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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : EHBA in der Praxis - Passwörter



willow358138
03.10.2024, 08:43
Hallo ihr Lieben,
ich hätte eine organisatorische Frage. Eine Freundin von mir arbeitet seit diesem Monat in einer Praxis für Allgemeinmedizin und ihr Chef dort verlangt jetzt von ihr, die Pins und ihr Passwort mit den MFAs zu teilen, damit in ihrem Namen damit Dauerrezepte unterschrieben werden können. Bei mir war das in der Praxis nicht so und nur die Ärzte hatten die Passwörter und haben ihre Rezepte unterschrieben. Der EHBA soll über Nacht auch in der Praxis bleiben und sogar der PUK soll zum entsperren bereitgestellt werden. Jetzt fragt sie sich, ob sie ihr Passwort und die Karte dort lassen soll, oder ob es nicht Probleme mit der Haftung etc. geben könnte. Ihr neuer Chef meint dies sei alles rechtens und von der Ärztekammer abgesegnet und früher seien halt Rezepte unterschrieben worden und in der Praxis gelagert worden. Wie wird das denn bei euch in der Praxis gehandhabt?
Vielen Dank schonmal :)

Harvey
03.10.2024, 09:21
Die Variante ist eine Katastrophe - da kann man ja gleich 20 DIN-A-4 Blankozettel mit eigener Unterschrift in der Praxis auslegen, damit jedweder noch ganz andere Dokumente damit erstellen kann… der EHBA kann auch als Signierung für andere Dinge missbraucht werden.
Und auch noch die PUK - man muss wissen nach mehrmaliger Verwendung der PUK ist die Karte auch gesperrt. Da die PUK begrenzt sind.

In jeder Praxis sind Abläufe anders, aber alles Blanko und dann keine Kontrolle über das was da passiert ist brandgefährlich.

Der Abschnitt mit alles rechtens und Absegnung der Ärztekammer macht es noch schlimmer - möchte nicht wissen wie sehr die Kollegin da zusätzlich verarscht wird…

willow358138
03.10.2024, 09:34
Ja, genauso hab ich das auch gesehen! Zumal auf der Website von dem Heilberufsausweis geraten wird keine Passwörter abzugeben :(

Anne1970
03.10.2024, 10:46
Nicht machen.

Nefazodon
03.10.2024, 12:14
Willkommen im Alltag im Bürokratie-Wunderland Deutschland.
Eigentlich ist deine Unterschrift nötig, und Du haftest persönlich, aber für die Abläufe wäre es besser, wenn Du uns das Passwort überlässt und andere in deinem Namen unterschreiben.:-wand

Ich würde das nicht machen. Das wär mir persönlich zu heikel.


Ihr neuer Chef meint dies sei alles rechtens und von der Ärztekammer abgesegnet

Das ist eine interessante Aussage. Ich würde als erstes Mal bei der Ärztekammer nachfragen ob das so stimmt, und ob sie das schriftlich geben können. Kann ich mir nämlich nicht vorstellen.

Trenn
03.10.2024, 12:17
Dann müsste deine Kollegin sofort bei Öffnung da sein, um die Karte mit ne Stapelsignatur zu aktivieren. Dafür schlafe zu gerne etwas länger. Ich nehme meine Karte auch nur mit, wenn ich Dienste habe und sie woanders benötige. Vielleicht klappt es in ne Facharztpraxis mit Vorbestellungen. In meiner Praxis mit ne Apotheke neben an würde es ohne Stapelsignatur nicht klappen, man kann ja die Patienten nicht Stunden bis zur Aktivierung warten lassen (kenne Facharztpraxen, da signiert der Chef mittags alles). PUK würde ich nicht raus geben ...

willow358138
03.10.2024, 12:24
Genau, der Ausweis soll dann in der Praxis verbleiben auch während des Urlaubs. Also haben in der Praxis die MFAs dann das Kennwort und die Signaturpin, aber nicht die PUK?

Das hier sagt die KVHH dazu:
Kann ich die Verwendung des eHBA an meine Mitarbeiter/Kollegen delegieren?
Die verschiedenen Anwendungen des eHBA sind durch zwei unterschiedliche, mindestens 6-stellige PINs geschützt. Eine für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) sowie eine für die restlichen Funktionen (Verschlüsseln, Authentisieren, Zugriff auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte). Diese PINs können aber auch gleichgesetzt werden. Das Vertrauensdienstegesetz fordert die alleinige Kontrolle des Ausweisinhabers über den Ausweis. D.h. mindestens die Nutzung der QES-Anwendung sollten Sie nicht durch Dritte ermöglichen, da Ihnen hiermit ein (finanzieller) Schaden, auch Jahre später, durch den unberechtigten Abschluss rechtsgültiger Verträge in Ihrem Namen entstehen kann.

Ihre Praxisangestellten haben Zugriff auf die Funktionen des sogenannten Praxisausweises, auch „Institutionskarte“ oder „SMC-B“ genannt. Diese Karte ist direkt dem Konnektor zugeordnet und ermöglicht – abgesehen von der qualifizierten elektronischen Signatur – identische Funktionen für die in Ihrem Auftrag tätigen Angestellten, damit Sie Ihren elektronischen Arztausweis nicht weitergeben müssen.

annekii
03.10.2024, 14:06
ich halte es für nicht zulässig und wir machen es auch nicht in der Praxis. Wir hatten schon vorher keine unterschriebenen Blankos. Wir aktivieren jede einzeln morgens in unseren Zimmern die Komfortsignatur und nehmen die Karte abends wieder raus.
Mit der Komfortsignatur können wir in jedem Behandlungszimmer sofort signieren.

Dauermedikamente landen in der Signaturliste und werden - wie vorher die Rezepte auf einem Stapel - halt dann signiert, wenn Zeit war, ggf. eben erst mittags/abends nach der Sprechstunde.

Unsere MFAs haben keinen Zugriff drauf. Die KV sagt bei uns, dass nicht mal die Ass.ärztin mit ihrem eHBA signieren darf, weshalb sie es uns in die Liste stellt und wir es zwischendurch signieren, sodass die Pat. gleich in die Apotheke können.

aschenputtel1977
03.10.2024, 19:15
Hm.. bei mir in der Praxis heisst Komfortsignatur: wenn die Rezepte auf "senden " gestellt werden, dann gehen die auch durch... Dann müssten die MFA alles auf "speichern" setzten und ich schicke später durch.

annekii
03.10.2024, 20:11
Bei uns ist Signieren und Senden nur als Userin möglich, der ein eHBA im System zugeordnet ist. Und die sind nur uns Ärztinnen zugeordnet. Bei den MFAs und der AÄ kommt nur die Möglichkeit Signaturliste. Und durch geht es nur, wenn ich frisch signiere oder für 24 h eine Komfortsignatur habe.

Reflex
06.10.2024, 00:21
Bei uns ist Signieren und Senden nur als Userin möglich, der ein eHBA im System zugeordnet ist. Und die sind nur uns Ärztinnen zugeordnet. Bei den MFAs und der AÄ kommt nur die Möglichkeit Signaturliste. Und durch geht es nur, wenn ich frisch signiere oder für 24 h eine Komfortsignatur habe..

Das ist bei uns technisch genauso. Deshalb denke ich auch, dass mit dem EHBA und PIN alleine gar nicht soviel Schindluder getrieben werden kann. Der Aufwand ist technisch viel zu hoch und als Benutzer habe ich ja auch noch ein (hoffentlich sicheres) Passwort, das mir Zugang zum PVS gewährt und keinem anderen sonst. Es ist weiterhin viel einfacher ein Privatrezept in Papierform zu fälschen als Zugang zu einem E Rezept zubekommen.

Dafür bedarf es mit dem EHBA den Zugang zum PVS, dass an einen Konnektor angeschlossen und installiert ist. Dann muss man Zugang zum jeweiligen Benutzer herstellen können, der signieren darf und ein Patient muss in der elektronischen Patientenkartei hinterlegt und der Schein angelegt und der Datenabgleich mittels KVK erfolgt sein und an das Medikament kommt der Patient auch nur mit seiner KVK oder App, welche mit der KVK freigeschaltet wurde. Missbrauch würde da relativ schnell auffallen, da die Daten nicht löschbar an die KK gehen. Und sollte ein EHBA entwendet werden, kann ich den ja auch sperren lassen.

Harvey
06.10.2024, 10:05
.

Das ist bei uns technisch genauso. Deshalb denke ich auch, dass mit dem EHBA und PIN alleine gar nicht soviel Schindluder getrieben werden kann. Der Aufwand ist technisch viel zu hoch und als Benutzer habe ich ja auch noch ein (hoffentlich sicheres) Passwort, das mir Zugang zum PVS gewährt und keinem anderen sonst. Es ist weiterhin viel einfacher ein Privatrezept in Papierform zu fälschen als Zugang zu einem E Rezept zubekommen

Es geht ja nicht immer um Betrug, sondern darum, dass MFAs stetig eRezepte signieren könnten, ohne dass man da selbst eine Kontrolle drüber hätte.
Letztlich ist man für alles verantwortlich.

Nur mal angenommen da wurde kürzlich eine schwere Niereninsuffizienz bei jemanden festgestellt und der Patient holt sich seine Dauermedikamente immer wieder die folgenden Quartale ab - darunter Ibuprofen 800 retardiert für seine chronischen Schmerzen.

Es gibt technisch zahlreiche Lösungen - Signieren am Mittag und Abends oder eben einen Signiertermin in der Sprechstunde einführen - heißt im Terminkalender sind jede Stunde ein kleiner Termin für das regelmäßige Signieren eingeplant.

Falls jemand in der Apotheke steht - kann ja ggf in der Warteliste ein Vermerk gemacht werden - bitte zeitnah signieren. Muss dann eben mal warten.

Die Praxis, von der die Thread Erstellerin berichtet, ist entweder so überlaufen dass sie der Arbeit nicht mehr hinterherkommen und eben vieles ungefiltert rausgeben oder der Chef will sich nicht „stören“ lassen von „Rezepte signieren“ lassen. Was mich aber nachdenklich macht ist seine Begründung: alles rechtens, von Ärztekammer abgesegnet… was hat denn die Ärztekammer mit der Telematik und Medikamentenverordnung, Vorgaben zum Rezepteunterschreiben und Abläufen der Praxis zu tun?