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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neuer Arbeitsvertrag bei laufendem Arbeitsverhältnis



ggy15
27.03.2025, 08:47
Hallo an alle,

ich habe schon wieder eine Frage. Ich arbeite als Fachärztin an einer Uniklinik und habe einen laufenden Vertrag über 3 Jahre seit 1.1.25, befristet für zwei Zusatzweiterbildungen. Dabei bin ich über den Haustarifvertrag angestellt.
Nun hatte sich mein Oberarzt gewünscht, dass ich im Rahmen der Weiterbildung eine Studie mitbetreue. Ich bin eigentlich nicht so der Forschungstyp (ja ich weiß, gehört eben dazu an der Uniklinik, war bisher so aber auch okay), habe aber zugesagt, weil es eben so erwünscht ist und es wohl eh nur darum geht, für die Studie Polysomnographien auszuwerten. So weit, so gut.
Nun erhielt ich gestern eine Mail von der Personalabteilung, dass ich doch bitte meinen neuen Vertrag unterzeichnen soll, der ab 1.4. laufen soll. Erstmal war ich natürlich sehr verwirrt, nach mehreren Nachfragen und Telefonaten wurde mir dann aber erklärt, dass ich nun teilweise über Drittmittel aus der Studie finanziert werden soll und daher einen Teilvertrag an der medizinischen Fakultät bekommen soll. Dieser deckt dann etwa 60% meiner Arbeitszeit ab, der an Uniklinikum 40%. Darüber ist mit mir nie besprochen worden und ich möchte das auch nicht. Ich bin ja eingestellt für die Weiterbildung, die auch mein Hauptziel ist, wo natürlich 15% Forschung und Lehre enthalten sind, ich möchte aber jetzt nicht plötzlich 60% Forschung (wenn auch nur auf dem Papier) haben, so dass dann ggf meine Weiterbildung leidet. Hinzu kommt, dass man bei der Fakultät über den TV Ärzte der Tdl bezahlt wird, was insgesamt schlechter ist als im Haustarifvertrag.

Nun meine Frage: kann ich es ablehnen, diesen Vertrag zu unterzeichnen? Ich habe ja einen laufenden Vertrag. Oder kann dadurch rechtlich für mich ein Problem entstehen? Wäre das eventuell auch was, um mal beim Marburger Bund anzufragen?

Sorry für den langen Text und lieben Dank, vielleicht kennt sich jemand aus.

Kackbratze
27.03.2025, 10:53
Marburger Bund

Bonnerin
27.03.2025, 10:59
Erstmal den Oberarzt fragen, dann ggf. MB, falls du da Mitglied bist.

ggy15
27.03.2025, 11:04
Danke euch!
Mit den Oberärzten habe ich gesprochen: die Personaloberärztin meinte, dass mein Oberarzt aus dem Fachbereich doch alles mit mir besprochen habe, auf Nachfrage bei ihm meinte dieser dann, dass ihm angeblich nicht klar war, dass das eine Änderung des Vertrags bedarf. Die Kollegin, die die Studie hauptsächlich betreut, sagte aber, dass sie mit beiden am Tisch saß und das sehr wohl so besprochen wurde, nur eben offenbar nicht mit mir. Kommunikation ist leider immer sehr schwierig bei uns und komischerweise kann sich dann immer keiner der Oberärzte mehr an Gesagtes erinnern…

MB ist wahrscheinlich die beste Variante, um sicheren rechtlichen Rat zu erhalten.

Relaxometrie
27.03.2025, 11:16
Was mir spontan eingefallen ist: achte darauf, dass Dir -egal, wie der Vertrag letztlich aussieht- am Ende die Logbücher, bzw. die Inhalte, die Du für die Prüfungszulassung für die Zusatzbezeichnungen benötigst, auch bescheinigt werden können. Nicht, dass es dann nach drei Jahren heißt "Ach so, Sie wollten die Zusatzbezeichnungen x und y machen? Das wussten wir ja gaaaaaaaaar nicht. Leider können wir Ihnen das mit diesem Vertrag nicht bescheinigen, denn Sie haben ja die Studie betreut und keine Inhalte, die Sie für die Zusatzbezeichungen benötigen, gelernt."

morgoth
27.03.2025, 11:30
Viele Ärztekammern wollen bei der Prüfungsanmeldung die entsprechenden Arbeitsverträge sehen.
Je nach Anforderungen der jeweiligen Zusatzweiterbildung (und des Sachbearbeiters) kann es also sein, dass ein 60%-Forschungsvertrag nicht akzeptiert wird.

ggy15
27.03.2025, 11:30
Ja genau das ist meine Sorge. Im jetzigen Vertrag bin ich ja voll für die Weiterbildung eingeteilt und der Vertrag hat ja Gültigkeit. Laut gesundem Menschenverstand kann man doch eigentlich nicht verlangen, dass ich bei laufendem Vertrag einen anderen unterschreibe.
Habe dem MB mal geschrieben und bin auf die Antwort gespannt.



Was mir spontan eingefallen ist: achte darauf, dass Dir -egal, wie der Vertrag letztlich aussieht- am Ende die Logbücher, bzw. die Inhalte, die Du für die Prüfungszulassung für die Zusatzbezeichnungen benötigst, auch bescheinigt werden können. Nicht, dass es dann nach drei Jahren heißt "Ach so, Sie wollten die Zusatzbezeichnungen x und y machen? Das wussten wir ja gaaaaaaaaar nicht. Leider können wir Ihnen das mit diesem Vertrag nicht bescheinigen, denn Sie haben ja die Studie betreut und keine Inhalte, die Sie für die Zusatzbezeichungen benötigen, gelernt."

anignu
27.03.2025, 12:19
Ach mei... verlangen kann man viel...
Ich war mal in einer Klinik in der man eine Assistenzärztin gedrängt hat rückdatiert zu unterschreiben dass ihr Arbeitsverhältnis zum Ende der Probezeit endet. Man hatte sich kurz nach dem Ende ihrer Probezeit überlegt dass es in der entsprechenden Abteilung auch mit einem Assistenzarzt weniger geht und wollte lieber sie loswerden als den erfahreneren Kollegen der noch in der Probezeit war... Rein rechtlich ist das schon nicht mehr Grauzone. Sie hat sich dann aber sehr schnell eine andere Stelle gesucht weil sie nach diesen Aktionen nicht mehr bleiben wollte.

Ich glaub dass der TE unbedingt schauen muss fleißig zu kommunizieren. Also mit den OÄ kommunizieren dass einem der aktuelle Vertrag unglaublich wichtig ist aus Gründen der Weiterbildung, aber man rein arbeitstechnisch die Studie schon betreuen würde. Und ob es da nicht irgendeine andere Möglichkeit gäbe, also irgendjemand anderes der auf so eine Stelle der Fakultät angestellt werden könne, weil man den eigenen Arbeitsvertrag nicht aufgeben wolle.
Was noch nicht zur Sprache kam: Probezeit. Ist der TE noch in der Probezeit?
Und bzgl. Kommunikation: wir haben einen relativ guten Betriebsrat. Für so ganz komische Gespräche holen wir uns den gern mal dazu, damit man im Zweifel oder bei Problemen auch einen Zeugen hat. Das kann auch aggressiv wirken, muss man halt schauen ob das für einen passt.

ggy15
27.03.2025, 12:49
Ach mei... verlangen kann man viel...
Ich war mal in einer Klinik in der man eine Assistenzärztin gedrängt hat rückdatiert zu unterschreiben dass ihr Arbeitsverhältnis zum Ende der Probezeit endet. Man hatte sich kurz nach dem Ende ihrer Probezeit überlegt dass es in der entsprechenden Abteilung auch mit einem Assistenzarzt weniger geht und wollte lieber sie loswerden als den erfahreneren Kollegen der noch in der Probezeit war... Rein rechtlich ist das schon nicht mehr Grauzone. Sie hat sich dann aber sehr schnell eine andere Stelle gesucht weil sie nach diesen Aktionen nicht mehr bleiben wollte.

Ich glaub dass der TE unbedingt schauen muss fleißig zu kommunizieren. Also mit den OÄ kommunizieren dass einem der aktuelle Vertrag unglaublich wichtig ist aus Gründen der Weiterbildung, aber man rein arbeitstechnisch die Studie schon betreuen würde. Und ob es da nicht irgendeine andere Möglichkeit gäbe, also irgendjemand anderes der auf so eine Stelle der Fakultät angestellt werden könne, weil man den eigenen Arbeitsvertrag nicht aufgeben wolle.
Was noch nicht zur Sprache kam: Probezeit. Ist der TE noch in der Probezeit?
Und bzgl. Kommunikation: wir haben einen relativ guten Betriebsrat. Für so ganz komische Gespräche holen wir uns den gern mal dazu, damit man im Zweifel oder bei Problemen auch einen Zeugen hat. Das kann auch aggressiv wirken, muss man halt schauen ob das für einen passt.

Danke für deine Antwort. Ich bin nicht mehr in der Probezeit, ich arbeite da sonst seit über 8 Jahren und war immer schon am Uniklinikum direkt angestellt. Ich habe auch einen ganz guten Stand in der Klinik und bin derzeit schon auch richtig für den Fachbereich, da uns in letzter Zeit mehrere KollegInnen verlassen haben und wir ziemlichen Personalmangel haben. Umso schlimmer, dass das jetzt einfach über meinen Kopf hinweg entschieden wird. Ich hatte überlegt, mir jemanden unserer Facharztsprecherinnen mit zum Gespräch zu nehmen. Die vertreten ja auch meine Interessen und waren auch der Meinung, dass wohl mal festgelegt wurde, dass insbesondere Fachärzte in der Subspezialisierung am Klinikum und nicht der Fakultät angestellt sein sollen.

Relaxometrie
27.03.2025, 14:32
Ich bin nicht mehr in der Probezeit
Sicher? Wenn die schon so dreiste Vertragsänderungen vornehmen, könnte es auch sein, dass sie eine neue Probezeit in den Vertrag reingebastelt haben.

ggy15
27.03.2025, 15:08
Sicher? Wenn die schon so dreiste Vertragsänderungen vornehmen, könnte es auch sein, dass sie eine neue Probezeit in den Vertrag reingebastelt haben.

Ich hab tatsächlich gerade nochmal geschaut, es steht im aktuellen Vertrag „eine Probezeit wird nicht vereinbart“ 😄
Habe auch mit dem MB gesprochen und schicke da jetzt meine Verträge hin. Ich soll auf keinen Fall was unterschreiben.

Relaxometrie
27.03.2025, 21:03
Ich hab tatsächlich gerade nochmal geschaut, es steht im aktuellen Vertrag „eine Probezeit wird nicht vereinbart“ 😄
Ok, sehr gut. Dann sind sie doch nicht so ar$chig, wie ich dachte.

TaraTamm
27.03.2025, 22:28
Neue Probezeit bei direkt anschließendem Vertrag ist auch rechtlich gar nicht zulässig, selbst wenn sies reingeschrieben hätten.