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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterbilder hat vergessen Folgeantrag für WBA bei der KV zu stellen



Knorke
22.10.2024, 19:05
Hallo zusammen,ich,Quereinsteiger in der Allgemeinmedizin habe meine Weiterbildung bei einem Weiterbilder begonnen während die Novellierung der WBO stattfand.Aus diesem Grund wurden ihm bei meinem Arbeitsantritt, erstmals nur acht Monate Weiterbildungszeit (beziehungsweise in meinem Fall 16 Monate Weiterbildungszeit bei 50 %) erteilt. Soweit so gut. Dann wurde seine Weiterbildung verlängert auf 18 Monate beziehungsweise Teilzeit 36 Monate -allerdings als diese Weiterbildung verlängert wurde, hat mein Weiterbilder versäumt, einen neuen Antrag für mich bei der KV Bayern zu stellen.Das ist ihm nun aufgefallen ,vier Monate zu spät, da er auf seinen Kontoauszügen entdeckt hat, dass er keine Förderung für mich erhalten hat. Mein Gehalt habe ich immer bekommen. Nun befürchte ich allerdings, dass mir die vier Monate in denen der Job nicht von der KV genehmigt war auch nicht als Weiterbildungszeit angerechnet werden.Was wirklich sehr ärgerlich wäre. Hat jemand Erfahrungen damit? Kann es sein,dass ich mich trotzdem bei der Ärztekammer zur Facharztprüfung anmelden kann ?mit meinem Weiterbildungszeugnis (denn ich habe ja schließlich bei einem Befugten) Weiterbilder e XY Monate in Weiterbildungszeit verbracht mit dem Logbuch oder schließen sich Blaek und KV kurz und mit wir nichts anerkannt?bin um alle Anregungen dankbar!verzweifelt,Euer Max

Reflex
23.10.2024, 07:15
Das sind ja zwei paar Schuhe. Die Weiterbildungsermächtigung und die Zulassung zu Prüfung läuft über die Ärztekammer. Die Zulassung zur Berechtigung als Weiterbildungsassistent über einen Sitz arbeiten zu dürfen und die Bewilligung der Förderung läuft über die KV. Erfahrungsgemäß kommunizieren die Ärztekammer und auch die KV (auch wenn die häufig im gleichen Gebäude sitzen) gar nicht miteinander und können auch nicht einfach auf die Daten gegenseitig zugreifen (die haben jeweils sogar eigene Rechenzentren).

Nach meinem Verständnis ist für dich erst einmal nur relevant, ob dein Weiterbildner eine bestehende Weiterbildungsermächtigung hat. Ist die vorhanden, sollte für dich die komplette Zeit als Weiterbildungsabschnitt anerkannt werden. Diese kann man ja ggf. auch als Praktikant/Rotand erlangen. Arbeitsrechtlich hast Du mit deinem Weiterbildner einen Vertrag. Diesen muss er erste einmal erfüllen und dir auch dann wenn es keine Förderung gibt, Gehalt zahlen.

Das Hauptproblem wird dein Chef haben. Wenn er dich kassenärztlich arbeiten lässt und das auch abrechnet, begeht er Abrechnungsbetrug, da es für dich keine gültige Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung gibt. Formal dürftest Du nur Tätigkeiten außerhalb des kassenärztlichen Systems ausführen (z.B. Privatpatienten, Gutachten, Konsile etc.).

Genaue Auskünfte wird dir aber vermutlich nur ein Anwalt für Medizinrecht gegeben können. Wenn Du im Marburger Bund etc. bist, würde ich die Rechtberatung in Anspruch nehmen.

hebdo
23.10.2024, 17:55
Quatsch. Das ist doch kein Abrechnungsbetrug. Als Weiterbildungsassistent darf man gar nicht abrechnen und wird scheinneutral beschäftigt.

Die Anstellung eines Arztes/ WBA ist aber genehmigungspflichtig. Mit welchen Konsequenzen er rechnen muss, kann ich aber nicht sagen. Das einzige Problem für den Weiterbilder wird sein, dass er dein kompletter Gehalt für die Monate selbst tragen muss und keine Förderung kassiert.

Richtig ist aber, das Weiterbildung nichts mit KV zu tun hat. Du brauchst für ÄK einen WB-Vertrag, ein Zeugnis und das Logbuch.

escitalopram
23.10.2024, 18:25
Sehe ich so wie Reflex. Entscheidend ist, dass dein Weiterbilder weiterbildungsbefugt ist -> dies läuft über die ÄK - da hat die KV gar nichts damit zu tun. Theoretisch kann dein Weiterbilder Probleme mit der KV bekommen - für dich und deine Prüfung (ÄK zuständig) gibt es aber meines Erachtens keinerlei Probleme.

Reflex
24.10.2024, 06:47
Quatsch. Das ist doch kein Abrechnungsbetrug. Als Weiterbildungsassistent darf man gar nicht abrechnen und wird scheinneutral beschäftigt.


Natürlich ist es Abrechnungsbetrug! Wenn Du einen Weiterbildungsassistenten in der Praxis beschäftigst, bekommst Du für ihn erweiterte Behandlungsminuten anteilig. Die EBM Ziffern der Behandlungen des Weiterbildungsassistenten werden über den Sitz des weiterbildenden Arztes entsprechend abgerechnet und vergütet. Wenn Du jemanden also über den Sitz arbeiten lässt und dies dann regulär abrechnest ohne eine Genehmigung der KV dafür zu haben, ist es Abrechnungsbetrug, weil du eben keine Berechtigung dafür hast.

hebdo
24.10.2024, 15:34
Hm okay, entweder ist der WBA gemeldet und nur die Förderung ist vergessen worden. Dann bekommt die Praxis die Erweiterung und nur keine Förderung.

Oder die komplette Anmeldung ist vergessen worden, dann sollte es auch keine Erweiterung geben.

So wie ich es verstehe ist es in beiden Fällen kein Abrechnungsbetrug. Kann natürlich sein, dass der Inhaber im zweiten Fall mehr abrechnet, dann sieht es natürlich anders aus.

Reflex
26.10.2024, 06:43
Hm okay, entweder ist der WBA gemeldet und nur die Förderung ist vergessen worden. Dann bekommt die Praxis die Erweiterung und nur keine Förderung.

Oder die komplette Anmeldung ist vergessen worden, dann sollte es auch keine Erweiterung geben.

So wie ich es verstehe ist es in beiden Fällen kein Abrechnungsbetrug. Kann natürlich sein, dass der Inhaber im zweiten Fall mehr abrechnet, dann sieht es natürlich anders aus.

Da bei uns in der KV die Anträge für Genehmingung zur Anstellung zur Weiterbildung oft extrem lange Bearbeitungszeiten nachsichziehen und es immer wieder mal vorkommt, dass die neuen Weiterbildungsassistenten anfangen sollen, der Antrag frühzeitig gestellt wurde (mit Unterschrift des Arbeitsvertrages) und die Genehmigung aber zum Jobantritt nicht vorliegt, haben wir uns zur Absicherung anwaltlich beraten lassen. Die Aussage war da sehr klar: keine Genehmigung der KV, dann darf der Weiterbildungsassistent keine kassenärztlichen Tätigkeiten machen bis die Genehmigung vorliegt. Diese kann auch nicht rückwirkend erteilt werden. Sollte man dennoch in der Zeit den Weiterbildungsassistenten arbeiten lassen und nach EBM abrechnen, ist es Abrechnungsbetrug. Du hast dann nur die Möglichkeit den Weiterbildungsasistenten unter Bezügen freizustellen bis die Genehmigung vor liegt (außer du hast ne Klausel im Arbeitsvertrag) oder ihn anderweitige Tätigkeiten außerhalb der Kassenärztlichen Tätigkeit machen zu lassen.

Die Förderung ist da zweitrangig, aber die gibt es ja auch nur, wenn die Genehmigung zur Anstellung zur Weiterbildung erteilt wurde.

Konsequenz ist, dass man dann Weiterbildungsassistenten nur mit nem längeren Vorlauf von mindestens 3, besser 6 Monaten einstellen kann. Kurzfristige Anstellungen sind fast gar nicht möglich. Es lebe die Bürokratie…