Anträge massiv verschleppen (ob wegen Personalmangel oder ganz bewusst, weiß ich nicht) und dabei vor Lügen nicht zurückschrecken. Situation bei mir: letzten November Antrag gestellt, bisher kein Ergebnis bekommen. Stattdessen wurde mir gesagt, ein Facharzt hätte noch nicht geantwortet und ich solle ihm keinen Druck machen (!). Auf Nachfrage bei ihm, wurde mir die schon längst beantwortete Abfrage der Behörde ausgedruckt. Des Weiteren wurde mir vom Amt erklärt, dass sie entscheiden würden, welche der angegebenen Ärzte sie anschrieben. Mein Einwand, dass sie gar nicht einschätzen könnten, welche Relevanz die spezielle Erkrankung für einen GdB haben würde, führte bis jetzt - zwei Monate später - zu immer noch keiner Anfrage bei dem entsprechenden Arzt. Nach meinen sozialmedizinischen Kenntnissen würde mir ein GdB mindestens um die 70 zustehen.

GloriaSchmidt
30.06.2024, 10:28
Ich habe einen GdB von 50 und wüsste nicht inwiefern mir das Nachteile bringen sollte.
Bei einem AG Wechsel bin ich nicht verpflichtet es mitzuteilen (wobei ich dann natürlich, wie o.g. keinen Anspruch auf meine Rechte habe). Die 5 Tage Sonderurlaub sind aber im Zweifel sehr sinnvoll um alleine die mindestens acht jährlichen Arztbesuche abzudecken, die meine Erkrankungen für mich mit sich bringen und für die es nicht immer möglich ist einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu bekommen.

Genau so sieht es bei mir auch aus - im Epilepsie Zentrum hunderte Kilometer entfernt kann ich mich auch nicht mal eben nach der Arbeitszeit vorstellen quartalsweise!

GloriaSchmidt
30.06.2024, 10:32
Leider ist es mittlerweile so, dass viele Versorgungsämter die Anträge massiv verschleppen (ob wegen Personalmangel oder ganz bewusst, weiß ich nicht) und dabei vor Lügen nicht zurückschrecken. Situation bei mir: letzten November Antrag gestellt, bisher kein Ergebnis bekommen. Stattdessen wurde mir gesagt, ein Facharzt hätte noch nicht geantwortet und ich solle ihm keinen Druck machen (!). Auf Nachfrage bei ihm, wurde mir die schon längst beantwortete Abfrage der Behörde ausgedruckt. Des Weiteren wurde mir vom Amt erklärt, dass sie entscheiden würden, welche der angegebenen Ärzte sie anschrieben. Mein Einwand, dass sie gar nicht einschätzen könnten, welche Relevanz die spezielle Erkrankung für einen GdB haben würde, führte bis jetzt - zwei Monate später - zu immer noch keiner Anfrage bei dem entsprechenden Arzt. Nach meinen sozialmedizinischen Kenntnissen würde mir ein GdB mindestens um die 70 zustehen.

Oh Gott 😨 ich hab ein Schreiben eines Epileptologen dass er von einem GdB 60 ausgeht, ich hoffe das würde helfen beim beschleunigen.

Vielleicht leg ich auch selbst ein Formular einfach dabei, dass ich sonst für meine eigenen Patienten fürs Versorgungsamt ausfüllen würde und unterschreibe direkt mit „meinem“ Praxisstempel 😂 bin ja auch Arzt, sogar mit sozialmedizinischen Kenntnissen^^

freak1
30.06.2024, 10:35
Die 5 Tage Sonderurlaub sind aber im Zweifel sehr sinnvoll um alleine die mindestens acht jährlichen Arztbesuche abzudecken, die meine Erkrankungen für mich mit sich bringen und für die es nicht immer möglich ist einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu bekommen.

Je nach Tarifvertrag muss der Arbeitgeber dir dafür auch so freigeben, TV Ärzte z.B.:

§ 29 Arbeitsbefreiung
(1)
f) Ärztliche Behandlung von Ärztinnen und Ärzten, wenn diese während der Arbeitszeit erfolgen muss

Ich nehme mir sicher keinen Tag ÜSF oder Urlaub, weil ich nach dem Augen weittropfen den Rest des Tages nicht mehr arbeiten kann...

Reflex
30.06.2024, 11:11
Oh Gott 😨 ich hab ein Schreiben eines Epileptologen dass er von einem GdB 60 ausgeht, ich hoffe das würde helfen beim beschleunigen.

Vielleicht leg ich auch selbst ein Formular einfach dabei, dass ich sonst für meine eigenen Patienten fürs Versorgungsamt ausfüllen würde und unterschreibe direkt mit „meinem“ Praxisstempel 😂 bin ja auch Arzt, sogar mit sozialmedizinischen Kenntnissen^^

Entspann Dich, trotz aller Horrorgeschichten die Rafiki erzählt, läuft es in den hiesigen Versorgungsämtern ganz gut. Das ist zumindest meine Erfahrung aus dem beruflichen Kontext und meine Erfahrung erstreckt sich auf vier Großstädte und mehrere Kommunen, die in unserem Einzugsbereich liegen. Patienten stellen den Antrag, oft hab ich schon zwei Wochen später das Formular/die Anfrage auf dem Tisch, danach dauert es noch ein paar Wochen bis der Bescheid ins Haus flattert. Nadelöhr ist halt wie überall der medizinische Dienst. Einzelfälle haben schon mal bis 6 Monate gedauert. Das war’s aber auch.

Harvey
30.06.2024, 12:20
aus hausärztlicher Sicht kann ich nur schreiben, dass man in unserer Region nach 4-6 Wochen ein Erinnerungsschreiben bekommt bitte die Unterlagen und Befundbericht zukommen zu lassen. Falls mal was verloren geht und die von einem immer noch nichts bekommen haben - so habe ich mal eine zweite Mahnung bekommen mit sehr viel juristischen Sätzen mit bedrohlichem Charakter