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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was ist zu beachten beim Arbeitgeber- und Kammerwechsel (eLogbuch, Zeugnisse, etc.)



Physioanatom
15.11.2024, 22:40
Hallo!
ich hatte schon mal meine Situation beschrieben hier im Forum. Ich habe jetzt endlich den Entschluss gefasst und meine Stelle hier gekündigt und eine neue Stelle dort sicher, wo ich geografisch eigentlich sein möchte. Ich bin im 5. Jahr der Weiterbildung. Es wird meine 3. Stelle sein im gleichen Fach und in 3 verschiedenen Kammern XD.

Ich bin dabei, mit meinen Weiterbildungsbefugten gemeinsam mein eLogbuch Schritt für Schritt auszufüllen. Die ,,Älteren" Weiterbildungsbefugten brauchen anscheinend dringend meine Anleitung beim Ausfüllen, da sie es ansonsten nicht schaffen (oder eher zu bequem sind, sich einzuarbeiten...peinlich)

Damit es keine unangenehmen Überraschungen gibt bei der Anmeldung zur Prüfung:
- Brauche ich außer eLogbuch, separates Weiterbildungszeugnis von jedem Weiterbildungsort, Arbeitsvertrag von jedem Weiterbildungsort noch etwas?
- muss ich irgendwas noch besonders beachten?

Danke euch im Voraus!

Speranza100
16.11.2024, 07:17
Hallo, spontan fällt mir ein: Wenn du Reduziert gearbeitet hast wollen manche Kammern eine Genehmigung dessen. Das ist auch von Kammer zu Kammer unterschiedlich. Je nach dem wo du deine Prüfung ablegen willst musst du das dann aber leider vorlegen. (Hamburg will es nicht, Nordrhein schon...) Ich habe auch mehrmals die Kammer gewechselt.
Dann darauf achten, dass alle WB Befugten das Zeugnis unterschreiben bei gemeinsamer WB Befugnis.
Und wenn du gewechselt hast die Zeugnisse schonmal einreichen zur Zwischenanerkennung und Bestätigung das alles korrekt ist.
Viele Grüße

escitalopram
16.11.2024, 10:31
Ein paar Tipps von mir, ohne Anspruch auf Richtigkeit/Vollständigkeit:
- Lies dir die WBO deiner neuen ÄK aufmerksam durch, es bestehen manchmal Unterschiede bezüglich erforderliche Inhalten und/oder der Anzahl derer. Je nach Fach auch zusätzliche Kurse, Fachkunden etc. beachten.
- Auf der Webseite der ÄK sollten alle notwendigen Unterlagen zur Prüfungsanmeldung aufgelistet sein (mehr oder weniger übersichtlich, aber eig. müsste man eine Checkliste haben).
- Du kannst deine bestehenden WB-Zeiten/Zeugnisse/Logbücher bereits vor Stellenbeginn anerkennen/anrechnen lassen, so habe ich das gemacht. Wie es genau mit dem eLogbuch aussieht (bei mir, da alte WBO, noch auf Papier), weiß ich leider nicht.

Physioanatom
17.11.2024, 20:39
Danke euch schon mal für die Antworten! Dann werde ich wohl nach dem Wechsel meine bestehenden WB-Zeiten/Zeugnisse/Logbücher zeitnah anerkennen lassen von meiner neuen Ärztekammer. Das kostet auch was, soweit ich weiß?

Zum eLogbuch: Wenn mir ein WBB die höchste Fertigkeitsstufe in einem Bewertungspunkt bescheinigt hat, müssen danach die Nachfolgenden WBB diesen Punkt nicht mehr bewerten, oder?

Physioanatom
23.11.2024, 11:04
Hallo Leute,
ich habe zwischenzeitlich die Auskunft einholen können, dass bereits einmal auf der höchsten Stufe durch einen WBB bescheinigte eLogbuch-Inhalte nicht danach nochmal von einem weiteren WBB (z.B. bei Arbeitgeberwechsel) bestätigt werden müssen, aber können.

Andere Frage: Mein neuer Arbeitgeber hat mir eine Opt-Out-Regelung geschickt, wo ich a) annehmen oder b) die Entscheidung vertagen oder c) ablehnen kann. Man kann ja auch mit einer Frist von 6 Monaten widerrufen.
Was passiert denkt ihr, wenn ich mich jeweils für a), b) oder c) entscheide?