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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abrechnungsziffern



Rudiologe
27.09.2024, 18:44
Hi zusammen,
ich kehre der Klinikwelt zum Jahresende hin den Rücken und fange in einem MVZ an auf einem psychiatrischen Kassensitz. Jetzt hab ich mich gefragt, wie man sich gut, eventuell auch vorher schon, in die ganzen Abrechnungsziffern der KV reinfuchsen kann. Hab mir beispielhaft mal die ganzen Ziffern für die psychiatrische Komplexbehandlung angeschaut und da gibt es ja zig Ziffern, die man unterschiedlich oft pro Quartal oder auch Behandlungsfall abrechnen kann. Da würde es ja sehr helfen, irgendeinen Leitfaden zu haben für den konkreten Alltag, um nichts „auszulassen“. Habt ihr da Tipps oder Erfahrungswerte?

Trenn
27.09.2024, 19:09
Alle Fachärzte rechnen die intrabudgetäre Ziffer über einen Topf ab. Dann wird das Geld anteilig verteilt, bis kein Geld mehr da ist und der Rest wird gekürzt. Wer clever abrechnet, kriegt mehr Geld für die gleiche Leistung. Diese "Betriebsgeheimnisses" wird dir niemand in einem öffentlichen Forum Preis geben, höchstens bei nem Bier nach nem Kongresstag, wenn du deinem Gegenüber sympathisch bist. Abgeber sind auch nicht mehr so Up to Date, weil sie die Schulden abbezahlt haben und auch nicht mehr jeden Cent raus quetschen wollen und können. Zumindest bei Allgemeinmedizinern gibt es Abrechnungstipps in den gängigen Zeitschriften. In der KV App kannst du sehen was geht und dann deine Kombos planen (auch mit Berücksichtigung des Fachgruppendurchschnitts und des Zeitbudgets zusammen bauen...). Manche Ziffern sind komisch definiert und da muss man von Erfahrenen die Tipps bekommen, wie man es KV-Konform abrechnet.....

Lakemond
27.09.2024, 19:27
Du wirst doch in einem MVZ hoffentlich nicht selbst ziffern müssen!

Rudiologe
27.09.2024, 20:01
Danke für die Rückmeldungen! Die KV-App habe ich mir mal runtergeladen. Und mir wurde bei der Hospitation schon gesagt, dass ich selber meine Ziffern eingeben muss. Macht aber ein Kumpel von mir als angestellter Psychiater in einer großen Praxis auch. Ist das so ungewöhnlich?

Reflex
28.09.2024, 06:19
Kommt halt immer auf die Praxisorganisation an. Aber das ist ehrlich kein Hexenwerk. Und man muss bei psychiatrischen Ziffern auch differenzieren. Es gibt da das 21er Kapitel im EBM und die PT Ziffern aus dem 35er Kapitel. Dazu kommen die GOÄ Ziffern, die auch recht überschaubar sind. Da gibt es schlussendlich gar nicht so viele Ziffern, wenn man von dem ganzen Kleinkram absieht. Bei uns bietet die KV regelmäßig Online Fortbildungen für Ärzte und Psychotherapeuten an. In der Regel hat jede Praxis da aber jemanden, der einen einarbeitet und supervidiert.

Voraussetzung für die psychiatrischen Komplexbehandlung ist, dass man überhaupt Teil eines entsprechendes Netzwerkes ist, weil da auch eine gemeinsame Akte geführt werden muss und eine interdisziplinäre Behandlung stattfinden. Bei uns im Nordrhein gibt es einen Dienstleister, der das von der KV ligitimiert begleitet. Der hilft angeblich bei organisatorischen und Abrechnungsfragen. Wir haben uns schlussendlich dagegen entschieden, weil es viele Begehrlichkeiten weckt. Stichwort Soziotherapie. Und einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich bringt, der aber im Vergleich monetär für uns keinen wesentlich Mehrnutzen bringt. Wir waren als Praxis schon immer gut vernetzt und arbeiten seit 30 Jahren mit externen PTs, PIAs, Hausärzten, Pflegediensten und BeWo Trägernetc. eng zusammen. Inhaltlich würde sich für uns und die Patientenversorgung nix ändern, dafür geht man aber einen Vertrag mit einem Dienstleister ein, der mir relevante Fragen (bzgl. Abrechnung und Dokumentation) bislang nicht zufriedenstellend beantworten konnte und ich habe einen zusätzlich Mehraufwand der Dokumentation und TSS Termine, wenn ich zumindest ernsthaft mit den Anforderungen auseinander setzen möchte, die vertraglich festgehalten werden.

GloriaSchmidt
28.09.2024, 12:13
21211 (oder bei entsprechendem Alter 21212) - 21218 - 21220
Bei Chronikern (welche Diagnosen dazu gehören steht im Katalog, zB Demenz , generalisierte Angststörung) 21233 und beim zweiten Besuch im Quartal 21230 😄 fertig! Die Ziffern für die TSS machen bestimmt die MFAs rein^^
Wenn du Psychotherapie machst, ist es anders, aber für rein psychiatrisch ist es das fast. Ich empfehle einen Kurs bei deiner KV, falls die das anbieten.
Alternativ ein Telefonat mit der KV, unsere bietet für neue Kollegen da auch Beratungen an. Das meiste wissen bestimmt aber auch die MFAs.
Für die Komplexbehandlung müsst ihr erstmal Teil eines Netzwerkverbunds sein

Rudiologe
28.09.2024, 20:29
Ach prima, das klingt ja wirklich nicht so kompliziert. „Brot und Butter“ ist dann ja offenbar die 21220, die man sozusagen Open end abrechnen kann, so wie‘s klingt. Bei der 21221 hat sich mir die Frage gestellt, was eine psychiatrische Gruppenbehandlung ist. Ich würde alle Gruppen, die ich kenne oder aktuell in der PIA anbiete schon eher als psychotherapeutisch bezeichnen.

Rudiologe
28.09.2024, 20:30
Bei Chronikern (welche Diagnosen dazu gehören steht im Katalog, zB Demenz , generalisierte Angststörung) 21233 und beim zweiten Besuch im Quartal 21230

Sind das nicht beides Ziffern für Hausbesuche?

Reflex
28.09.2024, 21:33
Sind das nicht beides Ziffern für Hausbesuche?

Nein, das ist das Qualifikationsbezogene Zusatzvolumen (QZV), dass man bei bestimmten Diagnosen abrechnen kann. Unser PVS sagt einem das bei jedem Fall. Beim 1. Kontakt ist es 21233 und beim 2. Kontakt 21230, wobei die 21233 dann rausgenommen werden muss.

21221 ist eine Gruppenvisiten Ziffer. Die nutzen wir für unsere psychoedukativen Psychose- und Depressions Gruppen, die nicht im Rahmen von Richtlinien Gruppenpsychotherapie laufen.

Rudiologe
28.09.2024, 22:05
Ah, verstehe. Und die 21233/ 21230 kann man dann einmal pro Fall und Quartal abrechnen? Oder nur einmal im Rahmen der ganzen Behandlung?

Die Gruppenvisite klingt interessant als Leistung. Mein MVZ hat einen Suchtschwerpunkt. Ich mache in der PIA gerade unsere offene Suchtgruppe und würde sowas im MVZ gerne auch etablieren oder weiterführen.

Reflex
29.09.2024, 03:54
Ah, verstehe. Und die 21233/ 21230 kann man dann einmal pro Fall und Quartal abrechnen? Oder nur einmal im Rahmen der ganzen Behandlung?

Du unterscheidest beim EBM oft nach Behandlungsfall und Krankheitsfall.

Der Behandlungsfall ist definiert in § 21 Abs. 1 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) als Behandlung desselben Versicherten durch dieselbe Arztpraxis in einem Kalendervierteljahr zu Lasten derselben Krankenkasse.

Der Krankheitsfall ist definiert in § 21 Abs. 1 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) und umfasst das aktuelle sowie die drei nachfolgenden Kalendervierteljahre, die der Berechnung der krankheitsfallbezogenen Gebührenordnungsposition folgen. (z.B bei der Biographischen Anamnese 35140)

Beim QZV gilt der Behandlungsfall.

GloriaSchmidt
29.09.2024, 06:30
Beim QZV gilt der Behandlungsfall.

Du bist ja ein richtiger Abrechnungsprofi 🫡

Ich hau einfach immer „alles“ ins Programm rein, und wenn was falsch ist, merkt es das Programm schon ;-)
„Achtung, für die 21233 fehlt die passende Diagnose!“ oder so kommt dann.
Wenn das Programm es nicht merkt, dann spätestens die MFA bei der Abrechnung, die alles nochmal prüft 😍

Reflex
29.09.2024, 07:38
Du bist ja ein richtiger Abrechnungsprofi ��

Ich hau einfach immer „alles“ ins Programm rein, und wenn was falsch ist, merkt es das Programm schon ;-)
„Achtung, für die 21233 fehlt die passende Diagnose!“ oder so kommt dann.
Wenn das Programm es nicht merkt, dann spätestens die MFA bei der Abrechnung, die alles nochmal prüft ��

Naja, ich bin die Kontrollinstanz in unserer Praxis. Dann wäre es schlecht, wenn ich das nicht wüsste…

Wobei unser PVS da aber auch recht viel Hilfestellung gibt.

GloriaSchmidt
29.09.2024, 09:15
Naja, ich bin die Kontrollinstanz in unserer Praxis. Dann wäre es schlecht, wenn ich das nicht wüsste…

Wobei unser PVS da aber auch recht viel Hilfestellung gibt.

Unsers zum Glück auch 😀
Gut, dass ich nicht unsere Kontrollinstanz bin 🤣

Rudiologe
29.09.2024, 11:08
Danke euch, das war wirklich sehr hilfreich!