Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zwei Fragen zum Arbeitsrecht
Hallo!
Ich habe vor einigen Wochen eine neue Stelle in der Inneren angetreten und dort werden einige arbeitsrechtliche Dinge anders gehandhabt an meiner alten Klinik. Maßgeblich ist der TV-Ärzte/VKA.
Ich habe eine Opt-Out-Erklärung mit Verlängerung der monatlichen Arbeitszeit auf 56 Stunden "ohne Ausgleich" unterschrieben bzw. vielmehr unterschreiben müssen. Eine Kündigung des Opt-Outs kommt auch nicht in Frage, da mir verschiedene Kollegen (keine Vorgesetzten!) schon gesagt haben, dass ich das deutlich spüren würde.
Jetzt habe ich Fragen zu zwei Punkten:
1. Bezahlung und Bewertung des Bereitschaftsdienstes: Unsere Dienste in der Inneren sind am Wochenende fast grundsätzlich Vollarbeitszeit, unter der Woche kommt man vielleicht von 3 Uhr bis 6 Uhr nachts mal kurz zur Ruhe. Gewertet wird der Dienst aber nur als Stufe I, d.h. mit 70%. Die Begründung ist, dass als Grundlage die durchschnittliche Dienstbelastung aller Abteilungen genommen wird.
2. Urlaubsplanung: Ich habe 30 Urlaubstage. Wenn ich zwei Kalenderwochen frei möchte, werden jedoch 12 Tage abgezogen, da ich planmäßig jedes zweite Wochenende entweder tagsüber oder nachts zwei Bereitschaftsdienst habe. Das wird mit der Klausel "ohne Ausgleich" im Opt-Out begründet.
Wir müssen jetzt auch schon den Urlaub verbindlich für nächstes Jahr planen, wobei wir einmal drei Wochen (17 Urlaubstage) und einmal zwei Wochen (12 Urlaubstage) nehmen müssen. Ein ganzer Tag bleibt als "beweglicher Urlaubstag" für kurzfristige Termine.
Grundsätzlich gefällt es mir an der Klinik und ich möchte eigentlich nicht weg, aber diese Regeln halte ich schon für sehr grenzwertig.
Zwei Sachen muss ich gleich vorneweg nehmen:
1. Ich bin kein Mitglied mehr im Marburger Bund.
2. Kollegen haben mir berichtet, dass man als Arzt vom aktuellen Personalrat nichts erwarten darf. Wir haben im Personalrat tatsächlich keinen einzigen Arzt sitzen.
Ich würde mich deshalb über eine Einschätzung von dritter Seite sehr freuen ;-)
Liebe Grüße,
Kati
Bender B. Rodriguez
02.11.2024, 09:30
Puh, das ist m.E. an mehreren Stellen rechtlich so nicht haltbar.
Urlaubstage sollten doch im aktuellen VKA mehr sein, oder? Und für die Berechnung der Urlaubstage sollte es auch ne tarifliche Regelung geben, sowas wie "die Arbeitswoche hat fünf Tage".
Berechnung der Dienstbelastung auf Grundlage des Durchschnitts aller Abteilungen geht glaube ich auch nicht.
Und allein die Ankündigung die Kündigung des Opt-out "spüren zu lassen" ist ne harte red flag.
Aber wenn du da gerne arbeiten möchtest bleibt wohl nur Akzeptieren. Ich würd's nicht machen. V.a. nicht für ne Innere WB die du überall bekommst.
Schreibt bestimmt noch jemand etwas detaillierter.
Lakemond
02.11.2024, 10:40
Gratulation zur neuen Stelle!
"ohne Ausgleich" bei Opt out sollte mit Urlaub nichts zu tun haben, sondern müsste bedeuten, dass man die Stunden, die man über 48h pro Woche arbeitet nicht in Freizeit ausgeglcihen bekommt.
TV-Ärzte/VKA: 31 Urlaubstage bei einer 5 Tagewoche. 12 Urlaubstage für zwei Wochen frei ist meiner Meinung nach auf der Grundlage nicht rechtens
Wenn sich die Punkte nicht klären lassen, würde ich dort nicht arbeiten wollen.
Der Punkt mit der Diensteinstufung wird nicht als Einzelkämpfer zu ändern sein und erfordert Unterstützung der betroffenen Ärzte der Abeiltung und des Personalrats.
Diese zwei Punkte sollten sich klären lassen
tragezwerg
02.11.2024, 17:10
Bitte in der Probezeit kündigen und ne andere Stelle suchen. Derartig desaströse Zustände werden sich nicht ändern, die verstoßen absichtlich gegen Gesetze und werden damit nicht aufhören.
origamifalter
02.11.2024, 18:34
2. Urlaubsplanung: Ich habe 30 Urlaubstage. Wenn ich zwei Kalenderwochen frei möchte, werden jedoch 12 Tage abgezogen, da ich planmäßig jedes zweite Wochenende entweder tagsüber oder nachts zwei Bereitschaftsdienst habe. Das wird mit der Klausel "ohne Ausgleich" im Opt-Out begründet.
Ich bin mir relativ sicher, dass das vor Gericht nicht standhalten würde.
Und allein die Ankündigung die Kündigung des Opt-out "spüren zu lassen" ist ne harte red flag.
Und da ist es schon. "harte red flag" und gleich kündigen... statt nachzufragen wie es gemeint ist.
Wenn eine Klinik voll auf Arbeitszeit 56h/Woche mit Bereitschaftsdiensten etc. setzt, dann hat eine Opt-Out-Kündigung tatsächlich Konsequenzen. Und zwar deutliche. Das sind dann einfach gleich mal gut ein Tausender weniger im Monat weil man auch weniger Arbeitet. Klingt fies? Is aber so. Wird man deutlich spüren! Schlimm? Für manche schon für andere nicht.
Was hat es sonst noch für Konsequenzen? Dass man weniger Dienste machen wird? Glaub ich nicht. Meist ist es eher so dass man auf die Dinge verzichten muss die man gern gemacht hätte. So wie unsere Assistenzärzte in der Klinik. Du brauchst ja nicht glauben dass die ihre Überstunden so abbauen dürfen dass sie keine Dienste machen oder weniger Station machen müssen. Nein. Die machen FZA und sind stattdessen eben nicht im OP. Manchen gefällt das, andere würden lieber da sein und operieren lernen. Konsequenzen durch FZA? Gibt es deutliche. Die spüren dass sie weniger im OP sind.
Zu deutsch: DAS wäre jetzt nicht meine red flag. Und schon gar keine harte. Da braucht es schon mehr Infos bevor ich da eine red flag draus mach.
Und Thema Urlaub, abcd hat es schon geschrieben. Passt nicht. Da gibt es §27 im TVÄ/VKA mit:
1Ärztinnen und Ärzte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts (§ 22). 2Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 31 Arbeitstage. 3Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.
Ist einfach Schmarrn. Gehört geklärt. Anders ausgedrückt: du hast bissl mehr als 6 Wochen Urlaubsanspruch. Einfach 6 Wochen beantragen und schauen was passiert und ansonsten auf diesen Paragraphen verweisen.
Und dann noch Thema Bereitschaftsdienstbezahlung: ja, es sind 70% in der schlechtesten Stufe, aber es gibt auch 15% nochmal drauf und es werden keine Pausen abgezogen die bei Vollarbeitszeit immer abgezogen werden. Also so ganz schlecht ist es nicht.
Die Begründung "Durchschnitt aller Abteilungen" ist nicht so richtig haltbar, wird sich aber nicht ändern so lange es keine belastbaren Zahlen gibt dass es anders sein müsste. Und für eine echte Analyse müsstet ihr prospektiv mal über einen Zeitraum mehrerer Monate die Belastung aufschreiben. Das Ganze idealerweise mit dem Betriebsrat im Rücken etc. Ansonsten wird sich nichts ändern. Aber so ganz schlecht ist die Bezahlung im BD nicht. Und die Frage ist auch: wie ist es denn bei den erfahrenen Kollegen die schon lange da sind? Arbeiten die auch durch? Meiner Erfahrung nach schläft man mit mehr Erfahrung auch mehr. Die Pflege ruft weniger an oder lässt sich telefonisch leiten usw...
Merci für die Antworten bislang.
Ich hab heute noch mal mit einem Kollegen aus einer anderen Abteilung gequatscht, bei denen gelten die gleichen Regeln. Er hat mir noch ein paar Hintergrundinfos geliefert:
1. Urlaubstage: Wenn man einen geplanten Dienst hat und frei möchte, kostet das einen Urlaubstag. Wenn das für Wochenende/Feiertage nicht zählen würde, könnte man ja einfach für jedes Wochenende und jeden Feiertag einen Urlaubsantrag stellen und müsste dann da nie arbeiten und bekommt keinen Urlaub abgezogen.
Wochenendarbeit ist grundsätzlich "Opt-out"-Arbeit, da "ohne Ausgleich" bedeutet das mehr Geld, aber nicht mehr FZA oder mehr Urlaub.
Klingt jetzt für mich erst mal logisch - wo ist der Denkfehler?
2. Opt-out kündigen: Natürlich hat mir niemand direkt gesagt, dass es Konsequenzen hat. Aber Leute, die das in der Vergangenheit probiert haben, bekamen wohl viele Nachteile zu spüren (Fortbildungen nach Feierabend werden nicht als Arbeitszeit anerkannt, großzügig Abmahnungen für Kleinigkeiten, Anträge werden abgelehnt, Urlaub zum Wunschtermin erst mal abgelehnt, keine Rotation in Funktionsabteilungen usw.) Also die ganzen kleinen Schikanen, die einen das Leben unangenehm machen.
3. Bereitschaftszeitberechnung: Angeblich müsste in manchen Abteilungen laut Gewerbeaufsichtsamt angesicht der Dienstbelastung Schichtdienst eingeführt werden. Das wollte aber die Belegschaft nicht, weshalb man sich auf das Modell "Mittelwert aller Abteilungen" geeinigt hat.
Ich glaube um da was zu ändern bin ich das Lichtlein zu klein....
Und klar, kündigen ist immer eine Option. Man muss aber erst mal was finden, wo's besser ist. Und da ist dann meistens was anderes schlecht...
Und die Frage ist auch: wie ist es denn bei den erfahrenen Kollegen die schon lange da sind? Arbeiten die auch durch? Meiner Erfahrung nach schläft man mit mehr Erfahrung auch mehr. Die Pflege ruft weniger an oder lässt sich telefonisch leiten usw...
Die arbeiten auch durch. Problem ist die Notaufnahme. Man übernimmt vom Tagdienst meistens noch vier, fünf, sechs Patienten, dann kommen ab 20 Uhr immer noch mal mindestens vier Notfälle oder Zugänge und bis man da sich um alle gekümmert hat ist locker Mitternacht durch, dann hat man noch ein paar Sachen auf Station und Intensiv zu klären, zwischenzeitlich ist noch mal ein Patient in der Notaufnahme aufgeschlagen und dann ist's 3 Uhr nachts... Dienstag und Mittwoch kann man mal Glück haben aber die restlichen Tage braucht man eigentlich sein Kopfkissen gar nicht mitnehmen.
Bender B. Rodriguez
04.11.2024, 22:08
Und da ist es schon. "harte red flag" und gleich kündigen... statt nachzufragen wie es gemeint ist.
Wenn eine Klinik voll auf Arbeitszeit 56h/Woche mit Bereitschaftsdiensten etc. setzt, dann hat eine Opt-Out-Kündigung tatsächlich Konsequenzen. Und zwar deutliche. Das sind dann einfach gleich mal gut ein Tausender weniger im Monat weil man auch weniger Arbeitet.
Anscheinend hast du nicht verstanden was ich geschrieben habe. Oder ich habe nicht verstanden was du genau meinst.
Wo habe ich geschrieben, der TE solle kündigen?
Und glaubst du wirklich das vom TE berichtete "Spüren lassen" wenn man Opt-out kündige sei auf das Gehalt bezogen? Ich hab's anders verstanden.
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