Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bafög M3
PJ-Portalerin
18.12.2024, 09:13
Hallo,
finde im Internet widersprüchliche Informationen. Bin bisher davon ausgegangen, dass mit dem Tag des M3 der Anspruch auf Bafög endet und habe das auch in einigen Foren so gefunden. Andere Internetquellen sagen, dass für den ganzen Monat gezahlt wird, in dem man seine Abschlussnote erhält. Hat jemand Erfahrung damit gemacht und weiß, was für uns gilt?
Liebe Grüße
mumpel89
18.12.2024, 12:55
Ich habe das M3 im November gehabt - Bafög wurde mir aber bis 09/25 bewilligt. Mein Studentenstatus läuft Ende März aus - also denke ich mal dass man Bafög bis Ende März (Ende WS) erhält - dann werde ich dem Bafög Amt mitteilen das ich exmatrikuliert bin - man ist ja für das gesamte WS noch als Student/-in im Fach eingeschrieben - oder sehe ich das falsch?
Ich habe das M3 im November gehabt - Bafög wurde mir aber bis 09/25 bewilligt. Mein Studentenstatus läuft Ende März aus - also denke ich mal dass man Bafög bis Ende März (Ende WS) erhält - dann werde ich dem Bafög Amt mitteilen das ich exmatrikuliert bin - man ist ja für das gesamte WS noch als Student/-in im Fach eingeschrieben - oder sehe ich das falsch?
Bei mir sieht es genauso aus. M3 im November, Bafög-Bewilligung bis 09/25. Ich wollte eigentlich auch noch immatrikuliert bleiben, auch wegen der Email-Korrespondenz. Aber ich bin mir da auch unsicher. Habe auch mal gelesen, dass das man eine Bafögberechtigung nur bis zum Zeitpunkt der M3-Prüfung hat. Nachzahlungen würde ich gerne vermeiden.
PJ-Portalerin
18.12.2024, 13:49
Ich habe das M3 im November gehabt - Bafög wurde mir aber bis 09/25 bewilligt. Mein Studentenstatus läuft Ende März aus - also denke ich mal dass man Bafög bis Ende März (Ende WS) erhält - dann werde ich dem Bafög Amt mitteilen das ich exmatrikuliert bin - man ist ja für das gesamte WS noch als Student/-in im Fach eingeschrieben - oder sehe ich das falsch?
Bin mir ziemlich sicher, dass es leider nicht so ist. Mein Bewilligungszeitraum endet auch zum Ende des Wintersemesters. Wir müssen es mitteilen, sobald wir die Abschlussprüfung bestanden haben. Der Einjahresbewilligungszeitraum zählt soweit ich weiß nur, solange man sein Studium nicht abschließt. Wenn man den voraussichtlichen Zeitpunkt des Abschlusses angegeben hat, fällt der Zeitraum dementsprechend kürzer aus.
Generell gibt es wohl die Regelung, dass man bis zum Monat in dem man die Note/das Abschlusszeugnis bekommt, auch Bafög bekommt. Sollte die Bekanntgabe länger als 2 Monate dauern, verfällt der Anspruch nach diesem Zeitraum (könnt ihr googeln, bin leider zu doof die Quellen ordentlich einzufügen). Habe aber schon öfter mitbekommen, dass gesagt wurde der Anspruch endet mit dem zweiten Prüfungstag. Medizin geht ja sehr lange, kann mir schon vorstellen, dass es da eine Ausnahmeregelung (kürzere Zahlung) gibt.
Hatte meine Prüfung Anfang Dezember und wäre wirklich froh, nicht 80% von dem, was ich für diesen Monat überwiesen bekommen hab, direkt zurückgeben zu müssen.
S.Pearce
18.12.2024, 21:23
Bei mir haben sie schon vor Monaten nachgefragt wann ich M3 habe. Da standen die Termine nicht mal fest. Und weil November eine MÖGLICHKEIT war, haben sie direkt zum 30.11. eingestellt.
Mit den worten: wenns dezember wird, bescheid sagen dann kriegen sie da auch noch was. sonst nur November.
Meldet ihr es nicht, müsst ihr es zurück zahlen. habs daher zähneknirschend hingenommen.
mumpel89
19.12.2024, 10:14
Wie überbrückt ihr dann die Zeit bis zur ersten Stelle? Bürgergeld?
PJ-Portalerin
19.12.2024, 12:30
War beim Amt für Ausbildungsförderung, Anspruch sei bis Ende des Monats der letzten Prüfung.
Bis das Bürgergeld durch ist (überlege aber auch) hat man wahrscheinlich schon den ersten Lohn irgendeiner Aushilfsteilzeitstelle.
Hast du denn schon die erste Stelle in Aussicht?
PJ-Portalerin
19.12.2024, 12:31
Bin eigentlich grad viel zu fertig um zu arbeiten, aber der Papierkram mit Bürgergeld ist bestimmt auch nicht ohne. Teilzeit werde ich hoffentlich schaffen.
mumpel89
19.12.2024, 17:28
Nur mal als Gedankenspiel: die Regelstudienzeit wurde ja um 2 Jahre verlängert - wenn man also den Antrag einfach weiterlaufen lassen würde der ja zumindest bei uns für das gesamte WS (+ggf SS) bewilligt wurde: da muss man sich ja schon selbst melden damit das Bafög gestrichen und rückgefordert wird??? Sonst passiert doch da nix - allerdings wärs vmtl ne Ordnungswidrigkeit...
Hast du denn schon die erste Stelle in Aussicht?
Ich habe noch nicht einmal Bewerbungen geschrieben... ich werde mir jetzt irgendeine Teilzeitstelle (a.e. medizinisch z.B. MFA ähnl Tätigkeit/ Tagespflege/ Blutspendedienst irgendwas in die Richtung suchen- aber erstmal nicht ärztlich) und das ~ ein halbes - dreiviertel Jahr machen.
Den Bürgergeldantrag hab ich heute nur mal oberflächlich durchgeklickt - sollte schon machbar sein denke ich...
PJ-Portalerin
19.12.2024, 17:36
Nur mal als Gedankenspiel: die Regelstudienzeit wurde ja um 2 Jahre verlängert - wenn man also den Antrag einfach weiterlaufen lassen würde der ja zumindest bei uns für das gesamte WS (+ggf SS) bewilligt wurde: da muss man sich ja schon selbst melden damit das Bafög gestrichen und rückgefordert wird??? Sonst passiert doch da nix - allerdings wärs vmtl ne Ordnungswidrigkeit...
Ich habe noch nicht einmal Bewerbungen geschrieben... ich werde mir jetzt irgendeine Teilzeitstelle (a.e. medizinisch z.B. MFA ähnl Tätigkeit/ Tagespflege/ Blutspendedienst irgendwas in die Richtung suchen- aber erstmal nicht ärztlich) und das ~ ein halbes - dreiviertel Jahr machen.
Den Bürgergeldantrag hab ich heute nur mal oberflächlich durchgeklickt - sollte schon machbar sein denke ich...
Zumindest die Sachbearbeiter, von denen ich (auch über Freunde) mitbekommen hab, wollen Abrechnungen aus dem PJ sehen und das Abschlusszeugnis haben. Wenn du das in nem halben Jahr einreichst und da Ende 2024 drauf steht, ist das schon gefährlich. Würde ich nur machen, wenn ich das Geld direkt zurückzahlen könnte, aber dafür muss man nur von seinen anderen Einnahmen oder Rücklagen überleben und deshalb kann man sich das auch direkt sparen.
mumpel89
19.12.2024, 19:31
Zumindest die Sachbearbeiter, von denen ich (auch über Freunde) mitbekommen hab, wollen Abrechnungen aus dem PJ sehen und das Abschlusszeugnis haben.
Bei uns steht halt nur der Hinweis auf dem Antrag dass man die Einnahmen melden muss. Manche haben die Einnahmen aus dem PJ garnicht gemeldet - hat nie jemand nachgefragt. Aber hätte ich so auch nicht gemacht.
Wenn du das in nem halben Jahr einreichst und da Ende 2024 drauf steht, ist das schon gefährlich. Würde ich nur machen, wenn ich das Geld direkt zurückzahlen könnte, aber dafür muss man nur von seinen anderen Einnahmen oder Rücklagen überleben und deshalb kann man sich das auch direkt sparen.
Wenn man grad ohne Bafög 0 € hätte? Dann gäbs akut Probleme... Dann doch lieber noch 1 oder 2 Monate mehr bis man nen Verdienst hat und das besser puffern kann - zudem wäre ja praktisch ein zinsloser Kredit wenn man so will. Trifft so für mich glücklicherweise nicht zu aber ich kann mir die Situation schon vorstellen. Vom Prinzip hast du natürlich Recht - ich werd mein Bafög Amt auch kontaktieren.
anonymus02052025
21.12.2024, 12:51
Nur mal als Gedankenspiel: die Regelstudienzeit wurde ja um 2 Jahre verlängert - wenn man also den Antrag einfach weiterlaufen lassen würde der ja zumindest bei uns für das gesamte WS (+ggf SS) bewilligt wurde: da muss man sich ja schon selbst melden damit das Bafög gestrichen und rückgefordert wird??? Sonst passiert doch da nix - allerdings wärs vmtl ne Ordnungswidrigkeit...
Ich habe noch nicht einmal Bewerbungen geschrieben... ich werde mir jetzt irgendeine Teilzeitstelle (a.e. medizinisch z.B. MFA ähnl Tätigkeit/ Tagespflege/ Blutspendedienst irgendwas in die Richtung suchen- aber erstmal nicht ärztlich) und das ~ ein halbes - dreiviertel Jahr machen.
Den Bürgergeldantrag hab ich heute nur mal oberflächlich durchgeklickt - sollte schon machbar sein denke ich...
Gibt es irgendwelche Tätigkeiten die man machen kann bis man eine Stelle kriegt, die nicht mit Blutabnhemen/Krankenpflege zu tun haben? Ich meine man ist nach Abschluss ja Arzt, finde ich schon komisch dass Arzt Dinge machen muss, die sonst Studenten als Nebenjob machen.
Gibt es nicht irgendwelche Büroarbeiten/Stellen als wissenschaftliche Mitarbeiter die man vorübergehend machen kann?
mumpel89
21.12.2024, 22:04
Gibt es irgendwelche Tätigkeiten die man machen kann bis man eine Stelle kriegt, die nicht mit Blutabnhemen/Krankenpflege zu tun haben? Ich meine man ist nach Abschluss ja Arzt, finde ich schon komisch dass Arzt Dinge machen muss, die sonst Studenten als Nebenjob machen.
Gibt es nicht irgendwelche Büroarbeiten/Stellen als wissenschaftliche Mitarbeiter die man vorübergehend machen kann?
Naja, man muss das ja nicht machen und kann sich direkt eine WB Stelle besorgen (Innere findet man ja idR was). Aber ich zumindest hab aktuell erstmal keine Nerven direkt ins Arbeitsleben zu starten (Üstunden/ kaum Einarbeitung/ Stress etc in der Inneren) - für die Wunsch-WB muss ich umziehen und das geht nicht direkt.
Was die Büroarbeiten angeht: letztens hat ich mal einen Ausschreibung als Studienarzt gesehen - ich denke mal das ist sowas. Aber sonst fallen mir dann außer Blutbank keine Tätigkeiten ein die man als "einfacher" Arzt so mal zur Überbrückung machen könnte...
Ich hab kein Bafög damals bekommen, aber wir wurden quasi "zwangs-exmatrikuliert" und mussten uns innerhalb einer Frist von damals 1 oder 2 Wochen nach Prüfung im Dekanat abmelden. Länger ging nur, wenn man Promotionsstipendium hatte. Weiß nicht, ob das Bafögamt etwas davon erfahren hätte.
Bürgergeld geht im Übrigen, hab ich damals in Anspruch genommen für 4 Monate, da ich aus diversen Gründen nicht gleich arbeiten konnte/wollte. Das bekommt man aber nur monatsweise (ich hatte Mitte Nov. meine Prüfung, hab mich am nächsten Tag arbeitslos gemeldet, ALG2 gab es dann ab Dezember.
Sherlock16
22.12.2024, 18:06
Das Thema interessiert mich tatsächlich auch sehr. Wenn ich nächstes Jahr im November/Dezember M3 habe, dann muss ich ja auch erstmal warten bis meine Berufserlaubnis da ist, also bis ich überhaupt anfangen darf zu arbeiten. Gleichzeitig bleibe ich ja doch noch im Promotionsstudiengang immatrikuliert bis die Diss irgendwann fertig ist. Könnte ich die eventuellen 1-3 Monate zwischen M3 und Jobbeginn mit Bafög rechnen, da ich ja noch im Promotions- aber nicht mehr im Medizinstudium immatrikuliert bin?
xenopus laevis
22.12.2024, 19:24
Man hat auf Bafög Anspruch bis zur Bekanntgabe der Abschlussnote.
Beispiel:
Mein Antrag für das 11/12. Semester (WS 20/21 und SS 21) lief bis 12/21. Die drei Monate wurden automatisch einberechnet zwecks M3. Da meine Prüfung Mitte Dezember 21 war und ich die Note an Heiligabend bekam, hatte ich auch bis Ende 12/21 Anspruch. Meine Exmatrikulation war 03/22. Meinen Job habe ich hingegen 02/22 angefangen.
Den einen Monat konnte ich ohne ALG überbrücken dank meiner Frau.
CaputMortuum
23.12.2024, 10:00
Aber man hat schon auch ohne gesundheitliche Gründe o. Ä. Anspruch auf Bürgergeld für die paar Monate, oder? Bei mir wird es sonst sehr eng mit Leben vom Ersparten, vor allem, wenn die Prüfung schon im November sein sollte...
PJ-Portalerin
23.12.2024, 10:12
Das Thema interessiert mich tatsächlich auch sehr. Wenn ich nächstes Jahr im November/Dezember M3 habe, dann muss ich ja auch erstmal warten bis meine Berufserlaubnis da ist, also bis ich überhaupt anfangen darf zu arbeiten. Gleichzeitig bleibe ich ja doch noch im Promotionsstudiengang immatrikuliert bis die Diss irgendwann fertig ist. Könnte ich die eventuellen 1-3 Monate zwischen M3 und Jobbeginn mit Bafög rechnen, da ich ja noch im Promotions- aber nicht mehr im Medizinstudium immatrikuliert bin?
So läuft das leider nicht, ist ja nur für den ersten Berufsabschluss und Promotion brauchst du da nicht für.
anonymus02052025
23.12.2024, 12:50
Naja, man muss das ja nicht machen und kann sich direkt eine WB Stelle besorgen (Innere findet man ja idR was). Aber ich zumindest hab aktuell erstmal keine Nerven direkt ins Arbeitsleben zu starten (Üstunden/ kaum Einarbeitung/ Stress etc in der Inneren) - für die Wunsch-WB muss ich umziehen und das geht nicht direkt.
Was die Büroarbeiten angeht: letztens hat ich mal einen Ausschreibung als Studienarzt gesehen - ich denke mal das ist sowas. Aber sonst fallen mir dann außer Blutbank keine Tätigkeiten ein die man als "einfacher" Arzt so mal zur Überbrückung machen könnte...
Vllt. will man eines der Nischenfächer machen
Aber man hat schon auch ohne gesundheitliche Gründe o. Ä. Anspruch auf Bürgergeld für die paar Monate, oder? Bei mir wird es sonst sehr eng mit Leben vom Ersparten, vor allem, wenn die Prüfung schon im November sein sollte...
Natürlich ohne gesundheitliche Gründe (sonst wäre man ja krank geschrieben, ALG2 bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, für ALG1 sind die Anforderungen nicht erfüllt). Ich musste halt die eine oder andere Bewerbung vorlegen, sie haben auch die Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen übernommen. Kann man als Arzt/Ärztin natürlich nicht ewig, andererseits machen sie bei Akademikern eher wenig Stress. Ich hab mit Ortho/Unfall angefangen und es kamen dann mal Jobvorschläge in Reha-Kliniken, die ich ablehnen konnte, weil laut Weiterbildungsordung der Common Trunk zuerst absolviert werden sollte und die Kliniken dafür oft keine Weiterbildungsermächtigung hatten. Ok, damals gab es noch nicht so einen ausgeprägten Ärztemangel, aber so 2 bis 3 Monate zu überbrücken, sollte gehen.
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