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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bürgergeld oder ALG beantragen für die Promotionszeit



Curtis
16.03.2025, 13:19
Hallo zusammen, weiss jemand, ob man Bürgergeld oder ALG beantragen kann für die Zeit der Promotion? Maximal 1 Jahr. Im Dezember 2025 wäre ich mit dem Studium fertig. Ich würde nebenbei arbeiten, aber mittels Bürgergeld aufstocken
danke euch :-)
curtis

GENTLEsilence
16.03.2025, 15:09
Hi, ich hoffe ich kann dir zumindest ein wenig weiterhelfen, da ich die letzten 3 Monate nach dem M3, mich zum einen mit dem Jobcenter und zum anderen mit dem BAföG-Amt auseinander setzen musste. Letztendlich war ich froh nicht zu promovieren, da ich davor schon freiwillig versichert war und das Geld sehr knapp war. Ich schweife mal ein wenig aus, weil ich glaube, dass das auch für einige BAföG Empfänger relevant sein könnte. Situation M3 Anfang Nov.24, maximaler BAfög-Satz ( mit Einkürzung durch das PJ ) und freiwillig versichert ( altersbedingt zu dem Zeitpunkt bereits 232 Euro/Monat nur GKV ).
1. Super, dass du dir jetzt bereits darum Gedanken machst, denn die bürokratischen Mühlen mahlen langsam. Ich hatte mich bereits im September 24 darum gekümmert und die erste Zahlung vom Jobcenter floss erst Ende Januar 25. Knackpunkt du kannst erst 3 Monate vorher den Antrag stellen, d.h. bis zu deinem Prüfungstermin. Bei uns war die Bekanntgabe etwas mehr als 1 Monat vor dem M3. Also heißt es zweigleisig fahren. Warum ? Je nachdem wieviel du nebenbei verdienst, darfst du bis auf 100 Euro bei Bürgergeld Nichts behalten bzw. es wird gegengerechnet. Vorteil das Jobcenter zahlt die GKV. Nachteil: Du promovierst, wenn du keinen Anspruch auf BAföG hast ( das im übrigen nur bis zum Ende des Prüfungsmonats gezahlt wird. Eine Weiterzahlung gibt es auch nicht wenn du weiter als Student eingeschrieben bleibst ( zwangsweise ) aufgrund der Promotion ). D.h. BAföG-Amt am besten erst später die Beendigung mitteilen und das Jobcenter nerven. Und bei Jeder Ablehnung durch das Jobcenter widersprechen->Hier sieht man nämlich das BAföG-Amt weiter in der Pflicht. CAVE: Ihr werdet es schaffen das Geld nachträglich vom Jobcenter zu bekommen, müsst aber die Überzahlung vom BAföG sofort zurückzahlen. Kein Stunden/keine Raten möglich.
2.GKV: Sobald du dein Studium beendest , dass müssen gerade einige promovierende Kommilitonen leidvoll ertragen, du Älter als 25 bist, fällst du aus der Familienversicherung raus->Es kommen also nochmals Kosten auf dich zu. Das läppert sich, da die Approbationsurkunde, andere Versicherungen und auch die Kammer gleich Geld kosten.
Da ich deine Situation nicht kenne, wenn du "genug"verdienst, so dass dein Arbeittgeber deine GKV Beiträge übernimmt, würde ich dann direkt parallel noch Wohngeld beantragen zum Aufstocken ( du brauchst ja Zeit für die Doktorarbeit), die werden aber auch erstmal abblocken, da sie nur einspringen, wenn du einen negativ Bescheid vom BAföG-Amt und vom Jobcenter hast. Einer von Drei muss zahlen.
3. Das Jobcenter wird die härteste Nuss, da hier zu Recht verlangt wird das du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musst. Was schwierig wird, da du ja noch promovierst.
Obwohl ich nachweislich nicht mehr studiert habe, nicht promoviere hat man sich quer gestellt, selbst als ich mich per Datum habe exmatrikulieren lassen. Habe dann den Ämtern allen Gegenseitig die Abhlehnungsbescheide zugeschickt und gefragt, ob das ein Schildbürgerstreich sein soll und mit rechtlichen Konsequenzen auf Staatskosten gedroht^^
Hier würde ich an deiner Stelle einfach so eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen deine Situation schildern, wenn du dann einen genaueren Plan hast und deinen Briefen dementsprechend Nachdruck verleihen XD.
Also kurzes Fazit: Rechtzeitig kümmern, erstmal bei ALLEN Stellen einen Antrag einreichen, nicht abwimmeln lassen, Geld zurücklegen oder auf Zeit spielen.
P.S. Das Jobcenter lässt einen dann auch in Ruhe, weil wir nicht zu Ihrem Klientel gehören^^ . Letztendlich weiß man dort, das man auf den Arbeitsmarkt möchte ( Achtung : Man muss dennoch Bewerbungen niederschwellig nachweisen ). Aber behilflich sein, können sie einem nicht. Man hatte mir genau eine Stelle anbieten können, als OA in der Gyn XD. Sie hat dann auch eingesehn, dass ich dafür fachlich nicht qualifiziert genug bin .

Curtis
16.03.2025, 15:23
Hey GENTLEsilence, vielen lieben Dank für deine umfangreiche Antwort, das hilft mir sehr :-)
viele Grüße
Curtis