Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigungsfristen VKA
TaraTamm
21.02.2025, 03:40
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen wie die Kündigungsfristen im VKA Tarif zu verstehen sind?
Ich nehme an dieser Absatz gilt, wenn ich als Arbeitnehmerin kündige:
33697
Bedeutet das dann, wenn ich seit 7 Jahren in dem Haus beschäftigt bin und ich kündige zum Beispiel am 5. März, dann komme ich erst zum Ende des nächsten Kalendervierteljahres, also zum 30. September aus dem Arbeitsverhältnis raus?
Das kommt mir irgendwie recht lang vor, dass ich dann noch quasi ein halbes Jahr dort weiterarbeiten muss. Aber ist scheinbar so oder?
5. März plus 3 Monate ist der 5. Juni - ist dann der 30. September der Schluss des nächsten Kalendervierteljahres? :-p
5. März plus 3 Monate ist der 5. Juni - ist dann der 30. September der Schluss des nächsten Kalendervierteljahres? :-p
Die "Kalendervierteljahre" (="Quartale") dauern bis zum 31. März, 30. Juni, 30. September bzw. 31. Dezember. D.h. durch eine reguläre Kündigung kann man nur zu diesen Terminen den "Betrieb" verlassen. In einen einvernehmlichen Auflösungsvertrag kann man sich aber auf jedes beliebige Datum einigen.
Wenn du eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres hast, dann ist es bei Kündigung 3.März der 30. Juni.
Die angegebene Tabelle gilt nur für TVÄ VKA und dort nur für unbefristete Verträge. Für befristete Verträge gilt eine andere Tabelle.
TaraTamm
22.02.2025, 15:03
Da hatte ich mich irgendwie verrechnet. Danke euch fürs Richtigstellen!
origamifalter
23.02.2025, 16:09
Wenn du eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres hast, dann ist es bei Kündigung 3.März der 30. Juni.
Die angegebene Tabelle gilt nur für TVÄ VKA und dort nur für unbefristete Verträge. Für befristete Verträge gilt eine andere Tabelle.
d.h. dann dass der 31. märz der letzte tag für die kündigung ist, um am 30. juni rauszukommen aus dem vertrag?
Ja. Am 31.3. müsste die Kündigung eingegangen sein. Und ich kann jedem nur empfehlen sie persönlich in der Personalabteilung abzugeben und den Eingang sofort bestätigen zu lassen.
Stuntman Mike
24.02.2025, 17:20
Und ich kann jedem nur empfehlen sie persönlich in der Personalabteilung abzugeben und den Eingang sofort bestätigen zu lassen.
Kann ich nur bestätigen. Hab mal den Fehler gemacht, mich auf einen vom Chef fest zugesagten Aufhebungsvertrag zu verlassen, weil ich erst den neuen Vertrag unterschrieben haben wollte. Als ich dann aber 3 Tage nach der offiziellen Kündigungsfrist um die Aufhebung gebeten habe, gab es ein riesiges Theater. Zwischenzeitlich hatte nämlich noch jemand gekündigt... Am Ende wurde es akzeptiert, war aber extrem unschön.
Moosachat
21.04.2025, 10:31
Und wie sieht es mit den Kündigungsfristen bei befristeten Verträgen von Ärzten in WB im TV-Ärzte VKA aus, kennt sich da jemand aus? Die oben genannte Tabelle dürfte ja §35 sein, "Kündigung eines Arbeitsverhältnisses". Gilt diese wirklich nur bei unbefristeten Verträgen?
Ansonsten habe ich nur in §31, "befristete Arbeitsverhältnisse", andere Zeitangaben gefunden:
"(5) 1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur
zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate be-
trägt. 2Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in
einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnis-
sen bei demselben Arbeitgeber
von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats,
von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate,
von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres."
Sind das dann die Kündigungsfristen in befristeten Arbeitsverträgen?
Oder sind das die Kündigungsfristen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigen möchte?
Und bedeutet (5) 1 dann, das man zwischen 6 Monaten und 1 Jahr gar nicht gehen kann?
Vielen Dank!
Moosachat
21.04.2025, 10:38
Irgendwie kommt mir §31 unlogisch vor, und ich weiß nicht, für wen das nun wirklich gilt.
Das würde ja bedeuten, dass man aus einem befristeten Vertrag zB im 2. Jahr schneller aussteigen kann, ab dem vollendeten 2. Jahr/ Anfang 3. Jahr dann aber längere Kündigungsfristen hat (3 Monate zum Quartalsende ab Beginn 3. Jahr bei Befristung, vs. 6 Wochen zum Quartalsende im 3. Jahr bei unbefristeten Verträgen)?
Oder kann mir jemand sagen, wo ich die Tabelle für die Kündigungsfristen in befristeten Arbeitsverträgen nach VKA-Tarifvertrag finde?
Es ist doch eigentlich sehr eindeutig, oder? § 31 für befristete, § 35 für nicht befristete Arbeitsverhältnisse.
Moosachat
21.04.2025, 15:07
Es ist doch eigentlich sehr eindeutig, oder? § 31 für befristete, § 35 für nicht befristete Arbeitsverhältnisse.
Okay, wenn du das eindeutig findest, beruhigt mich das.
Mich hatte tatsächlich verwirrt, dass dieser Paragraph ja gleichzeitig auch sagt, man könne bei befristeten Verträgen im Zeitraum vom 6.-12. Monat gar nicht ordentlich kündigen (hatte ich vorher nie gehört) und dass man ab dem 4. WBJ eine extrem lange Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Quartalsende haben soll.
Daher die Nachfrage, ob ich das richtig verstehe...
Mich hatte tatsächlich verwirrt, dass dieser Paragraph ja gleichzeitig auch sagt, man könne bei befristeten Verträgen im Zeitraum vom 6.-12. Monat gar nicht ordentlich kündigen
Wo steht denn das?
Es steht drin "Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt", aber damit sind Vertragsverhältnisse gemeint die z.B. 10 Monate dauern. Wenn du also einen 10-Monats-Vertrag hast und innerhalb der ersten 6 Monate noch nicht gekündigt hast... DANN darfst du auch nicht mehr ordentlich kündigen.
Aber wenn du einen 2-5 Jahresvertrag hast, dann kannst du auch nach 7 Monaten mit 4 Wochen zum Ende des Kalendermonats kündigen.
origamifalter
23.04.2025, 19:03
Wo steht denn das?
Es steht drin "Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt", aber damit sind Vertragsverhältnisse gemeint die z.B. 10 Monate dauern. Wenn du also einen 10-Monats-Vertrag hast und innerhalb der ersten 6 Monate noch nicht gekündigt hast... DANN darfst du auch nicht mehr ordentlich kündigen.
Aber wenn du einen 2-5 Jahresvertrag hast, dann kannst du auch nach 7 Monaten mit 4 Wochen zum Ende des Kalendermonats kündigen.
Gesamtvertragsdauer oder Restvertragsdauer?
Restvertragsdauer ist eher ein Konstrukt deiner Fantasie denn eines Arbeitsvertrags.
Schau nach was in deinem Arbeitsvertrag steht, DAS ist die Vertragsdauer. Weder irgendeine Gesamtvertragsdauer noch eine Restvertragsdauer. Einfach nur eine Vertragsdauer. Schriftlich im sogenannten Arbeitsvertrag erwähnt.
origamifalter
26.04.2025, 13:04
Restvertragsdauer ist eher ein Konstrukt deiner Fantasie denn eines Arbeitsvertrags.
Schau nach was in deinem Arbeitsvertrag steht, DAS ist die Vertragsdauer. Weder irgendeine Gesamtvertragsdauer noch eine Restvertragsdauer. Einfach nur eine Vertragsdauer. Schriftlich im sogenannten Arbeitsvertrag erwähnt.
ok so tief bin ich in der Materie nicht drin. Interessant aber, dass ein 10 Monatsvertrag nach Ablauf der Probezeit nicht ordentlich kündbar ist.
Bender B. Rodriguez
26.04.2025, 15:30
Zehnmonatsverträge dürften extrem rar sein.
Und dass befristete Verträge schwerer kündbar sind als unbefristete Verträge, ist ja eigentlich alltäglich. Ist bei Mietverträgen ja nicht anders.
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