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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist ein Toter ein Patient?



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maja
05.02.2004, 22:52
Schön' guten Abend,

ich war grad in einer angeregten Diskussion über die Frage gestolpert, wie denn der Mensch heißt, der dem Rechtsmediziner auf dem Tisch liegt.

Denn das Wort Patient, was ja aus dem Lateinischen kommt, heißt ja "der Leidende, der Kranke".

Aber der Tote is ja nun nicht mehr krank oder leidend.

Hm ... zu hülf!!!


~maja

milz
05.02.2004, 22:54
Der Kunde? :-))

milz
05.02.2004, 23:01
Gut, der Rechtsmediziner wird bei eindeutiger Sachlage vom "Opfer" sprechen. Ansonsten steht noch "die Leiche" oder "der Tote" zur Auswahl.

Vystup
06.02.2004, 01:38
dann gibts noch den verstorbenen, den verschiedenen, etc. aber patient ist es dann eigentlich nicht mehr.

DoktorW
06.02.2004, 07:09
dann hat also ein Rechtsmediziner kein Arzt-Patienten-Verhältnis??

Also ich denke schon, dass es "noch" ein Patient ist, da es ja auch nicht "nur" ein Toter ist....

:-))

Alles wird gut
06.02.2004, 08:48
Original geschrieben von DoktorW
Also ich denke schon, dass es "noch" ein Patient ist, da es ja auch nicht "nur" ein Toter ist....

:-))

Also Patient halte ich wirklich für übertrieben. "Zu Untersuchender", "Beweisstück 5/ Anlage 3b", "Zeuge".... irgendwas juristisches halt! :-))

Feuerblick
06.02.2004, 09:42
Ich kenns nur so, daß die Rechtsmediziner/ Pathologen nur von "der Leiche" oder "dem Toten" sprechen. "Patient" habe ich noch nicht gehört und ein Arzt-Patient-Verhältnis existiert ja tatsächlich nicht, W.... :-))

blanko
06.02.2004, 09:51
und ein Arzt-Patient-Verhältnis existiert ja tatsächlich nicht,

Sicher? Ich hab unseren Rechtmediziner noch im Ohr, der meint, dass das Arzt-Patieten-Verhältnis auch über den Tote hinaus wirksam ist. Rechtsmediziner dürfen ja auch nciht wahllos alle informationen über den Verstorbenen weitergeben.

Vystup
06.02.2004, 11:22
das mag so sein, aber du redest gerade auch schon wieder vom verstorbenen und nicht vom patienten...

DoktorW
06.02.2004, 15:38
wie ist denn das Arzt-Patienten Verhältnis genau definiert? :-notify

Lava
06.02.2004, 15:42
Seht es doch mal so: auch an einem Toten hat man ein gewissen Dienst zu leisten. Insofern ist es immer noch ein Patient. Man hilft ihm, indem man die Todesursache möglichst gut aufklärt! Auf alle Fälle hilft man den Angehörigen damit und die gehören ja zum Patienten dazu.

Hellequin
06.02.2004, 16:35
Original geschrieben von Janine
Auf alle Fälle hilft man den Angehörigen damit und die gehören ja zum Patienten dazu.
Aber nur, wenn sie nichts mit dem Tod des Patienten/Verstorbenen/etc. zu tun haben. :-)) :-wow

maja
06.02.2004, 17:20
wie ist denn das Arzt-Patienten Verhältnis genau definiert?

• Ärztin und Arzt arbeiten allein ihrem ärztlichen Gewissen und dem Wohl ihres Patienten verpflichtet, unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen
• Der Patient bestimmt ärztliches Handeln, nicht der Versicherte
• Arzt und Patient sind in wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Gegebenheiten eingebunden. Deswegen können Gesundheitsleistungen auch nur in gesellschaftlichem Kontext erbracht werden
• Die Gesellschaft ist für die Bereitstellung ausreichender Ressourcen zur Leistungserbringung verantwortlich. Dazu gehört auch eine angemessene ärztliche Vergütung
• Die Ärzte sind für die Patientin und den Patienten
- an gesunden Tagen Berater bei einer sinnvollen und eigenverantwortlichen Lebensführung unter körperlichen, psychischen und sozialen Aspekten
- bei Erkrankung sachkundige Therapeuten; sie tragen dazu bei, Krankheit zu verstehen, sie zu bekämpfen, aber auch sie zu ertragen
- gegen Lebensende Begleiter eines würdevollen Altwerdens und Sterbens


Alles klar soweit!?


~maja

DoktorW
06.02.2004, 17:29
Sozialgesetzbuch??? *LOL* ;-) :-))

maja
06.02.2004, 17:42
undank ist der welten lohn ...

~maja

DoktorW
06.02.2004, 17:46
ich danke Dir von ganzem Herzen liebe maja :-love

Rico
07.02.2004, 00:30
Also uns hat ein Pathologe mal erzählt, die Obduktion sei die letzte Kassenleistung, die ein Patient "in Anspruch nehmen könne". :-notify

Wie das bei den Rechtsmedizinern ausschaut weiß ich nicht, allerdings würde ich den Begriff "Patient" nicht zusehr in die Nähe der Toten rücken... schon allein den Lebenden zuliebe... :-D

Sebastian1
07.02.2004, 00:52
Kommt aber - zumindest vom Gefühl her - auch drauf an, wie man den Toten erlebt hat: Ob es ein auf Station - vielleicht in der eigenen Anwesenheit - verstorbener Patient war oder ob es ein Toter ist, den man in der Pathologie zum ersten mal sieht, macht irgendwie einen Unterschied. Wie gesagt, vom Gefühl her.
Aber mal ehrlich: Ist die Bezeichnung nicht egal? Ich finde, ein gewisses Mass an Respekt sollte man auch den körperlichen Resten eines Menschen entgegenbringen, ob man ihn nun gekannt hat oder nicht. (Hat hier ja aber auch niemand angezweifelt, wollte ich trotzdem mal nur so gesagt haben) :-)

Gruß,
Sebastian

DoktorW
09.02.2004, 15:47
So, jetzt hab ich mal eine Auskunft aus erster Hand :-))

Wir hatten heute im Öko Kurs ne super nette Rechtsmedizinerin (klasse Frau, verstehe nicht, wie man dann Rechtsmed machen kann..., aber das nur nebenbei)

Sie sagte, dass sie maximal "ehemaliger Patient" sagen würde, sofern das zutreffend ist. Patient alleine wäre nicht korrekt.

Ansonsten sagt man "Verstorbener" oder "Leiche".
"Sektionsgut" wäre sehr abwertend, ein bißchen Menschlichkeit muss auch nach dem Tod noch bleiben!

Jetzt wisst ihr Bescheid! :-?

gruß
W

maja
09.02.2004, 16:38
W, Du bist unser Held (... vom Erdbeerfeld). :-top

~maja