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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Später kündigen und Freizeitausgleich erhalten oder kündigen und auszahlen lassen



hcooh
23.11.2024, 21:15
Hallo,

eine komische Frage kam mir gerade durch den Kopf. Es geht um ein hypothetischen Pro/Kontra bei einer Kündigung. Kündigungsfristen usw. seien Mal als rechtlich passend dahingestellt.

Situation 1: Kündigung zum Jahresende. Die Überstunden werden ausbezahlt, der Vertrag endet mit dem Jahr. Januar wäre man arbeitslos gemeldet, da ein neuer Vertrag erst zum 01.02 beginnt.

Situation 2: man kündigt erst zum 31.01. jedoch hat man seine x00 Überstunden, die einen vollen Monat Überstundenabbau möglich machen. Man ist nicht arbeitslos gemeldet, bekommt im Januar noch ein normales Gehalt, arbeitet bei Freizeitausgleich jedoch nicht. Es ist wahrscheinlich rechtlich die Situation mit mehr Fallstricken. Zusätzlich kann man ja bei betrieblicher Lage auch zurück zum Dienst gerufen werden. In Situation 1 ist man eben raus.

Habt Ihr euch schonmal darüber Gedanken gemacht? Gibt es größere vor und Nachteile die ich nicht sehe?

Ich glaube (wenn das Steuerjahr nicht wäre) ist wahrscheinlich Situation 1 die unkomplizierte, vollkommen naheliegende und wahrscheinlich auch finanziell bessere? (Ausgezahlte Überstunden sind nach Tarifvertrag höher dotiert als die 1:1 ersetzten Arbeitsstunden?)

Wie ist eure Meinung?
Viele Grüße
hcooh

anignu
24.11.2024, 01:00
Zu Situation 1: wenn man selbst kündigt hat man eine Sperre bzgl. Arbeitslosengeld.

Zu Situation 2: den Rechtsanspruch auf Überstundenabbau durch Freizeitausgleich würde ich relativ sehen. Manche AG machen das mit, andere lassen dich lieber arbeiten und zahlen dir alle Überstunden aus. Oder Dienste: man darf zwar vielleicht unter der Woche daheim bleiben, macht dafür aber zwei Wochenenden voll Dienste oder so. Egal wie man es dreht und wendet: du bist dann im Januar Arbeitnehmer und der Arbeitgeber hat ein gewisses Direktionsrecht und kann dich in Dienste einplanen. Zumindest formal.
Es gibt dann Leute die sagen "dann machst halt zum Schluss einfach auf krank". Das kann ich nicht empfehlen. Das hinterlässt einfach mal richtig verbrannte Erde. Will man sowas wirklich? Spricht sich ja dann doch zumindest ein wenig rum.

Mei, an was muss man noch denken: Krankenversicherung? Weiterbildungszeiten?

In Situation 2 kann es sein dass du deutlich mehr Geld bekommst wenn dich der AG noch zu vielen Diensten ran zieht. Das mit dem Steuerjahr ist relativ. Ausbezahlte Überstunden liegen tendentiell eh im Höchstsatz, da ist es egal wann du sie dir auszahlen lässt.

abcd
24.11.2024, 19:29
Ausgezahlte Überstunden sind nach Tarifvertrag höher dotiert als die 1:1 ersetzten Arbeitsstunden?)
Die Überstundenzuschläge müssten eigentlich bei FZA ausgezahlt werden (machen allerdings nicht alle AG ohne zu murren).

Ich fand den Papierkram beim arbeitslos Melden und Klärung der Krankenversicherung ziemlich nervig. Um aus dem FZA reingerufen zu werden, müsste man ja auch erreichbar sein...
Aus meiner aktuellen Perspektive würde ich bis 31.1. arbeiten, kann allerdings meinen AG und Team so einschätzen, dass frei auch frei bleibt.

herschus
29.11.2024, 20:37
Situation 1 ist unkomplizierter, da du klare Verhältnisse hast: Ausbezahlte Überstunden (meist höher dotiert), keine Rückrufpflicht im Freizeitausgleich und ein sauberer Jahresabschluss. Nachteil: Kurzzeitige Arbeitslosigkeit könnte kleine Lücken bei Rente/Krankenversicherung schaffen.

Situation 2 vermeidet Arbeitslosigkeit und hält dich sozialversichert, birgt aber Risiken wie mögliche Rückrufe und weniger finanzielle Vorteile, wenn Überstunden nur 1:1 abgegolten werden.

Ob die Auszahlung steuerlich ungünstig ist, hängt von deinem Jahresbrutto ab. Insgesamt scheint Situation 1 klarer und oft vorteilhafter, besonders bei höheren Überstundenvergütungen.