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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zweitstudium Messzahl: Familienphase Erfahrung?



Zweitstudi
20.12.2024, 18:28
Hallo liebe User,

ich möchte über die Zweitstudienquote in das Medizinstudium einsteigen (ich bin etwas älter, männlich, verheiratet und Papa). Mein Abschluss erfolgte mit der Note "Gut" und es ist noch nicht ganz klar, ob ich über wissenschaftliche oder berufliche Gründe argumentieren würde.

Bei HSS wird folgendes beschrieben:

Wenn Sie nach einer Familienphase die Wiedereingliederung
oder den Neueinstieg in das Berufsleben anstreben, können Sie
bei der Bewerbung für ein Zweitstudium einen Zuschlag von bis
zu 2 Punkten erhalten. Die Erhöhung kommt dann in Betracht,
wenn aus familiären Gründen (z.B. Ehe, Kindererziehung) die
frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf familiäre Belange nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnahme einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet werden musste.
Die Höhe des Punktzuschlags richtet sich nach dem Grad der
Betroffenheit. Das Ausmaß der Belastungen (z.B. Zahl der Kinder, Dauer der Familienphase) ist in angemessener Weise zu
berücksichtigen.

In diversen Foren, die ich bereits durchschaut habe, und auch über sonstige Seiten finde ich diesbzgl. wirklich wenig (verständlich). Ggf. hat hier jemand Erfahrungen bzw. gar einen zusätzlichen Punkt/zusätzliche Punkte hierfür erhalten.

Meine Fragen:

- Gilt die Regelung ausschließlich für Mütter?

- Wiedereingliederung/Neueinstieg hört sich für mich eher nach mind. in Anspruch genommene Elternzeit an, oder?

- Oder muss man die Berufstätigkeit komplett eingestellt haben?

- Habt ihr selbst Erfahrungen diesbzgl. gemacht?

Kandra
20.12.2024, 21:42
Also ich glaube nicht, dass 2 Monate Elternzeit dafür reichen. Eher so 5-10 Jahre zu Hause wegen den Kindern und deshalb jetzt Neuorientierung. Die wichtigste Frage ist also, ob du mit den Kindern zu Hause warst oder die Mutter. Nur der Fakt, dass du ein Kind gemacht hast, wird dir hier nicht helfen.

Nilani
22.12.2024, 09:20
Ich sehe das wie Kandra und es steht doch auch im Text: wenn aus familiären Gründen (z.B. Ehe, Kindererziehung) die
frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf familiäre Belange nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnahme einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet werden musste.