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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : E-Logbuch Fachrichtungswechsel



Friik19
11.03.2025, 19:02
Hallo, ich habe 1 Jahr Innere Medizin gemacht; dementsprechend dafür im E-Logbuch ein Logbuch der inneren eröffnet und die Dinge die ich gemacht habe ausgefüllt und vom Weiterbildungsbefugten bestätigen lassen. Jetzt bin ich in die Radiologie gewechselt, hier würde ich dann ein 2. Logbuch eröffnen und dort alles dokumentieren und dann bei der Antragstellung zum FA beide Logbücher einsenden. Ist das korrekt so ?

freak1
11.03.2025, 19:13
Ärztekammer anschreiben und nachfragen?

hebdo
11.03.2025, 20:00
@ Friik19: Ja, dein Vorgehen ist korrekt. 1. Logbuch Innere Medizin, 2. Logbuch Radiologie

Lenadrenalin
11.03.2025, 20:27
Mir wurde von der Kammer gesagt, dass man nur das Logbuch des angestrebten FAs abzugeben hat und andere anrechenbare Fremdzeiten per Zeugnis/Arbeitgeberbestätigung nachweist, denn das damals dort gelernte (bei dir Innere) interessiert niemanden im finalen Fach (bei dir Radio).

hebdo
11.03.2025, 21:37
Trotzdem ist das Vorgehen korrekt. Zum Logbuch gehört noch das Weiterbildungszeugnis und dann sollte alles wasserdicht sein.

pbo
30.12.2025, 11:31
Entschuldigt bitte, dass ich den Thread nochmal hochhole, aber ich stehe aktuell vor einem etwas kniffligen Problem und hoffe auf eure Erfahrungen.

Mir wurde von meiner Ärztekammer mitgeteilt, dass ich zur Facharztprüfung nur ein einziges E-Logbuch einreichen darf. Nun ist es so, dass ich bereits ein Jahr in der unmittelbaren/stationären Patientenversorgung gearbeitet habe. Demnächst wechsle ich allerdings in einen patientenfernen Bereich, in dem ich mit vielen der im E-Logbuch geforderten „universellen“ Inhalte (z. B. Notfälle, Leichenschau, Betreuung Schwerstkranker etc.) definitiv nicht mehr konfrontiert bin.
Diese Inhalte habe ich aber vollständig während meiner Zeit in der Patientenversorgung absolviert und könnte sie fachlich korrekt auch ins entsprechende Logbuch eintragen.

Wenn ich jedoch kein zweites Logbuch einreichen darf, erscheint es mir fast zynisch und vermutlich auch nicht zulässig, mir diese Punkte später von meinen zukünftigen Weiterbildenden abhaken zu lassen, obwohl sie dort realistisch gar nicht stattfinden.

Mein aktueller Weiterbilder besteht allerdings strikt darauf, ausschließlich das Logbuch seiner ursprünglichen Fachrichtung auszufüllen und keine Inhalte „fachfremd“ zu bestätigen.

Meine Frage daher:
Hat jemand von euch schon einmal eine ähnliche Konstellation gehabt?
Wie seid ihr damit umgegangen, insbesondere im Hinblick auf die Ärztekammer und die Anerkennung der bereits absolvierten Inhalte?

Vielen Dank schon mal für eure Rückmeldungen und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Bender B. Rodriguez
30.12.2025, 13:19
Klingt für mich nach der willkürlichen Entscheidung eines einzelnen Sachbearbeiters.

Völlig unpraktikabel und realitätsfern. Vielleicht dazu geeignet, dem Sachbearbeiter ein bisschen Arbeit zu ersparen.

Ich würde nachfragen wo das steht und mir das schriftlich geben lassen.

pbo
31.12.2025, 08:04
Okay. Vielen Dank für deine Antwort. Ich habe so etwas ähnliches auch schon gedacht und finde es aber traurig, dass es mit den Logbüchern nicht einfach überall eine einheitliche, verbindliche Regelung gibt (immerhin gibt es die ja nicht erst seit kurzer Zeit).

Ich höre tatsächlich immer wieder, dass alles von Kammer zu Kammer und da teilweise halt auch intern schwankt. :-(

Nefazodon
31.12.2025, 10:54
Welche Kammer ist es denn?

Im Zweifel würde ich schon im Voraus um Prüfung und Anerkennung der Inhalte der ersten Stelle bitten. Ich glaube das geht.