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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitnehmerüberlassung Fahrtkosten/Reisekosten



gummibaerchen
21.08.2024, 14:26
Liebes Forum,

hattet Ihr bei den Reisekosten zu Euren Einsatzorten als Honorararzt irgendwelche Probleme, sie bei der Steuer als Werbungskosten anzusetzen?

Es sind ja Reisekosten, also darf die Hin- UND Rückfahrt angesetzt werden. Außerdem noch der Verpflegungsmehraufwand.

Hatte hier jemand diesbezüglich Probleme mit dem Finanzamt? Ich habe etwas von § 670 BGB gelesen, wo drin steht, dass der Arbeitgeber die Kosten erstatten muss.

Ich glaube aber, dass das im in der ärztlichen ANÜ absolut unüblich ist. Ich hatte schon verschiedene Verleiher und habe davon noch nie etwas mitbekommen.

Hat das Finanzamt bei Euch immer alle Kosten anerkannt?

Danke und viele Grüße

gummibaerchen
23.08.2024, 11:45
Weiß keiner etwas?

Lakemond
26.08.2024, 18:43
Ich setzte es seit paar Jahren als Dienstreisen ab, d.h. hin und zurück sowie Verpflegungspauschale. Bis jetzt wurde es vom FA akzeptiert.

gummibaerchen
26.08.2024, 23:23
Prima, danke für die Rückmeldung!

LasseReinböng
19.01.2025, 21:23
Hallo,

ich bin seit einiger Zeit im Rahmen der ANÜ tätig und will mit folgender Frage mal wieder etwas Leben in diesen Thread bringen:

Weiß jemand, ob man Fahrtkosten, als Dienstreise klassifiziert, auch absetzen kann, wenn es einen privat bedingten Zwischenstopp auf dem Weg zur Arbeitsstätte gab und man bei der Bahn nicht direkt ein Ticket zum Einsatzort gebucht hat sondern
Zuhause->Eltern->Arbeitsort gefahren ist.

Im Netz finde ich öfters dieses Beispiel: man hat einen Kongress in Stadt XY besucht und dann sich noch privat 2 Tage hinterher die Stadt angeguckt. Dann kann man z.B. wohl die Strecke hin und zurück zur Hälfte steuerlich geltend machen.

Wie verhält es sich, wenn man nun einen privat bedingten Umweg zum Einsatzort nimmt ? Hat da jemand Erfahrung mit ?

Vielen Dank schon mal.