miiira
17.01.2025, 19:28
Hallo,
Um einen Rentenanspruch zu haben muss man mindestens 60 Monate eingezahlt haben.
Ich habe vor dem Medizinstudium als Krankenschwester gearbeitet und bin nun bald Ärztin und überlege mich dann von der DRV befreien zu lassen. Ich habe allerdings weniger als 60 Monate als Krankenschwester gearbeitet und die 60 Monate müssen voll sein, damit die Zeit nicht verfällt. Während des Studiums habe ich 2 Kinder bekommen. Normalerweise zählen Erziehungszeiten bis zu 3 Jahren pro Kind als Rentenzeiten.
Weiß jemand ob das auch gilt wenn man während der Zeit als Studentin eingeschrieben war?
Ich möchte den Anspruch nicht verfallen lassen, mlchte aber auch ungern in DRV und Ärztliches versorgungsnetzwerk zeitgleich einzahlen.
Um einen Rentenanspruch zu haben muss man mindestens 60 Monate eingezahlt haben.
Ich habe vor dem Medizinstudium als Krankenschwester gearbeitet und bin nun bald Ärztin und überlege mich dann von der DRV befreien zu lassen. Ich habe allerdings weniger als 60 Monate als Krankenschwester gearbeitet und die 60 Monate müssen voll sein, damit die Zeit nicht verfällt. Während des Studiums habe ich 2 Kinder bekommen. Normalerweise zählen Erziehungszeiten bis zu 3 Jahren pro Kind als Rentenzeiten.
Weiß jemand ob das auch gilt wenn man während der Zeit als Studentin eingeschrieben war?
Ich möchte den Anspruch nicht verfallen lassen, mlchte aber auch ungern in DRV und Ärztliches versorgungsnetzwerk zeitgleich einzahlen.