Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Notarzt Abgaben
Vielleicht gibt's da auch regionale Unterschiede aber ich schicke die Rechnung für die Todesbescheinigung inzwischen ausschließlich an die Bestatter und kriege damit immer sehr zeitnah mein Geld. Den Bestatter kriege ich problemlos über das jeweilige Standesamt raus.
Vielleicht gibt's da auch regionale Unterschiede aber ich schicke die Rechnung für die Todesbescheinigung inzwischen ausschließlich an die Bestatter und kriege damit immer sehr zeitnah mein Geld. Den Bestatter kriege ich problemlos über das jeweilige Standesamt raus.
So ist es. Ansonsten frage ich die Angehörigen meistens direkt vor Ort nach dem Bestatter, der Leichnam wird ja doch zeitnah abgeholt und die meisten haben schon eine Vorstellung davon wen sie beauftragen. V.a. wenn es sich sowieso um ältere Verstorbene handelt.
Mei, richtig viel Arbeit macht es nicht. Ich nutze ein simples abrechnungstool im netz. Da trägt man die patientendaten ein, klickt die relevanten ziffern an inkl der steigerungssätze und dann wird eine musterrechnung generiert. Und dann verschickt das system das per Brief und das kostet mich dann „3 credits“, sind ca 1 Euro.
Und mahnungen gehen genauso.
Das nervige ist dass ich auf ca 10-20% der privatrechnungen sitzen bleibe. Zahlt keiner. Das „schlimmste“ sind tote privatversicherte. Also tot bei ankunft. Ist quasi ein einsatz umsonst.
Lässt du die Patienten dann auch eine Datenschutzerklärung oder Ähnliches unterschreiben? Soweit ich weiß, müssen Sie ja in die Weitergabe ihrer Daten einstimmen.
Sorry, falls es zum Doppelpost kommt, hatte es vorhin schon mal geschrieben, aber kam irgendwie nicht durch.
Ich habe vorgedruckte Rechnungen in der Mappe mit, welche ich zusammen mit dem L-Schein ausfülle. Lege ich dann mit in die Mappe und bitte die Angehörigen, das alles dem Bestatter zu übergeben.
Mag jemand aus Bayern mal die Vergütungssituation skizzieren? Es scheint ja wenig für die Bereitschaft und dann viel extra pro Einsatz geben?
Jukka666
01.09.2024, 11:09
Lässt du die Patienten dann auch eine Datenschutzerklärung oder Ähnliches unterschreiben? Soweit ich weiß, müssen Sie ja in die Weitergabe ihrer Daten einstimmen.
Sorry, falls es zum Doppelpost kommt, hatte es vorhin schon mal geschrieben, aber kam irgendwie nicht durch.
Nein, muss zugeben, das mache ich nicht. Meines Wissens wäre auch seitens der Patienten die Bereitschaft dazu nicht da (abgesehen was macht man mit bewußtlosen oder reanimierten?). Auch der RTW lässt nichts unterschreiben. Ich kenne auch keinen in unserer Gruppe, der das macht.
Meines Wissens ist aber im RDG dazu folgendes aufgeführt:
Hier gibt es eine Regelung in §32 im Rettungsdienstgesetz:
§ 32 RDG – Erhebung, Veränderung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten
Hier ist zu lesen:
(1) Personenbezogene Daten dürfen erhoben, verändert, gespeichert und genutzt werden, sowie dies erforderlich ist
1. zur Durchführung von Notfallrettung oder Krankentransport, einschließlich der anschließenden Versorgung des Patienten,
2. zum Nachweis der ordnungsgemäßen Ausführung des Einsatzauftrages,
3. zur verwaltungsmäßigen Abwicklung des Einsatzauftrages, insbesondere der Abrechnung der erbrachten Leistungen.
Die Alternative wäre wieder die handgeschriebene Excel-Tabelle...
Jukka666
01.09.2024, 11:12
Ich habe vorgedruckte Rechnungen in der Mappe mit, welche ich zusammen mit dem L-Schein ausfülle. Lege ich dann mit in die Mappe und bitte die Angehörigen, das alles dem Bestatter zu übergeben.
Ist ja witzig..
Mit L-Schein meinst du wahrscheinlich die endgültige Todesbescheinigung?
Stellen wir in Bayern nicht aus.
Ach so übrigens: ich persönlich stelle KEINE Privatrechnung bei gesetzlich versicherten Toten aus. Sondern rechne es über die Krankenkasse ab - das ist bei uns wohl üblich. Denn: der Patient ist ja mit Alarmierung noch lebendig. Und nur "vorläufig tot" und damit krankenversichert. Erst der Hausarzt oder der Bereitschaftsarzt beschenigen den endgültigen Tod und stellen eine (höhere Privatrechnung).
Ich bin damit ehrlich gesagt glücklicher, denn so komme ich garantiert an einen Einsatzerlös.... zwar niedriger (siehe unten), aber gesichert.
Jukka666
01.09.2024, 11:15
Mag jemand aus Bayern mal die Vergütungssituation skizzieren? Es scheint ja wenig für die Bereitschaft und dann viel extra pro Einsatz geben?
Gerne:
ich müsste mich ins EMDOC einloggen für ganz exakte Werte, aber aus dem Gedächtnis heraus erhalten wir:
- 27€/h für Ruhepauschale, das heisst fürs nix tun.
- Zuschläge für Nacht (20-8 Uhr), hohe Feiertage, Wochenenden in Höhe von 5-15 €/h. Lohnt sich teilweise schon!
- Einsatzpauschalen von ca. 90€, HIER MUSS MAN ABER DIE RUHEPAUSCHALE (einmal) WIEDER ABZIEHEN! D.h. für einen normalen Einsatz gibts ca. 90-27 € = ca. 65 Euro pro gesetzlich Versichertem
- paar mickrige Zuschläge für Dauer des Einsatzes ab 90 Min bis 150 Min. von 10 Euro oder so.
- Ab dem 4. Patienten glaub ich gibs nix mehr, ab dem 2. Patienten wird's auch weniger pro Patient...
Und dann halt die 4% "Bearbeitungsgebühr/Verwaltungspauschale"-Abzug PRO EINSATZ, die sich die KVB einsackt... :-kotz
Jukka666
01.09.2024, 11:17
So ist es. Ansonsten frage ich die Angehörigen meistens direkt vor Ort nach dem Bestatter, der Leichnam wird ja doch zeitnah abgeholt und die meisten haben schon eine Vorstellung davon wen sie beauftragen. V.a. wenn es sich sowieso um ältere Verstorbene handelt.
Hmm... vielleicht probiere ich das mal aus in Zukunft....und frage mal vorsichtig nach dem Bestatter...
Nein, muss zugeben, das mache ich nicht. Meines Wissens wäre auch seitens der Patienten die Bereitschaft dazu nicht da (abgesehen was macht man mit bewußtlosen oder reanimierten?). Auch der RTW lässt nichts unterschreiben. Ich kenne auch keinen in unserer Gruppe, der das macht.
Meines Wissens ist aber im RDG dazu folgendes aufgeführt:
Hier gibt es eine Regelung in §32 im Rettungsdienstgesetz:
§ 32 RDG – Erhebung, Veränderung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten
Hier ist zu lesen:
(1) Personenbezogene Daten dürfen erhoben, verändert, gespeichert und genutzt werden, sowie dies erforderlich ist
1. zur Durchführung von Notfallrettung oder Krankentransport, einschließlich der anschließenden Versorgung des Patienten,
2. zum Nachweis der ordnungsgemäßen Ausführung des Einsatzauftrages,
3. zur verwaltungsmäßigen Abwicklung des Einsatzauftrages, insbesondere der Abrechnung der erbrachten Leistungen.
Die Alternative wäre wieder die handgeschriebene Excel-Tabelle...
Kannte ich bis dato nicht, wäre aber in dem Falle eine wirkliche Erleichterung. Hatte es auch lange Zeit über eine Website gemacht, jetzt muss die Excel-Tabelle herhalten :-))
Scheint kompliziert zu sein und gerade auf ruhigen Wachen ja überhaupt nicht lukrativ. Hier bei uns in Sachsen:
- pro Stunde Dienst 50 € (tagsüber) bzw. 59 € (Nachts/WE/Feiertag)
- Zuschlag Feiertage 16,67 €/h
- pro Einsatz 28,50 € on top
- Private selbst abzurechnen
Die Sätze wurden in den letzten Jahren sukzessive erhöht und trotzdem gibts noch Mangel, sowohl auf dem Land als auch in der Stadt. Der Schnitt hier sind 8 Einsätze in 24h (schwankt natürlich stark).
Jukka666
01.09.2024, 17:44
Scheint kompliziert zu sein und gerade auf ruhigen Wachen ja überhaupt nicht lukrativ. Hier bei uns in Sachsen:
- pro Stunde Dienst 50 € (tagsüber) bzw. 59 € (Nachts/WE/Feiertag)
- Zuschlag Feiertage 16,67 €/h
- pro Einsatz 28,50 € on top
- Private selbst abzurechnen
Die Sätze wurden in den letzten Jahren sukzessive erhöht und trotzdem gibts noch Mangel, sowohl auf dem Land als auch in der Stadt. Der Schnitt hier sind 8 Einsätze in 24h (schwankt natürlich stark).
Danke für den Einblick. Ich sach ja: Föderalismus...*augenroll*.
Ich hätt gute Lust, da mal ne Klage anzustreben, warum gleiche Qualifikation so unterschiedlich bezahlt wird nur wegen der Landesgrenzen. Aber anscheinend hat die sächsische Kassenärztliche Vereinigung oder das Land oder wer auch immer höhere Sätze mit den Kostenträgern verhandelt.
Wenn ich der KVB schreibe, kriege ich eh nur ne rotzige Antwort: Blabla, ist so, Blabla, freuen Sie sich doch, dass wir eine Steigerung erreicht haben für Sie....kotz
Vor 10 Jahren war die Ruhepauschale ca. 19 Euro/h, Nachtzuschläge gab es kaum und die Einsatzpauschale waren knapp 60 Euro (stets minus Ruhepauschale). Da habe ich im Schnitt (mit ALLEM! Also INKL. PRIVATVERSICHERTER!) ca. 28€/h umgesetzt...jetzt sind es immerhin über 50/h. Verrückt.
Vielleicht schreib ich doch mal unserer Interessenvertretung...lol
Henne1861
09.09.2024, 23:25
Hallo zusammen,
wenn man nebentätig Notart fährt, muss man ja bekanntlich keine Soz.vers.beiträge abführen, wenn man ansonsten mit mind 15 h/Woche wo beschäftigt ist.
Wie verhält es sich denn, wenn zwischen zwei Stellen mal zB 2 Monaten keine Anstellung hat und währenddessen paar Notarztdienste macht? Ist man dann auch befreit, weil man den Rest vom Jahr im Mittel überwiegend angestellt ist? Oder zählt immer genau der Monat, in dem man gefahren ist? Und im Fall von letzteres: wie werden die Beiträge für Krankenversicherung, Rente etc bestimmt? Der Steuerbescheid gilt ja immer fürs ganze Jahr, wie soll man denn genau den Gewinn für den kurzen Abschnitt darlegen?
Danke für die Antworten! :)
Ein super spannendes Thema!
Desöfteren lese ich, dass es sich bei den 15h/Woche um einen Jahresdurchschnitt handelt. Gibt es hierfür eventuell einen Beleg? Leider finde ich diesbezüglich nichts..
Ein super spannendes Thema!
Desöfteren lese ich, dass es sich bei den 15h/Woche um einen Jahresdurchschnitt handelt. Gibt es hierfür eventuell einen Beleg? Leider finde ich diesbezüglich nichts..
Das habe ich auch öfter gehört bzw hätte es auch selber gedacht. Allerdings gibt es wohl noch kein Urteil diesbzgl. Es hat wohl noch niemand drauf ankommen lassen bzw es ist bisher noch nie „aufgeflogen“, wenn Leute es so gehandhabt haben. Ein bekannter Jurist meinte dazu, ein Gericht würde das Wort “neben” im Paragraf vermutlich als sehr deutlich und wichtig einstufen. Ist aber eben seine Auslegung/Meinung. Was handfestes diesbzgl habe ich nicht
Henne1861
10.09.2024, 10:02
Irgendwie ist es komisch, dass es hierzu kein klares Statement gibt.. bzw kein Urteil. Schade, hätte gerne die freie Zeit überbrückt :)
Kannst die Rechnungen ja erst schreiben, wenn du wieder einen festen Job hast. Zumindest 1-2 Monate kann man so 100% Safe überbrücken
Henne1861
10.09.2024, 22:31
Kannst die Rechnungen ja erst schreiben, wenn du wieder einen festen Job hast. Zumindest 1-2 Monate kann man so 100% Safe überbrücken
Danke!! Ja das wäre eine Lösung
Geht aber nur bei Privaten und bei Todesbescheinigungen. Die Abrechnungen der KV (bzw wo man halt fährt) sind schon immer dem entsprechenden Monat zugeordnet
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