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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gesetzlich vorgegebene Ruhezeiten in der Rufbereitschaft



Physioanatom
29.07.2024, 18:07
Hallo,

da es bei uns und sicherlich auch in anderen Abteilungen viele Diskussionen gibt über die Rechte als Arbeitnehmer, die gerne beschnitten werden:

Wieviel Ruhezeit steht mir in einer Rufbereitschaft gesetzlich zu (als Assistenzarzt)?
Ich kenne folgende Regelungen:

1) Zusammenhängende Arbeitszeit (Tagdienst + Einsätze in der Rufbereitschaft) kleiner als 12 Stunden: 5,5 Stunden zusammenhängende Ruhezeit.
2) Zusammenhängende Arbeitszeit (Tagdienst + Einsätze in der Rufbereitschaft) größer als 12 Stunden: 11 Stunden zusammenhängende Ruhezeit.

Meine Quellen:

https://www.marburger-bund.de/hessen/pressemitteilung/eher-die-regel-als-die-ausnahme
https://www.arbeitszeitberatung.de/fileadmin/rechtstipps/Rechtstipps_Rufbereitschaft_4.pdf

Bitte um Klärung !

davo
29.07.2024, 20:33
Und was genau ist jetzt deine Frage, wenn du die Regelung schon nachgelesen hast?

Lava
29.07.2024, 20:48
Gilt für Oberärzte was anderes?

anignu
30.07.2024, 07:46
Bei uns gibt es überhaupt keine Diskussionen darüber. Die Ruhezeiten sind so und darüber braucht man nicht diskutieren.

Es ist halt so, dass man, wenn man am nächsten Tag dann nicht oder erst später kommt, einfach Minusstunden generiert. Aber das hat ja nichts mit dem ArbZG zu tun.

Ich frage mich daher auch: was ist deine Frage? Ob das toll ist? Nein, ist es nicht. Ob man im Tarifvertrag mehr Rechte für den Rufdienst reinschreiben sollte? Sag ich seit vielen Jahren...

Physioanatom
30.07.2024, 12:39
Danke für die Antworten.
Mein Chef beruft sich immer nur auf die 5,5 Stunden-Regel. Egal, wie der Dienst war und ob man deutlich mehr als diese 4 Stunden an Rufbereitschaftseinsätzen hatte.

,,Es ist halt so, dass man, wenn man am nächsten Tag dann nicht oder erst später kommt, einfach Minusstunden generiert. Aber das hat ja nichts mit dem ArbZG zu tun."
ok, was ist mit Krankmeldung bzw. Arbeitsunaefigkeitsmeldung am folgenden Tag ? Das wird bei uns so praktiziert, wenn man in Ausnahmefällen einfach arbeitsunfähig nach dem Dienst ist. Die Intensität der Inanspruchnahmen ist bei uns schon lange in fast jedem Dienst weit über dem, was Rufbereitschaft eigentlich zulässt.

abcd
30.07.2024, 17:11
Die Intensität der Inanspruchnahmen ist bei uns schon lange in fast jedem Dienst weit über dem, was Rufbereitschaft eigentlich zulässt.

Dann ist bei Euch, so wie das klingt, RB wohl nicht gerechtfertigt und es müsste eine andere Dienstform her.

Physioanatom
30.07.2024, 17:50
Die Umstellung auf Bereitschaftsdienst ist bereits in Arbeit, weil selbst der Chefarzt-Stellvertreter zugegeben hat, dass wir eine zu hohe Belastungsintensität haben. Leider geht es bis dahin mit der Misere weiter.

Meine Frage war zu den eingangs genannten gesetzlich vorgegebenen Ruhezeiten. Liege ich mit den Zahlen irgendwie falsch ?
,,Wenn nun im Zusammenspiel mit vorgelagerter Regelarbeitszeit insgesamt mehr als zwölf Stunden gearbeitet wurde, gilt auch hier eine elfstündige Ruhezeit...."
Würden tatsächlich Minusstunden anfallen, wenn man sich darauf beruft ? Oder sind die Minusstunden nicht zulässig, eben weil die Grundannahme, dass Rufbereitschaft angeordnet werden darf einfach falsch ist aufgrund der durchschnittlichen Belastungsintensität?

Physioanatom
30.07.2024, 18:07
Wir sind auch im Umstellungsprozess auf Bereitschaftsdienst, weil selbst der Chefarzt-Vertreter zugibt, dass die Belastungsintensität einfach zu hoch ist für Rufbereitschaft. Meine Frage ist jetzt: Wenn die eingangs von mir genannten Zeiten: 5,5 Stunden zusammenhängende Ruhezeit bei Gesamtarbeitszeit bis 12 Stunden und 11 Stunden zusammenhängende Ruhezeit bei Gesamtarbeitszeit über 12 Stunden stimmen und man dann also später kommt: Fallen die Minusstunden zwingend an, auch, wenn die grundsätzliche Annahme, dass Rufbereitschaft zulässig ist einfach falsch ist wegen der Belastungsintensität?

FirebirdUSA
30.07.2024, 21:05
Ich kenne dieses "krank nach Dienstmodell", bin mir aber ziemlich sicher dass es eigentlich nicht funktioniert.
Du arbeitest mehr wie 12h, damit hast du automatisch Ruhezeit, wenn du dich jetzt krank meldest bist du im (zwangsgeplantem) Frei krank und generierst damit keine Stunden mehr... aber ich wüsste nicht, dass das jemals getichtlich geklärt wurde und kann auch andere Auffassungen verstehen. Ist halt Grauzone..

Und ja die Minusstunden fallen an..