Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterbildung in Teilzeit an 2 Standorten
isunialama
10.11.2024, 14:17
Ich befinde mich im 3. Weiterbildungsjahr zum Facharzt Gynäkologie und Geburtshilfe. Nach Babypause arbeite ich 50% in einer Klinik.
Ich könnte jetzt noch mit 30% in einer Praxis einsteigen.
Werden die Prozente dann für die Weiterbildungszeit addiert, also wären das dann 80%?
Meine Ärztekammer ist Südwürttemberg.
Danke für eure Antworten.
Bender B. Rodriguez
10.11.2024, 14:27
Soweit ich weiß muss die Weiterbildung mindestens 20h (50%) pro Woche erfolgen.
Bei dir liegt ein spezieller Fall vor. Du solltest deine Ärztekammer fragen.
Du solltest deine Ärztekammer fragen.
Seh ich genauso. Und für die Leute hier wäre das Ergebnis sicher interessant.
Hoi,
Für Bayern hatte ich die Frage sogar letzten Monat gestellt, hier die Antwort:
"Bei einer Tätigkeit von zwei Teilzeitstellen im gleichen Zeitraum muss ein entsprechendes Teilzeitmodell der Bayerischen Landesärztekammer vorgelegt werden. Um über Ihren Antrag auf Genehmigung einer Teilzeitweiterbildung gleichzeitig an zwei verschiedenen Weiterbildungsstätten entscheiden zu können, bitten wir um Vorlage einer Stellungnahme der jeweiligen befugten Weiterbilder, dass die vorgeschlagene Weiterbildung in gleichzeitig zwei Teilzeitweiterbildungen mit den Zielen der Weiterbildung vereinbar ist.
Bitte legen Sie dazu der Bayerischen Landesärztekammer ein entsprechendes Teilzeitmodell vor, mit der Aufschlüsselung der Verteilung der Stunden auf die beiden Weiterbildungsstätten pro Woche. Dieses Teilzeitmodell ist von beiden befugten Weiterbildern zu bestätigen, mit dem Hinweis, dass durch die Weiterbildung in Teilzeit die Qualität der Weiterbildung nicht beeinträchtigt wird.
Die Weiterbildung kann mit mindestens 12 Stunden pro Woche bis zur Hälfte der in den Abschnitten B und C geforderten Mindestweiterbildungszeit erfolgen. Die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend.
Sofern Sie der Bayerischen Landesärztekammer ein entsprechendes Teilzeitmodell vorlegen, kann eine Überprüfung hinsichtlich der Genehmigung der Weiterbildung in Teilzeit seitens der Bayerischen Landesärztekammer erfolgen.
Die Bayerische Landesärztekammer rechnet bei einer Vollzeitstelle mit 38,5 Wochenstunden."
Liebe Grüße
Phil
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