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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mal ein paar Narkosen nebenher... (Tätigkeit als Honorararzt in der Anästhesie)



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Moorhühnchen
23.07.2024, 12:10
Bzgl Sozialabgaben: Dein erster AG darf die "gerechte Teilung" der Beiträge verlangen... ist halt jeden Monat dann Aufwand der Absprache..
Von meinen 3 Chefs traue ich höchstens einem zu, dass er das überhaupt weiß..... :-))
Aber...


Beiträge aus den Beschäftigungen müssen Sie nur bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze berechnen. Wird diese Grenze überschritten, werden die Beiträge zwischen den Arbeitgebern aufgeteilt. Dies erfolgt im Verhältnis der Entgelte zueinander.

Dazu erhalten Sie seit dem 1. Januar 2013 von den Krankenkassen eine sogenannte BBG-Meldung auf Grundlage der GKV-Monatsmeldungen. Diese BBG-Meldungen enthalten das Gesamtentgelt aus allen Beschäftigungen sowie eventuell den beitragspflichtigen Teil einer Einmalzahlung.



Mach doch einfach einen Null Stundenvertrag mit deinem Spezi, beantrage die Befreiung von der DRV und gut ist. Dann wird monatlich nur nach angefallener Arbeit abgerechnet.
Hast Du selbst das schonmal gemacht? Da müsste ja dann vermutlich ein fester Stundensatz drinstehen, der weit von seiner Vorstellung "OA-Gehalt ohne Dienste" abweicht.
Ich peile ja gerade selbst nicht, was man da veranschlagen müsste, um annähernd auf die freiberuflich angebotenen 100 bis 120€/h (sprich ca. 50-60€/h netto...) zu kommen. Oder habe ich auch da nen Knoten in den Hirnwindungen?

EDIT: Achso, wenn ich mit ihm einen solchen Vertag mache, müsste ja die Berufshaftpflich auch über ihn laufen (zu klären!). Das heißt, die 22 Tage/Jahr wären nicht mehr unbedingt die Grenze, sondern die 70 Tage für die kurzfristige Beschäftigung.

FirebirdUSA
25.07.2024, 21:00
Nein ich hab so etwas noch nicht gemacht, aber das gibt es (einfach mal Suchen) und ja da muss natürlich ein Stundenentgelt drin stehen und ja Versicherung läuft über ihn.

Moorhühnchen
04.08.2024, 16:48
So, ich hänge immer noch ein wenig in der Luft.
Kontakt mit doctari ist aufgenommen, nach deren Info wäre mein Vorhaben, über doctari vermittelt in der Tagesklinik zu arbeiten, kein Problem. Der potenzielle Arbeitgeber hat das Problem bisher wohl aber nicht verstanden oder möchte es gerne verdrängen.

Hab jetzt erstmal die Mitgliedschaft im BDA angebahnt, u.a. um dann eine Versicherung über die abschließen zu können - aber auch, weil ich das für meine bisherige Tätigkeit für nicht unsinnvoll halte. Eventuell trete ich dafür aus dem MB aus, der nützt mir aktuell wenig.

Was die "kurzfristige Beschäftigung" angeht, bin ich auch nicht schlauer geworden. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt:

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung von vorneherein auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist und – sofern das Entgelt 538 Euro im Monat übersteigt – nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Dies gilt auch für Saisonarbeitskräfte. Dabei muss die Beschäftigung aber entweder vertraglich oder nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses begrenzt angelegt sein.

Eine berufsmäßige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung für den Arbeitnehmer ist. Die Beschäftigung darf nicht allein für die Sicherung des Lebensunterhalts und Lebensstandards bestimmend sein.

Für eine kurzfristige Beschäftigung sind weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer Beiträge zur Krank-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Der Arbeitgeber hat jedoch Beiträge zur Unfallversicherung zu entrichten.

Das BMAS verstehe ich so, dass ich auch MEHR als 538€/Monat verdienen darf, nur darf dies eben nicht mein Hauptberuf sein.

Die DRV definiert das irgendwie anders, bzw. ist genauer in ihren Ausführungen, so dass mein Vorhaben nach deren Auslegung ganz sicher scheitern dürfte. Link: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/K/kurzfristige_beschaeftigung.html

Also bleibt am Ende wirklich nur die Arbeitnehmerüberlassung.
Mal gucken, ob das am Ende zustandekommt oder ob mein Spezi sich lieber jemand anderen sucht, der nicht so kompliziert ist wie ich. Dann kann ich's auch net ändern... :-nix