Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Regress bei fachfremder Medikation (ambulant)
SineNomine
03.03.2025, 18:36
Eine wahrscheinlich naive Frage, inwiefern ist man, wenn ambulant tätig, bei der Verordnung fachfremder, aber korrekt indizierter Medikation von Regress bedroht.
Anders gefragt:
Darf der Neurologe einAntihypertensivum,
Der HNO ein Antidepressivum
Der Psychiater ein Analgetikum
der internist ein ohptamologisches Antibiotikum verschreiben
?
Rudiologe
04.03.2025, 08:56
Würde mich auch interessieren, bei mir konkret unter anderem für die Verordnung von Metformin als Psychiater.
Das Risiko und der Aufwand wäre mir zu hoch. Aufwand hinsichtlich korrekter Indikationsstellung unter Berücksichtigung von Kontraindikationen, Therapieüberwachung, Dokumentation und Rechtfertigung/ Argumentation bei Anhörungen stehen in keinem sinnvollen Verhältnis.
Vordergründig ist es ja bei so Medikamenten wie Metformin unproblematisch. Aber auf was für Ideen die Krankenkassen kommen, glaubt man nicht.
Tweety8008
05.03.2025, 12:10
Die Verordnung von Medikamenten zulasten der GKV unterscheidet nicht nach Facharzt. Die wichtigste Frage ist immer, ob es inlabel ist (Fachinfo/SmPC lesen!) und ob gewisse Ausnahmen der AM-RL bestehen.
Zusätzlich gerne mal die Nutzenbewertung des GBAs zum jeweiligen Medikament lesen: https://www.g-ba.de/
Bei sehr teuren Sachen kommen ggf. auch NUB-Anträge ins Spiel: https://reimbursement.institute/nub-antrag/
Es kann also auch ein Chirurg einen 100k€/Jahr Antikörper verschreiben, solange die Diagnose korrekt ist und ggf. Vortherapien erfolglos waren.
Praktisch tut sich den Scheiß bei einem Kassenpatienten natürlich kaum einer an. Du willst ja nicht mit deinem Arzneimittelbudget aus der Masse hervorstechen (im Vergleich zu deinen Facharzt-Kollegen).
Source: bin Facharzt und Pharma-Mitarbeiter
SineNomine
06.03.2025, 09:24
Die Verordnung von Medikamenten zulasten der GKV unterscheidet nicht nach Facharzt. Die wichtigste Frage ist immer, ob es inlabel ist (Fachinfo/SmPC lesen!) und ob gewisse Ausnahmen der AM-RL bestehen.
Zusätzlich gerne mal die Nutzenbewertung des GBAs zum jeweiligen Medikament lesen: https://www.g-ba.de/
Bei sehr teuren Sachen kommen ggf. auch NUB-Anträge ins Spiel: https://reimbursement.institute/nub-antrag/
Danke. Auf der anderen Seite stehen bspw. dann in Bayern der Art. 34 HKaG (Heilberufe-Kammergesetz in Bayern), wird in anderen Bundesländern ähnlich sein - nach dem soll man in seinem Fachgebiet tätig sein.
Die Grenzen des Fachgebiets können ja nicht immer streng gezogen werden. Warum sollte eine Neurologe nicht Blutdruck, Blutzucker, Cholesterin etc. einstellen.
Es gibt immer mal wieder ganz komische Regressforderungen, auf die auch entsprechende Fachärzte auflaufen. Bspw. MTX bei Psoriasisarthritis, Cholesterinsenker, Dapagliflozin bei CKD (nicht mehr aktuell).
Umso weiter man sich vom eigenen Fachgebiet entfernt, desto dünner wird das Eis.
SineNomine
06.03.2025, 21:36
Die Grenzen des Fachgebiets können ja nicht immer streng gezogen werden. Warum sollte eine Neurologe nicht Blutdruck, Blutzucker, Cholesterin etc. einstellen.
Das sollte eigentlich ein Arzt gleich unabhängig von der Fachrichtung können, wenn er mal eine Zeit lang in einer Klinik gearbeitet hat. Würde aber in Zusammenschau schon Sinn machen, auch im Beispiel von o.g. Kollegen mit dem Metformin. Würde ja Sinn machen, bei der Verschreibung eines Antipsychotikums den HbA1c im Blick zu haben und ggf. auch frühzeitig mit Metformin zu beginnen. Ob das dann halt die Krankenkasse so sieht, ist die andere Frage, weil er streng genommen dann ja ebenso wie in Deinem Beispiel ein Neurologe mit dem Statin zur Sekundärprophylaxe eine internistische Fragestellung behandelt, auch wenn sich diese direkt auf sein Fachgebiet bezieht.
Tweety8008
07.03.2025, 11:00
Danke. Auf der anderen Seite stehen bspw. dann in Bayern der Art. 34 HKaG (Heilberufe-Kammergesetz in Bayern), wird in anderen Bundesländern ähnlich sein - nach dem soll man in seinem Fachgebiet tätig sein.
Das Gesetz lese ich zum ersten Mal in meinem Leben. Hat ja auch nichts mit der Verschreibung von Medikamenten zu tun. Die Verordnung von Medikamenten in Deutschland an GKV Patienten basiert auch auf dem SGB. Da haben die Länder nichts zu sagen.
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