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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie zählen Krankheitstage/Unterbrechung WB



Olefant
21.10.2024, 08:43
Liebe KollegInnen,

In den meisten Bundesländern wird die Unterbrechung der Weiterbildung aus verschiedenen Gründen für bis zu 6 Wochen im Jahr geduldet, also 3 Wochen pro Halbjahr.

Ich frage mich nun:
Wie zählen diese 3 Wochen - handelt es sich dabei um 15 Werktage oder beschreiben diese 3 Wochen tatsächlich die reine Unterbrechungszeit ohne Wochenende u.ä. (also 21 Tage).

Und: Werden nur die Tage gezählt, an denen man tatsächlich auch eingeplant war?
(Z.B. Krankschreibung von Mo-Fr, im Schichtplan eingeplant von Mo-Do)

Danke schon mal!

Nefazodon
21.10.2024, 09:25
Mach es nicht so kompliziert. Es zählt, was der Chef dir bestätigt.

anignu
21.10.2024, 13:55
Unterbrechung der Weiterbildung aus verschiedenen Gründen für bis zu 6 Wochen im Jahr geduldet, also 3 Wochen pro Halbjahr.
Wie kommst du auf "3 Wochen pro Halbjahr"? Steht das irgendwo? Wenn nicht dann sind es 6 Wochen in einem Jahr und Punkt. Wenn du bei einem AG nur ein halbes Jahr warst ist das doch unabhängig davon. Trotzdem wären es 6 Wochen, oder?

Und Unterbrechungen sind relativ. Krankheit ist keine Unterbrechung, Krankheit unter 6 Wochen ist halt so. 4 Wochen unbezahlter Urlaub wiederum sind wie 4 Wochen ohne Arbeitsstalle also 4 Wochen quasi ohne Weiterbildungsstelle. Zumindest würde ich das so sehen. Juristen mögen das anders sehen.

Und in der Regel handelt es sich um die Tage an denen man sich krank gemeldet hat. Also wenn du dich 3 Wochen krank gemeldet hast, dann sind das 3 Wochen egal wie lange du eingeplant warst. Wenn man sich Freitag + Montag krank meldet sind das auch 4 Tage und der AG verlangt eine offizielle Krankmeldung.

Olefant
21.10.2024, 15:27
„ Eine Anerkennung von Unterbrechungen als Weiterbildungszeiten für höchstens sechs Wochen im Weiterbildungsjahr (entsprechend des Tätigkeitsumfangs) ist grundsätzlich möglich (§ 4 Absatz 4 Weiterbildungsordnung von 2021). Unterbrechungen können zum Beispiel durch Krankheit, Schwangerschaft, Elternzeit, wissenschaftliche Aufträge usw. entstehen. Diese Unterbrechungen müssen im Weiterbildungszeugnis aufgeführt sein. Die Anerkennung als Weiterbildungszeit wird am Ende Ihrer Weiterbildung vom zuständigen Weiterbildungsausschuss geprüft. “

So beispielhaft entnommen von der Website der LÄK Berlin. In der WBO Hessen steht, dass dies bei Ausbildungsabschnitten <12 Monaten anteilig gilt. Das ist jedoch nicht durch jede LÄK so klar definiert.

Olefant
21.10.2024, 15:51
Chat GTP gab mir noch folgende Auskunft:
§ 3 EFZG besagt, dass nur die ausgefallene Arbeitszeit, also die Zeiten, an denen du planmäßig arbeiten solltest, für die Berechnung von Krankheits- bzw. Fehltagen herangezogen wird. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bezieht sich also nur auf die Tage, an denen eine Arbeitsleistung geschuldet war und die wegen Krankheit nicht erbracht wurde.

Daher zählen als Fehltage im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes nur jene Tage, an denen du auch tatsächlich Dienst hättest leisten müssen. Freie Tage oder Urlaubstage werden in der Regel nicht als Fehltage gewertet.

Macht für mich auch Sinn. Wenn ich zB Freitag frei habe und da noch krank geschrieben bin, hat das auf meine Arbeitszeit/-leistung ja keinen Einfluss.

anignu
22.10.2024, 00:35
Nochmal: Wenn man sich Freitag + Montag krank meldet sind das 4 Tage und der AG verlangt eine offizielle Krankmeldung.
Es ist nicht so einfach wie du es dir erträumst.

JJ*
22.10.2024, 06:03
Rechtsberatung durch ChatGPT kann schnell teuer werden. Ein kurzer Blick in besagten Paragrafen 3 des EFZG verrät, dass dieser gar nichts zur Berechnung von Fehltagen oder des fortzuzahlenden Entgelts sagt. Das findet sich zwar anderswo in diesem Gesetz, hat mit der Ausgangsfrage aber auch nicht wirklich etwas zu tun. Die kann dir einigermaßen sicher nur die zuständige Kammer beantworten. Ich gehe ebenfalls von anignus Auslegung aus.