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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : F25 Tag 3 - A6/B45 - Hautveränderung



Unregistriert
10.04.2025, 15:25
Wäre ein Teppichklopfer noch geformter oder wieso ist der falsch? Habe ewig geschwankt zwischen dem und dem Tritt. Ich dachte dann, wenn die Hämatome des Teppichklopfers ja auch konfluieren, kann man nicht mehr alles genau abgrenzen, und man schoägt eher mal mit dem Teppichklopfer, als dass man mit der Schuhsohle(!) an die Oberschenkelrückseite kommt (dafür müsste das Kind ja liegen und man müsste von oben treten). Was übersehe ich hier?

pregabalino
10.04.2025, 15:34
Ich hätte bei der Aufgabe eigentlich eher auf das Bügeleisen getippt (bei nur sehr kurzem Kontakt ja durchaus auch ohne Blasenbildung denkbar). Dafür spräche die explizit angesprochen "geometrische Form" (oder wie es formuliert war) und teils scharfe Begrenzung. Natürlich auch sehr geil, sowas über Text einschätzen zu müssen, statt einfach ein Bild mit dazu zu bekommen ...

Unregistriert
10.04.2025, 15:38
Ich hätte bei der Aufgabe eigentlich eher auf das Bügeleisen getippt (bei nur sehr kurzem Kontakt ja durchaus auch ohne Blasenbildung denkbar). Dafür spräche die explizit angesprochen "geometrische Form" (oder wie es formuliert war) und teils scharfe Begrenzung. Natürlich auch sehr geil, sowas über Text einschätzen zu müssen, statt einfach ein Bild mit dazu zu bekommen ...

„Geformt“ heißt mW nur, dass halt irgendeine Form erkennbar ist. „Rötlich-violett“ spricht mMn sehr eindeutig für ein Hämatom und eher gegen eine Verbrennung.
…aber dafür haben wir ein hübsches Bild vom Stuhl bekommen 🤡

ConstiS
10.04.2025, 15:38
Also "Teilweise geformt" passt doch eigentlich perfekt zum Teppichklopfer oder? Und bei einem Tritt würde ich ja nicht exakt parrallel mit der Schuhsohle auf dem Oberschenkel aufkommen (was ja Voraussetzung wäre, dass das Muster geformt ist).

Unregistriert
10.04.2025, 15:40
Also "Teilweise geformt" passt doch eigentlich perfekt zum Teppichklopfer oder? Und bei einem Tritt würde ich ja nicht exakt parrallel mit der Schuhsohle auf dem Oberschenkel aufkommen (was ja Voraussetzung wäre, dass das Muster geformt ist).

„Teilweise geformt“ kann auch heißen, dass die Schuhsohle nur teilweise erkennbar ist. Es ist einfach so ätzend, sowas erraten zu müssen.

Unregistriert
10.04.2025, 15:42
ist ziemlich sicher der Teppichklopfer.
Klassischer Fall von Hämatom nach Prügel auf nackten(!) hintern. ein Heisses bügeleisen fällt selten auf nackten Hintern.

Unregistriert
10.04.2025, 15:44
Ich habe den Schuh auch nur genommen, weil das ganze nach einem krasseren Hämatom also tiefer und nicht so oberflächlich klingt, was beim klopfer aus sein kann, aber im Endeffekt hab ich das mit den "Striemen" in der Anwort einfach als Anhalt genommen, dass das nicht beschrieben ist und damit der Klopfer rausfällt aber ja es geht beides denke ich.

Grunny1819
10.04.2025, 16:19
Bei einer standmäßigen Schuihsohle gehe ich auch von einem Profil aus mit Muster. Wenn die Antwort so konkret Schuhsohle sein solle, dann würde ich schon in der Aufgabenbeschreibung auch eine genauere Beschreibung oder eben Bild erwarten. Das Kriterium "teilweise scharf begrenzt und geformt" erfüllt definitiv ein Bügeleisen, eine Schuhsohle und der Teppichklopfer. Druck und Berührungsepfindlichkeit kann sowohl auf eine (leicht) verbrannte Stelle , auf ein Hämatom durch Tritt oder Klopfen kommen. Je nachdem wie feste man das Eisen drauf drückt,< und mit weclcher Gewalt würde ich eine leicht violette Verfärbung auch nicht ausschließen. Das Hämatom Kriterium passt auch auf Sohle und Klopfer, da Schlag. Also mM wären A/B/C richtig. Der FAll gibt zudem auch nciht her ob "geformt" kreis/quadratisch (Klopfer), dreieckig (Eisen)oder ovalförmig (Schuh) bedeuten solle.

Grunny1819
10.04.2025, 16:20
Sorry die vielen Fehler. Schnell getippt.

Grunny1819
10.04.2025, 16:21
Wäre das eine Frage, die man vielleicht mal in der Gruppe ausarbeitet und einreicht? Frist sind nur wenige Tage ab heute. :) Gerne melden.

Unregistriert
10.04.2025, 16:22
"Geformt" bedeutet mW, dass das Werkzeug anhand der Form erkennbar ist. Das ist mMn beim Teppichklopfer wahrscheinlicher als beim Tritt mit dem Schuh. Und die bläulich-livide Verfärbung spricht gegen eine Verbrennung mit einem Bügeleisen.

Unregistriert
10.04.2025, 17:46
Ich habe auch lange zwischen Schuhsohle und Teppichklopfer gehardert, aber mich gegen den Teppichklopfer entschieden aufgrund der Striemen, die ich eher erwarten würde. Kommt halt sehr auf sie Art des Teppichklopfers an XD

Unregistriert
10.04.2025, 18:01
Woher soll ich wissen wie ein Teppichklopfer aussieht

pregabalino
10.04.2025, 18:57
Bei einer standmäßigen Schuihsohle gehe ich auch von einem Profil aus mit Muster. Wenn die Antwort so konkret Schuhsohle sein solle, dann würde ich schon in der Aufgabenbeschreibung auch eine genauere Beschreibung oder eben Bild erwarten. Das Kriterium "teilweise scharf begrenzt und geformt" erfüllt definitiv ein Bügeleisen, eine Schuhsohle und der Teppichklopfer. Druck und Berührungsepfindlichkeit kann sowohl auf eine (leicht) verbrannte Stelle , auf ein Hämatom durch Tritt oder Klopfen kommen. Je nachdem wie feste man das Eisen drauf drückt,< und mit weclcher Gewalt würde ich eine leicht violette Verfärbung auch nicht ausschließen. Das Hämatom Kriterium passt auch auf Sohle und Klopfer, da Schlag. Also mM wären A/B/C richtig. Der FAll gibt zudem auch nciht her ob "geformt" kreis/quadratisch (Klopfer), dreieckig (Eisen)oder ovalförmig (Schuh) bedeuten solle.

Stimme dem Voll und Ganz zu. Die Beschreibung ist sowas von schwammig, dass es fast unmöglich ist daraus sicher eine der Antworten heraus zu interpretieren. Und "teilweise geformt" kann wirklich jedes erdenkliche Muster sein, inkl. Schuhsohlen-Muster. Ist schon ne Frechheit die Aufgabe so ohne Bild hinzuklatschen. Ist halt mehr Rätselraten als Wissensabfrage.

Annamko
10.04.2025, 22:20
Ich finde für das Bügeleisen würde sprechen, dass angegeben wurde, dass es nicht nur Druck- sondern auch Berührungsempfindlich war. Unter einer Berührung (v.a. wenn von Druck abgegrenzt) verstehe ich ein leichtes Streichen. Das löst bei Verbrennungen Schmerz aus, bei einem Hämatom nicht. Sowohl Farbe als auch Form sprechen dann auch nicht gegen ein Verbrennung, sondern wären möglich. Alles zusammen macht dann das Bügeleisen Sinn. Ist zwar vielleicht nicht die häufigste Art der Kindesmisshandlung, aber danach war ja auch ncht gefragt. Trotzdem sind Verbrennung auch nicht untypisch.
Denke die Frage wäre eine Anfechtung wert oder?

pregabalino
11.04.2025, 10:03
Ich finde für das Bügeleisen würde sprechen, dass angegeben wurde, dass es nicht nur Druck- sondern auch Berührungsempfindlich war. Unter einer Berührung (v.a. wenn von Druck abgegrenzt) verstehe ich ein leichtes Streichen. Das löst bei Verbrennungen Schmerz aus, bei einem Hämatom nicht. Sowohl Farbe als auch Form sprechen dann auch nicht gegen ein Verbrennung, sondern wären möglich. Alles zusammen macht dann das Bügeleisen Sinn. Ist zwar vielleicht nicht die häufigste Art der Kindesmisshandlung, aber danach war ja auch ncht gefragt. Trotzdem sind Verbrennung auch nicht untypisch.
Denke die Frage wäre eine Anfechtung wert oder?

Finde, da hast u absolut recht. Die "Berühungsempfindlichkeit" macht eine thermische Schädigung wahrscheinlicher, die Farben unwahrscheinlicher und die "teilweise Geformtheit" passt sowieso schlicht zu allem. Wäre auch für eine Anfechtung. Wie läuft das, macht das eine Person einzeln, reicht man das zusammen ein?