Moorhühnchen
23.07.2024, 12:10
Bzgl Sozialabgaben: Dein erster AG darf die "gerechte Teilung" der Beiträge verlangen... ist halt jeden Monat dann Aufwand der Absprache..
Von meinen 3 Chefs traue ich höchstens einem zu, dass er das überhaupt weiß..... :-))
Aber...
Beiträge aus den Beschäftigungen müssen Sie nur bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze berechnen. Wird diese Grenze überschritten, werden die Beiträge zwischen den Arbeitgebern aufgeteilt. Dies erfolgt im Verhältnis der Entgelte zueinander.
Dazu erhalten Sie seit dem 1. Januar 2013 von den Krankenkassen eine sogenannte BBG-Meldung auf Grundlage der GKV-Monatsmeldungen. Diese BBG-Meldungen enthalten das Gesamtentgelt aus allen Beschäftigungen sowie eventuell den beitragspflichtigen Teil einer Einmalzahlung.
Mach doch einfach einen Null Stundenvertrag mit deinem Spezi, beantrage die Befreiung von der DRV und gut ist. Dann wird monatlich nur nach angefallener Arbeit abgerechnet.
Hast Du selbst das schonmal gemacht? Da müsste ja dann vermutlich ein fester Stundensatz drinstehen, der weit von seiner Vorstellung "OA-Gehalt ohne Dienste" abweicht.
Ich peile ja gerade selbst nicht, was man da veranschlagen müsste, um annähernd auf die freiberuflich angebotenen 100 bis 120€/h (sprich ca. 50-60€/h netto...) zu kommen. Oder habe ich auch da nen Knoten in den Hirnwindungen?
EDIT: Achso, wenn ich mit ihm einen solchen Vertag mache, müsste ja die Berufshaftpflich auch über ihn laufen (zu klären!). Das heißt, die 22 Tage/Jahr wären nicht mehr unbedingt die Grenze, sondern die 70 Tage für die kurzfristige Beschäftigung.
Von meinen 3 Chefs traue ich höchstens einem zu, dass er das überhaupt weiß..... :-))
Aber...
Beiträge aus den Beschäftigungen müssen Sie nur bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze berechnen. Wird diese Grenze überschritten, werden die Beiträge zwischen den Arbeitgebern aufgeteilt. Dies erfolgt im Verhältnis der Entgelte zueinander.
Dazu erhalten Sie seit dem 1. Januar 2013 von den Krankenkassen eine sogenannte BBG-Meldung auf Grundlage der GKV-Monatsmeldungen. Diese BBG-Meldungen enthalten das Gesamtentgelt aus allen Beschäftigungen sowie eventuell den beitragspflichtigen Teil einer Einmalzahlung.
Mach doch einfach einen Null Stundenvertrag mit deinem Spezi, beantrage die Befreiung von der DRV und gut ist. Dann wird monatlich nur nach angefallener Arbeit abgerechnet.
Hast Du selbst das schonmal gemacht? Da müsste ja dann vermutlich ein fester Stundensatz drinstehen, der weit von seiner Vorstellung "OA-Gehalt ohne Dienste" abweicht.
Ich peile ja gerade selbst nicht, was man da veranschlagen müsste, um annähernd auf die freiberuflich angebotenen 100 bis 120€/h (sprich ca. 50-60€/h netto...) zu kommen. Oder habe ich auch da nen Knoten in den Hirnwindungen?
EDIT: Achso, wenn ich mit ihm einen solchen Vertag mache, müsste ja die Berufshaftpflich auch über ihn laufen (zu klären!). Das heißt, die 22 Tage/Jahr wären nicht mehr unbedingt die Grenze, sondern die 70 Tage für die kurzfristige Beschäftigung.