Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegeheim betreuen als angestellter HA
Sealwolf
11.11.2024, 21:34
Liebe Foristen,
ich bin angestellter Allgemeinmediziner. Mein Arbeitgeber hat aktuell die Idee, ich sollte im Rahmen eines Vertrages ein nahegelegenes Pflegeheim mitbetreuen, weil das lukrativ sei. Ich habe wenig Erfahrungen mit dem Thema, etwa wie zeitaufwändig das ist, wie es mit "Bereitschaft" und Vertretung aussieht etc. und ob es Fallstricke gibt. Habt Ihr da Tipps oder Erfahrungen..? Solange das in meiner Arbeitszeit stattfindet ist es mir im Prinzip egal; bin momentan aber mit Sprechstunden komplett ausgebucht und frage mich, ob das Pflegeheim nach abzug allen Aufwandes dann wirklich lukrativer sein soll. Und ob ich da nicht plötzlich Überstunden schiebe oder auch außerhalb der Besuchtszeiten dort erreichbar sein muss. Bundesland ist RLP.
Danke und schönen Abend Euch! S.
mit dem Kooperationsvertrag.
Macht aber nur Freude wenn das Heim und Personal gut organisiert ist - daher mein Tipp, das Heim mal von innen kennen lernen und mit der Pflegeheimleitung usw mal sprechen - dann bekommt man einen ersten Eindruck.
Der Zeitaufwand ist schon erhöht - läuft zwar auch vieles telefonisch, per Fax oder besuchende Verah. Aber man muss schauen, ob man eine regelmäßige eigene Visite macht, denn sonst kann es auch sein dass man für jedes Problem einzeln angerufen wird und dann jeden zweiten Tag für einen anderen Bewohner hinstiefelt.
Wie groß ist denn das Heim? Weil je nach Größe braucht man schon etwas für eine Gesamtvisite - ggf wäre da dann eine Vormittags oder Nachmittagssprechstunde alle alle zwei Wochen beispielsweise zu blocken.
Aber kommt echt sehr auf die Anzahl der Patienten an und wie fit das Heim selbst aufgestellt ist.
Mache Heimversorgung sehr gerne - aber in manches würde mich keine 10 Pferde bekommen
Betreuungsverträge sind lukrativ, aber in erster Linie für den Praxisinhaber. Wieviel bekommst Du vom Kuchen? ;-)
Ansonsten hält sich der Aufwand bei guter Organisation Deinerseits und halbwegs fähigem Pflegeheimpersonal in Grenzen.
Alle 2 Wochen Visite solltest Du aber machen, bei Notfällen vorbeischauen und halt bis 18 Uhr telefonisch erreichbar sein.
Relaxometrie
12.11.2024, 19:17
Ein paar Ideen dazu:
Die Altenpfleger dürfen nichts von sich aus geben, ohne dass es auf dem Medikamentenplan steht. Man sollte also für diverse Eventualitäten immer einen Bedarf formulieren: welches Medikament in welcher Dosierung bei welchen Beschwerden in welcher Maximaldosis.
Wenn es in Richtung Lebensende geht, die Dauermedikation kennzeichnen als "wenn.....(sehr schläfrig, präfinal.....), dann muss sie nicht mehr gegeben werden/ ist eine Nichteinnahme zu akzeptieren und dem Betreuer mitzuteilen". Dann irgendeine Art palliativen Medikamentenplan aufsetzen und die entsprechenden Medikamente rezeptieren.
Die Pfleger in dem Heim, in dem ich einige Patienten betreue, fragen bei sterbenden Bewohnern immer sehr schnell nach Einschreibung ins Palliativnetzwerk, damit immer ein kompetenter Ansprechpartner gerufen werden kann. Da das Palliativnetzwerk in der Region, in der ich arbeite, gut zu funktionieren scheint und einer meiner Chefs auch als Palliativarzt arbeitet, soll ich nach Anweisung eben dieses Chefs gerne niedrigschwellig ins Netzwerk einschreiben, da er es eben gut findet, wenn die Patienten darüber versorgt werden können. Wenn ich mir aber ziemlich sicher bin, dass ein Bewohner im Altenheim ohne zu erwartende Komplikationen sterben können wird, verzichte ich auch auf die Einschreibung ins Palliativnetzwerk.
Überlegen, wer nach dem Heimbesuch die Eintragungen in der Patientenakte macht. Bei uns hat es sich so etabliert, dass wir Ärzte beim Heimbesuch eine von den MFAs vorbereitete Patientenliste führen und darauf nur ankreuzen, ob wir am jeweiligen Besuchstag beim Patienten waren. Die MFAs tragen dann die entsprechenden Ziffern ein. Die medizinische Dokumentation machen wir Ärzte dann natürlich selbst.
Sich erkundigen, wer private Ansprechpartner für die Bewohner sind (Kinder/ Eheleute.......), wer gesetzlicher Betreuer ist, ob eine Vorsorgevollmacht vorliegt, ob eine Patientenverfügung vorliegt.
Sealwolf
15.11.2024, 12:11
Danke für Euren Input! Nein, natürlich bekomm ich nichts extra; mein Arbeitgeber wird aber weniger jammern, wie unprofitabel die Praxis ist.. Mein Standpunkt ist: Ich mach gerne neue Sachen und lerne dazu; ich bin aber angestellt und versuche daher die Arbeit kondensiert hier in der Praxis zu lassen, ohne wesentliche Überstunden. Aktuell läuft der Laden gut, ich trinke einen Tee, sonst bin ich durchgehend beschäftigt. Es stellt sich mir halt die Frage: Ist das Pflegeheim so lukrativ, dass es sich lohnt hier jetzt Zeit abzuzwacken und eine ganz neue Tätigkeit zu integrieren; inkl Chaos beim Einbinden der MFAs, Organisation, Gespräche etc. Außerdem möchte ich ehrlich gesagt nicht (kostenlos) nach Ende der Arbeitszeit rufbereit sein; ist das ein verpflichtender Teil dieser Kooperation?
Außerhalb der Sprechzeiten des hausärztlichen Notfalldienstes 116117, also werktags 7 - 18 Uhr, mittwochs und freitags bis 13 Uhr, muss ein Hausarzt(= der Inhaber des Kassensitzes oder ein Vertreter) telefonisch oder in der Sprechstunde für seine Patienten erreichbar sein.
Das heisst für mich, dass mein Diensttelefon eh an ist, und damit ist die Voraussetzung schon erfüllt.
Wenn der Praxisinhaber das an Dich delegiert, sollte er dafür eine Gegenleistung bieten.
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