PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Härtefall - Recht auf Studienplatz?



Wolfram
05.02.2004, 10:19
Hallo,

mein Frau ist zur Zeit noch in Berlin immatrikuliert. Da ich aber beruflich nach Bonn musste, ist meine Frau und unser Kind 5 1/2 Monate natürlich mitgezogen.

Nun versuchen wir seit 2 Semestern einen Studienplatz in Bonn zu erlangen. Jedesmal erhielten wir eine Absage. Nun haben wir uns schon mit der Gleichstellungsbeauftragten in Verbindung gesetzt, die schickte uns zum Studiendekanat und dort sagte die Sekräterin, dass wir uns normal bewerben sollen und den Härtefall noch einmal besonders erwähnen sollen. Langsam, aber sicher fühlen wir uns herumgereicht. Ganz zu schweigen, dass uns ganz am Anfang gesagt wurde, dass wir kein Härtefall sind. Natürlich, ein 5 1/2 Monate altes Kind kann man ja auch alleine lassen. Wofür brauch es denn einen Vater ?

Es ist schon sehr misteriös was man erlebt, aber vielleicht kann uns hier jemand helfen und uns sagen, was wir machen können.

Danke schon einmal im Voraus.

Grüße

Wolfram

P.S. Meine Frau ist im 4. klinischen Semester.

Jutta
06.02.2004, 14:28
Hallo Wolfram,

bitte versteh mich jetzt nicht falsch, aber ich glaube euer Fall wird tatsächlich nicht als sog. Härtefall bezeichnet.
Wenn man bei mit dem Ehegatten eine Wohnung hat und man ein Kind hat hat man ein günstigeres Sozialkriterium und kann einen Ortsantrag stellen. Ein Härtefall dagegen wäre z.B wenn man eine unheilbare Krankheit hat etc.
Aber mit dem Ortsantrag (einfach auf der Homepage der Uni den Bewerbungsantrag für höhere FS herunterladen und den Ortsantrag im Einwohnermeldemat beglaubigen lassen) und noch dazu im 4. klin. Semester müsste es normalerweise kein Problem sein, einen Platz in Bonn zu bekommen.

Viel Glück!