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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie lange kann man Fehler in Gehaltsabrechnung korrigieren lassen?



Eva91
17.03.2025, 09:49
Meine Gehaltsabrechnungen der letzten knapp 1,5 Jahre weisen Fehler auf. Es fehlen beispielsweise bei einigen Diensten die Zuschläge für Nacht-, Samstags- oder Sonntagsarbei. Zum Teil ist auch der erhöhte BD-Zuschlag ab dem 5. Volldienst nicht erfasst und die Zuschläge, wenn man mehr als 2 WEs im Monat gearbeitet hat (bzw. 1x im Quartal darf man ja auch für 3 WEs im Monat eingeteilt werden) fehlen ebenfalls.
Wisst ihr, wie lange man das rückwirkend noch einfordern kann beim TVÄ VKA?
Ich danke euch!

nomenklatur
17.03.2025, 16:21
Soweit ich weiß, 6 Monate...

freak1
18.03.2025, 17:28
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html

3 Jahre soweit ich weiß.

Nefazodon
18.03.2025, 18:28
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html

3 Jahre soweit ich weiß.

Demgegenüber steht aber z.B in §37 TV-Ärzte VKA:

Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer
Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von der Ärztin/ dem Arzt oder
vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. 2Für denselben Sachverhalt
reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällige Leis-
tungen aus.

https://www.marburger-bund.de/sites/default/files/tarifvertraege/2023-10/TV-%C3%84rzte%20VKA%20i.d.F%209.%20%C3%84nderungsTV.p df

@Eva91: Wie ist das nach 1,5 Jahren aufgefallen?
An deiner Stelle würde ich deine Kollegen fragen, ob es bei Ihnen ähnlich ist.
Falls ja, würde ich euch empfehlen, zu Mehreren das Gespräch mit eurer Personalabteilung zu suchen und eine Richtigstellung zu verlangen. Die für dich in diesem Fall nachteilige Ausschlussfrist von 6 Monaten würde ich dabei erstmal nicht erwähnen.
Versuchen kannst Du es auf jeden Fall. Kann aber sein, dass Du tatsächlich Pech hast und das Geld nur für 6 Monate bekommst.

FirebirdUSA
19.03.2025, 14:24
BGB gilt nur sofern nicht durch Tarifvertrag verkürzt, was in der Regel bei allen Standardtarifverträgen der Fall ist...

Bonnerin
19.03.2025, 14:59
Wurde es denn sofort angemerkt? Ich habe im Kopf, dass das entscheidende für die Frist ist, ob man es schriftlich angemerkt hat. Wenn der AG dann nicht zuckt gehts auch länger, aber man muss es innerhalb der 3 Monate bemängelt haben.

StuartProwerFaktor
20.03.2025, 07:24
Wir hatten mal ein ähnliches Problem auf der Arbeit. Der Arbeitgeber war da aber kulant, und hat für den gesamten Zeitraum die Abrechnungen korrigiert - was auch nur fair ist. Davon ab, gelten bei so "systematischen" Fehlern, wie z.B. falscher Faktor durch eine Software z.T. auch längere Fristen, dazu finde ich aber gerade leider nicht die Quelle.