Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ANÜ-Bereitschaft Pausenzeiten?
Hallo zusammen,
gelegentlich mache ich Bereitschaftsdienste in ANÜ. Mich wundert, dass die Agenturen dabei Pausenzeiten abziehen (was früher im Honorargeschäft nicht so war). Wenn man in Bereitschaft ist, ist man das doch permanent, über z. B. 24 h, u. U. als einziger Arzt für eine Klinik. Für mich erschließt es sich nicht, dass dafür Pausenzeiten abgezogen werden.
Hat jemand Erfahrung oder weiß, ob das rechtens ist?
Vielen Dank!
Bender B. Rodriguez
30.11.2024, 19:59
Ich finde Pausenzeit und Bereitschaftsdienst schließen sich logischerweise aus.
Aber wie das rechtlich geregelt ist kann ich nicht sagen.
PS: du verdienst doch in Festanstellung ne Viertelmillion bei 40h-Woche? Da ist dein Stundensatz doch höher als in der ANÜ über ne Agentur? Machst du das aus Spaß oder aus altruistischen Motiven?
@rafiki: du müsstest dir ganz genau das Modell anschauen in dem du arbeitest. Meist ist es so dass es nicht ein 24h-Bereitschaftsdienst ist sondern ein Dienst mit z.B. 8h Volldienst (zzgl. 30 min Pause) und anschließend 15,5h Bereitschaftsdienst. Und damit kommst dann auf die 24h. In so einem Fall wäre es selbstverständlich legitim, sogar vorgeschrieben. Innerhalb der 8h Volldienst müsste zumindest theoretisch ein weiterer Arzt für eine halbe Stunde da sein der dich dann halt in der Pause vertreten kann...
Das sind reine Bereitschaftsdienste, z. B. Samstag 9 bis Sonntag 9, das heisst also Pausenzeiten sind Quatsch, möglicherweise schlagen es sich die Agenturen selbst zu.
@Bender: Aus dem Altruismusalter bin ich raus, ich tue es aus Spaß bzw. zur Erholung von der Psychosomatik. Ab und zu knackige Psychiatrie hält mental gesund ;-)
Bender B. Rodriguez
01.12.2024, 06:37
Spannend! Du scheinst deine Arbeit wirklich zu lieben. Finde ich schön.
Ich würde es wie Anignu daran festmachen ob es eine Zeit gibt in der du theoretisch abgelöst werden kannst. Falls nicht, auch keine Pause abziehen lassen.
Anignus Erklärung wäre ansonsten aber die naheliegende. In dem Fall müsste sich erfahrungsgemäß aber auch das Gehalt für die geleisteten Stunden unterscheiden. Doctari z.B. zahlt in Bereitschaft normalerweise 90% des vollen Satzes, bzw. weist es zumindest so aus, erhöht dann aber den Basissatz entsprechend.
Früher warst du als Honorararzt selbständig. In Arbeitnehmerüberlassung eben nicht mehr und da gilt theoretisch das Arbeitszeitgesetz.
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