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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : DPU Krems / TH Deggendorf



SusanneLa
10.01.2025, 03:29
Hallo zusammen,

ich überlege aktuell, an der TH Deggendorf den Bachelor “Physician Assistant” zu studieren. Da ich aus der Nähe komme, wäre das für mich sehr vorteilhaft. Nach Abschluss des Bachelors könnte ich laut Angaben der Hochschule anschließend an der DPU Krems den Master in Humanmedizin machen. Angeblich würde man damit nach zwei weiteren Jahren in Österreich + PJ Ärztin mit Doktortitel werden.

Natürlich ist das ziemlich teuer (88.000€), aber es ist insgesamt günstiger, als direkt ein komplettes Medizinstudium an der DPU zu absolvieren. Zudem müsste ich nur für zwei Jahre nach Österreich ziehen.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Gibt es bei diesem Weg Probleme mit der Anerkennung in Deutschland? Schauen die deutschen Behörden lediglich auf den finalen Abschluss, oder müssen auch die einzelnen Ausbildungsabschnitte (z. B. Bachelor und Master) den deutschen Anforderungen entsprechen?

Falls jemand von euch Erfahrungen damit hat oder sich mit der rechtlichen Seite auskennt, wäre ich für jeden Hinweis dankbar!

Hier der Link zu der Kooperation, über die ich spreche:
https://pablog.de/masterstudium/masterstudiengang-humanmedizin-physician-assistants-koennen-durch-neuen-master-aerztliche-approbation-erlangen/

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

SusanneLa
10.01.2025, 03:47
Beziehungsweise würde man sogar das gesamte Studium an der TH Deggendorf absolvieren. Ich müsste also gar nicht umziehen, hätte am Ende aber einen österreichischen Abschluss.

davo
15.01.2025, 16:34
Ganz grundsätzlich ist es aufgrund von Anfang V der Richtlinie 2005/36/EG (siehe https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02005L0036-20240620 ) so, dass ein österreichischer Abschluss des Medizinstudiums in Deutschland anerkannt werden muss, sofern er die dort genannten Kriterien erfüllt (was die EU-Konformitätsbescheinigung bestätigt, die du beim Antrag auf Approbation beilegen musst). Ohne Prüfung seiner einzelnen Bestandteile. Wenn du an einer etablierten österreichischen Uni studiert hast, gibt es da keine Probleme - du brauchst nur Diplom und EU-Konformitätsbescheinigung und das wars. Bei einem ungewöhnlichen Modell wie diesem hier wird man es halt erst dann abschließend wissen, wenn die ersten Absolventen in Deutschland um eine Approbation ansuchen, also im Sommer/Herbst 2028. Theoretisch könnte es sein, dass einem das zuständige Ministerium - siehe https://www.aerztekammer.at/ausstellung-von-bescheinigungen - die Ausstellung der EU-Konformitätsbescheinigung verweigert. Das ist zwar natürlich unwahrscheinlich, da die DPU schon darauf achten wird, dass die Gleichwertigkeit zum "normalen" DPU-Studium gegeben ist, aber gerade bei einem so ungewöhnlichen Modell mit Anerkennung eines nicht-ärztlichen Bachelorstudiums im Ausland (nämlich in Deutschland) gibt es da sicher ein gewisses Restrisiko. Theoretisch wäre es ja auch möglich, dass einem die Approbation trotz EU-Konformitätsbescheinigung verweigert wird, da das LPA die Gleichwertigkeit anzweifelt - auch das wäre theoretisch denkbar (obwohl fraglich ist, ob dies rechtlich durchsetzbar wäre).

SusanneLa
16.01.2025, 00:09
Vielen Dank für die Antwort! Ich habe in der Zwischenzeit auch eine Rückmeldung von der deutschen Bundesärztekammer erhalten, die das offenbar kritisch sieht:

„Allgemein können wir Ihnen mitteilen, dass die Erteilung der ärztlichen Approbation in Deutschland gemäß § 3 Abs. 1 Bundesärzteordnung (BAO) u.a. daran geknüpft ist, dass Antragstellende „,…nach einem Studium der Medizin an einer wissenschaftlichen Hochschule von mindestens 5.500 Stunden und einer Dauer von mindestens sechs Jahren, von denen mindestens acht, höchstens zwölf Monate auf eine praktische Ausbildung in Krankenhäusern oder geeigneten Einrichtungen der ärztlichen Krankenversorgung entfallen müssen, die ärztliche Prüfung im Geltungsbereich dieses Gesetzes bestanden haben,..” (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 4 BAO).

Weiterhin ist eine Anerkennung einer in Österreich erworbenen ärztlichen Berufsqualifikation mit anschließender Approbationserteilung möglich, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen.
Für den Arztberuf muss hierfür der im Anhang V Nr. 5.1.1. der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/ EG) für Österreich notifizierte Ausbildungsnachweis der ebenfalls dort gelisteten Ausstellungsstelle vorgelegt werden, siehe https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401395

In dem von Ihnen beschriebenen Fall dürfte die Erteilung der Approbation nicht möglich sein, da das Modell der Danube Private University (DPU), bestehend aus einem Bachelorabschluss als Physician Assistant an einer Fachhochschule und einem anschließenden Master in Humanmedizin, die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt.“

Ich werde sicherheitshalber noch das LPA in Bayern und die österreichische Ärztekammer kontaktieren, um deren Einschätzung einzuholen. Danke für die Einschätzung!