Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Problem mit Anerkennung
holm1990
06.11.2024, 18:31
Hallo,
ich bin Assistenzarzt für Psychiatrie nach WBO 2011 und mache die vorgeschriebene Neurologierotation (12 Monate). Aufgrund der schlechten Arbeitsbedingungen möchte ich an der Klinik nur für 3 oder höchstens 4 Monate bleiben. Der Chefarzt deutete an, dass er diesen Zeitraum der Weiterbildung nicht unterschreibt, wenn ich keine Dienste mache. Wie ist die Rechtslage?
Danke!
Er muss dir ein Zeugnis ausstellen, aber der Rechtsweg wird anstrengend. Laut der WBO muss man aber halt Dienstbetrieb teilnehmen. Er kann das also reinschreiben und dann wirds schwer. Lohnt sich nicht für 3 Monate Arbeit. Kündigen und Neustart ist das schlauste aus meiner Sicht.
holm1990
06.11.2024, 19:48
Man könnte die Neurologie auch in einer ambulanten Praxis machen. Da muss man auch keine Dienste machen und es wird anerkannt...
Nefazodon
06.11.2024, 20:50
Fakt ist, ein Zeugnis muss der Chef dir ausstellen. Allerdings soll und wird er sich in diesem Zeugnis dazu äußern, ob Du Dienste geleistet hast. Das wird er dir in diesem Fall eben nicht bestätigen.
Die Ärztekammern achten da durchaus drauf.
Man könnte die Neurologie auch in einer ambulanten Praxis machen. Da muss man auch keine Dienste machen und es wird anerkannt...
Dann weißt Du ja schon, was Du machen kannst....
Weiterbildung ambulant oder in einer Rehaklinik.
Ich plädiere, wie JAK auch, für einen Neustart. Für die drei Monate lohnt es sich wirklich nicht, sich in Diensten verheizen zu lassen.
Wichtig ist auch zu schauen ob die LÄK einen so kurzen Abschnitt von 3-4 Monaten überhaupt anerkennt.
Weiß ja nicht wo du genau bist. In Bayern gibt es die WBO 2004 und 2021. In der WBO 2004 steht dann zum Beispiel so ein Satz wie
"Zeiten unter sechs Monaten können nur dann als Weiterbildungszeit angerechnet werden, wenn dies in Abschnitt B oder C vorgesehen ist." oder in der WBO 2021 steht ein Satz wie "Sind Weiterbildungszeiten vorgeschrieben, können diese auch in Abschnitten von mindestens drei Monaten absolviert werden, sofern nichts anderes in Abschnitt B und C vorgesehen ist."
Insofern kann es sein dass ein von dir gewünschter Abschnitt von 3-4 Monaten gleich mal überhaupt nicht anerkannt wird. Egal ob dir ein Chef diese unterzeichnet und egal ob du Dienste gemacht hast.
Und dann sperren sich halt manche LÄK wenn ein Satz wie "hat Dienste gemacht" fehlt.
Ansonsten gehe ich prinzipiell erstmal mit Nefazodon mit, ein Zeugnis muss ausgestellt werden. Die nächste Frage wäre halt noch was im Arbeitszeugnis steht. Ich war mal als "Arzt auf Zeit" angestellt. War mir selbst erstmal nicht klar. Manchmal ist man so naiv und unterschreibt irgendwas. Letztlich ist mir bis heute nicht klar ob ich bei der Anstellung "Arzt auf Zeit" überhaupt einen Rechtsanspruch auf ein Weiterbildungszeugnis hätte. Also ob nicht rein rechtlich gesehen ein Arbeitszeugnis genügt hätte. Also einfach mal nachschauen als was du angestellt bist. Bei einem Weiterbildungsassistenten Neurologie wäre die Sachlage wiederum klar. Ich hab damals dann übrigens schon ein Weiterbildungszeugnis bekommen und dieses "Arzt auf Zeit" war nur der Kniff der Verwaltung um mir eine 2-Jahresstelle geben zu können, also 2 Jahre ohne irgendeine Kopplung an die Weiterbildung und dann erstmal keinen Vertrag mehr. Hab dann eh gewechselt.
Man könnte die Neurologie auch in einer ambulanten Praxis machen. Da muss man auch keine Dienste machen und es wird anerkannt...
Das erfordert aber auch, dass man genügend neurologisches Basiswissen verfügt um ambulant eigenständig Patienten behandeln zu können. Ohne jegliche neurologische Vorerfahrung halte ich das für keine gute Idee... da hat man zwar keine Dienste, aber in der Regel eine hohen Patientendurchsatz.
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