Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Entlassung aus KH mit Btm
Hallo zusammen,
wie handhabt ihr das, wenn Pat. mit Btm entlassen werden, insbesondere bei Entlassung in ein Pflegeheim?
Rezept ausstellen, Brief und auf den Hausarzt/Betreuer etc hoffen, mitgeben?
Grüße
abcd
Tagesdosis/Wochenenddosis mitgeben, alles weitere über den Hausarzt.
SineNomine
06.03.2025, 09:48
Tagesdosis/Wochenenddosis mitgeben, alles weitere über den Hausarzt.
Mitgeben darf man eigentlich nicht, auch wenn das ggf. im Einzelfall so gemacht wird. Aber dieser Regelwald ist sowas von bescheuert ...
Hallo zusammen,
wie handhabt ihr das, wenn Pat. mit Btm entlassen werden, insbesondere bei Entlassung in ein Pflegeheim?
Rezept ausstellen, Brief und auf den Hausarzt/Betreuer etc hoffen, mitgeben?
Grüße
abcd
Rezept ausstellen
Ich frage, weil die Regelungen und Empfehlungen schwierig umzusetzen sind ;-)
Mitgeben aus Stationsbedarf darf man auf keinen Fall. Rezept im Rahmen des E-Managements ist möglich, solle man sich aber gut überlegen (lt. den u.g. Empfehlungen der DKG). Für den Pat. persönlich rezeptiert aus der Krankenhausapotheke bestellen, sei eine Möglichkeit (Krankenhausapotheke kennt das nicht, nur Stationsbedarf) dafür müsste man aber sehr frühzeitig den Entlasszeitpunkt kennen, damit das Präparat rechtzeitig geliefert wird und auch hier bnenötigt man ein Btm Rezept (für Arzt personalisiert).
Hinweise der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Verordnungswesen im Entlassmanagement (https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.3_Versorgung-Struktur/2.3.3_Entlassmanagement/Hinweise_zum_Verordnungswesen_im_Entlassmanagement _Endfassung_05.09.2019.pdf)
Die Mitgabe von Betäubungsmitteln an Patienten ist bei Entlassung vor einem
Wochenende oder Feiertag nach § 14 Abs. 7 S. 3 ApoG ausschließlich auf
Grundlage eines BtM-Rezepts nach §§ 1 Abs. 2, 1. Halbsatz, 8 Abs. 1, 9
BtMVV zulässig. Diese Verordnung erfolgt nicht zu Lasten der gesetzlichen
Krankenversicherung. Sie kann bereits vor dem Entlasstag ausgestellt und in
der Krankenhausapotheke oder der das Krankenhaus versorgenden Apotheke
eingelöst werden.
Eine Abgabe von Betäubungsmitteln aus dem Stationsbedarf ist bis auf weite-
res nicht zulässig. Aus dem Stationsbedarf dürfen Betäubungsmittel lediglich
an Patienten verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch im Krankenhaus
überlassen werden. Eine dennoch erfolgte Abgabe von Betäubungsmitteln
aus dem Stationsbedarf kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Die DKG wird sich beim Gesetzgeber weiterhin dafür einsetzen, zu dieser Thematik
weitere gesetzliche Änderungen/Klarstellungen zu erhalten.
@Bussard
Die Btm Rezepte sind ja für einen Arzt personalisiert. Hat dann jeder Arzt bei Euch eigene Vordrucke? Die Rezepte dürfen ja nur am Entlasstag ausgestellt werden. Dienstbesetzung am Wochendende könnte schon problematisch werden. Rezepte im E-Management nur durch Facharzt oder unter fachärztlicher Aufsicht.
Empfehlung:
Die Vornahme von Verordnungen durch Krankenhausärzte ohne Facharztstatus soll-
te nur im Ausnahmefall geschehen und einem strengen internen Controlling un-
terworfen werden, um ein Ausufern nichtfachärztlicher Verordnungen im Entlassma-
nagement zu verhindern und das Regressrisiko zu minimieren. Aus Gründen der
Rechtssicherheit wird den Krankenhäusern außerdem empfohlen, die jeweiligen kas-
senärztlichen landesspezifischen Vorgaben für die Ausstellung von Verordnungen
durch Ärzte ohne Facharztstatus einzusehen und die Verordnungstätigkeit daran
auszurichten.
HannibaI
08.03.2025, 22:05
Schon witzig, 1 Tablette darf man nicht mitgeben, aber ne ganze Packung BTM verordnen und 5 Minuten nach Entlassung hat der Patient 20 Tabletten. Am Besten ist aber noch Metamizol N1 10 Tbl...
Oder Entlassung am Sonntag. Die entsprechende Notdienstapotheke muss das BTM vorrätig haben, oder man verschiebt die Entlassung um 1 Tag und der MD streicht den Tag.
Naja, solche Empfehlungen kommen halt von Leuten, die keine Ahnung haben, wie die Arbeit im Krankenhaus ist.
An den Patienten denkt da niemand - nur an Grundsätze und vor allem an die eigene Absicherung.
@Hannibal
bzgl. des Btm-mitgebens geht es vor allem, um die Kontrolle. Eine Tablette wird im Btm Buch ausgetragen und erscheint dann auch als vergeben in der Patientenkurve, aber halt nur solange der Pat. da ist.
@davo
Da hast Du wohl recht.
Das Thema Medikamentenverordnung ist echt komplex und ich habe nur an der Oberflächte gekratzt. Mit AM-RL habe ich mich gar nicht beschäftigt.
Wenn man sich das Entlassmanagement genauer ansieht, sind wir nicht verpflichtet Rezepte bei Entlassung zu schreiben, sondern berechtigt. Berechtigt eigentlich auch nur dann, wenn eine andere Art der Anschlussversorgung nicht sichergestellt ist.
Wir dürfen nur N1 verordnen, manche Medis werden gar nicht N1 angeboten, diese dürfen wir auch nicht verordnen. Manche Dinge wie Laxantien, die stationär oft gegeben, werden sind nur in ganz bestimmten Fällen verordnungsfähig.
Bzgl. der Btm erscheint mir aktuell für meinen Arbeitsbereich der gangbarste Weg zu sein, die Zugehörgien rechtzeitig mit einzubeziehen oder im Regelbetrieb, schonmal vorab über die KH-Apotheke für den Pat. ein Rezept einzureichen (dann braucht nicht jeder einzelne Arzt einen Rezeptblock).
Hier noch weitere Infos zu Btm
https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/BtM-Rezepte-Verschreibung/_node.html
Bzgl. des Entlassmanagements habe ich bislang noch niemenden kennengelernt, der einen Regress erlebt hat.
Grüße
Tagesdosis/Wochenenddosis mitgeben
Ist halt strafbar, solange man unter "mitgeben" nicht "auf Btm-Rezept verschreiben und über die Krankenhausapotheke beliefern lassen" versteht.
Wir haben weder Btm-Rezepte noch eine Krankenhausapotheke, die irgendwas irgendwohin liefert. Und das war bisher in allen Kliniken in denen ich gearbeitet habe die Realität
Wir haben weder Btm-Rezepte noch eine Krankenhausapotheke, die irgendwas irgendwohin liefert. Und das war bisher in allen Kliniken in denen ich gearbeitet habe die Realität
Dann ist es nicht möglich, eine Btm-Behandlung nach Entlassung überbrückend fortzusetzen, bis ein niedergelassener Arzt eine Verordnung ausstellen kann. Da der Patient aber im Rahmen des Entlassmanagements nach § 39 Abs. 1a SGB V einen Anspruch auf alle Leistungen hat, die für die überbrückende Versorgung nach Krankenhausbehandlung erforderlich sind, auch auf die Verordnung von Arzneimitteln und anderen Leistungen, gibt es dort offensichtlich organisatorische Defizite, die die Verwaltung aufzuarbeiten hat.
@Bussard
Die Btm Rezepte sind ja für einen Arzt personalisiert. Hat dann jeder Arzt bei Euch eigene Vordrucke? Die Rezepte dürfen ja nur am Entlasstag ausgestellt werden. Dienstbesetzung am Wochendende könnte schon problematisch werden. Rezepte im E-Management nur durch Facharzt oder unter fachärztlicher Aufsicht.
Empfehlung:
Die Vornahme von Verordnungen durch Krankenhausärzte ohne Facharztstatus soll-
te nur im Ausnahmefall geschehen und einem strengen internen Controlling un-
terworfen werden, um ein Ausufern nichtfachärztlicher Verordnungen im Entlassma-
nagement zu verhindern und das Regressrisiko zu minimieren. Aus Gründen der
Rechtssicherheit wird den Krankenhäusern außerdem empfohlen, die jeweiligen kas-
senärztlichen landesspezifischen Vorgaben für die Ausstellung von Verordnungen
durch Ärzte ohne Facharztstatus einzusehen und die Verordnungstätigkeit daran
auszurichten.
Entschuldige meine späte Antwort! Es hat nicht jeder Arzt bei uns eigene Vordrucke. Es gibt ein paar Oberärzte, die Vordrucke haben, und über die bei Entlassung ein Rezept organisiert werden kann. So kenne ich es aus zwei Kliniken, in denen ich tätig war. Entlassung am Wochenende mit BTM-Rezept... Den Fall hatten wir tatsächlich noch nicht. Müsste man dann tatsächlich anders lösen. Also, entweder schon am Freitag entlassen oder der Patient bleibt über das Wochenende.
SineNomine
20.03.2025, 11:27
Schon witzig, 1 Tablette darf man nicht mitgeben, aber ne ganze Packung BTM verordnen und 5 Minuten nach Entlassung hat der Patient 20 Tabletten. Am Besten ist aber noch Metamizol N1 10 Tbl...
Oder Entlassung am Sonntag. Die entsprechende Notdienstapotheke muss das BTM vorrätig haben, oder man verschiebt die Entlassung um 1 Tag und der MD streicht den Tag.
Das unser ganzes System teils Unfug ist, wissen wir alle. Machts leider nicht besser.
Und ich kann das auch nicht übers Entlassmanagement machen. Klar hab ich eigene BTM-Rezepte, aber die Apotheke wird nen Teufel tun und nun auch noch als Patienten-Entlass-Apotheke fungieren. Weiß auch gar nicht, ob die das dürfen, wahrscheinlich gibts da wieder 23 andere Vorschriften, damit die nicht der niedergelassenen Apotheke Konkurrenz machen.
Genau wie man im Entlassmanagement nur N1 verschreiben darf, damit der Hausarzt noch sein eRezept zücken kann. Was er dann manchmal nicht tut und den Patienten zum Facharzt wegen der Art des Medikamentes verweist. Wo wir dann zum Thema Facharzttermine kommen....
Klar hab ich eigene BTM-Rezepte, aber die Apotheke wird nen Teufel tun und nun auch noch als Patienten-Entlass-Apotheke fungieren. Weiß auch gar nicht, ob die das dürfen,
Sie darf (nur), wenn ein Wochenende oder Feiertag folgt (weil dann eine Verschreibung durch einen Vertragsarzt oder eine Belieferung der Verschreibung durch eine Offizin nicht möglich ist), § 14 Abs. 7 S. 3 ApoG.
Schon spannend - auf ein Gesetz folgt das nächste...
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