Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Maximale Zahl der erlaubten Wochenenddienste
origamifalter
24.08.2024, 11:04
Gibt es eine maximal zulässige Zahl an Wochenenddiensten (Bereitschaftsdienst und/oder Rufdienst) im Monat/Jahr?
Wenn ja zählt dann beispeilsweise ein einziger Wochenendtag (Samstag) schon als Wochenende?
Wer ist da juristisch angreifbar? Der Arbeitgeber, der Dienstplaner oder der Arzt/die Ärztin welche diese Dienste angenommen/übernommen hat ohne sich zu beschweren?
Nefazodon
24.08.2024, 11:21
Das ist in dem für dich geltenden Tarifvertrag explizit geregelt. Da müsstest Du einmal an entsprechender Stelle nachschauen.
Ansonsten gelten natürlich noch gesetzliche Regelungen wie das Arbeitszeitgesetz: Nach 48 Stunden Arbeitszeit im Durchschnitt in der Woche (wenn nicht durch ein Opt-Out abbedingt) ist in der Regel Schluss.
Juristisch angreifbar wäre in erster Linie der AG. Das setzt aber voraus, dass entweder Du selbst klagst, oder das Gewerbeaufsichtsamt eine Kontrolle durchführt, was in der Regel nicht vorkommt.
Sowas steht doch im Tarifvertrag.
Der Tarifvertrag, der für meine Klinik gilt, gibt (übers Jahr gerechnet) zwei Wochenenden pro Monat vor. Wären dann 26 Wochenende, an denen man arbeiten darf und die sollten im Idealfall so verteilt sein, dass man jeden Monat zweimal am Wochenende arbeitet. Wie viele Tage man an dem betreffenden Wochenende arbeitet ist zweitrangig und hängt ja auch vom Dienstmodell ab. Sobald man auch nur 2 Stunden an einem Wochenende arbeitet, gilt es als gearbeitet. Dazu sollte man bedenken, dass das Wochenende bereits Freitagabend (ab 21 Uhr) beginnt und daher sowohl Dienste von Freitag auf Samstag als auch Spätdienste am Freitag zu Wochenendarbeit zählen. Rufdienste spielen in unserer Dienstplanung aktuell auf Assistentenebene am Wochenende keine Rolle daher weiß ich nicht genau, wie die da reinfließen.
Was heißt juristisch angreifbar? Wegen Arbeitszeitverletzung? Wer will dagegen juristisch vorgehen? Patienten? Arbeitnehmer? Die Klinik? Wer will wen warum juristisch „angreifen“?
Wenn dir das nicht passt, würde ich das erstmal mit dem Dienstplaner besprechen, dann bei Personaloberarzt/Chef ansprechen (mein Chef hat z.B. nicht die geringste Ahnung, was in unserem Dienstplan drinsteht und es ist ihm auch egal solange niemand meckert und die Pläne pünktlich rausgehen) und wenn das nichts hilft, an den Betriebsrat wenden.
Der TE will wohl u.a. wissen, ob er selbst dafür zur Rechenschaft gezogen werden könnte ("oder der Arzt/die Ärztin welche diese Dienste angenommen/übernommen hat ohne sich zu beschweren").
Falls es z.B. zu einem Patientenschaden kommen sollte, und der behandelnde Arzt mehr als erlaubt gearbeitet hat, könnte man sich ja durchaus die Frage stellen, ob die mangelnde Erholungszeit nicht mitverantwortlich für den Schaden war.
https://link.springer.com/article/10.1007/s00120-022-01824-5
Hier könnt ihr das z.B. mal nachlesen, was Arbeits(zeit)gesetze angeht und deren Haftungsfragen.
TaraTamm
28.08.2024, 21:21
Ist insgesamt eine maximal bescheuerte Regel, die der Marburger Bund als großen Erfolg verkauft hat, um davon abzulenken, dass sie mal wieder keine gescheite tarifverhöhung aushandeln konnten.
Keine Klinik stellt deswegen mehr Mitarbeiter ein. Die Arbeitslast bleibt insgesamt die gleiche, nur ist sie jetzt noch schwerer zu verteilen. Diejenigen, die wegen dem Geld gerne mehr Dienste machen wollen, dürfen offiziell nicht mehr. Dienste z.B. direkt am Anfang des Quartals abarbeiten geht auch eigentlich nicht mehr, usw.
Zum Glück wird das in den meisten Häusern nicht so genau genommen.
origamifalter
29.08.2024, 22:21
Der TE will wohl u.a. wissen, ob er selbst dafür zur Rechenschaft gezogen werden könnte ("oder der Arzt/die Ärztin welche diese Dienste angenommen/übernommen hat ohne sich zu beschweren").
Falls es z.B. zu einem Patientenschaden kommen sollte, und der behandelnde Arzt mehr als erlaubt gearbeitet hat, könnte man sich ja durchaus die Frage stellen, ob die mangelnde Erholungszeit nicht mitverantwortlich für den Schaden war.
Genau darum geht es mir. Angenommen meiner Kontrolle werden die Dienstpläne der Vergangenheit angeguckt. Bekomme ich dann Probleme?
FirebirdUSA
30.08.2024, 13:31
Nein, wieso solltest du?
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