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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausländische Ärzte Aufgepasst !GLEICHWERTIGKEITSPRÜFUNG !!!! - es geht auch OHNE !!!!



scarlet
05.02.2004, 11:33
An Alle die aufgefordert sind eine Gleichwertigkeitsprüfung abzulegen: :-winky
Den Schreiben habe ich im November 2003 bekommen ( von der Bezirksregierung Düssldorf )- vielleicht wird es einigen , die diese Kenntnisprüfung able gen müßen helfen - :-top

Verlängerung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs gem. § 10 Bundesärzteordnung ( BÄO ) ohne Teilnahme an der Kenntnisprüfung

Ihr Schreiben von ....November.2003

Sehr geehrte Frau........,

Bezug nehmend auf Ihr o.g. Schreiben, teile ich Ihnen mit , dass Ihnen die Berufserlaubnis ohne Teilnahme an der Kenntnisprüfung nur verlängert werden kann, wenn Sie die nachfolgend ausgeführten Voraussetzungen erfüllen und diese schriftlich nachweisen:

- schriftlicher Antrag auf Verlängerung der Berufserlaubnis zur Beendigung der Facharztweiterbildung, sofern diese vor dem 02.01.2002 begonnen würde, sowie Aussetzung der Kenntnisprüfung

- amtlich beglaubigte Kopie des schriftlichen Nachweises über die von der zuständigen Ärztekammer angerechneten Zeiten der Weiterbildung sowie über die noch erforderliche Dauer der Weiterbildung

- amtlich beglaubigte Kopie des ausführlichen Zeugnisses der Chefärztin oder des Chefarztes über die seit der zuletzt erteilten Erlaubnis ausgeübten ärztlichen Tätigkeit, mit Hinweis auf die noch erforderliche Dauer der Weiterbildung

- amtlich beglaubigte Kopie des Arbeitgebers in dem mittgeteilt wird in welcher abteilung und unter wessen Aufsicht, Anleitung und Verantwortung die Facharztweiterbildung durchgefürt wird

- amtlich beglaubigter Auszug aus dem Familienbuch ( neuesten Datums ) vom Standesamt

- amtlich beglaubigte Kopie der aktuellen Meldebescheinigung der Antragstellerin und des Ehegatten.

Bei Vorliegen der o.g. Voraussetzungen kann Ihnen dann eine Berufserlaubnis zur nicht selbständigen und nicht leitenden Tätigkeiten unter Aufsicht, Anleitung und Verantwortung einer bennanten Ärztin / eines benannten Arztes zur Beendigung der Facharztweiterbildung erteilt werden.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung auf Antrag und bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen eine befristete Berufserlaubnis nur für das Land Nordrhein – Westfalen und nur beschränkt auf das Fachgebiet der Weiterbildung erteilt werden kann. Die Berufserlaubnis wird in der Regeln für eine nicht selbständige Tätigkeit erteilt
:-dafür