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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachteilsausgleich?? Fragen streichen??



Peter Bachmann
02.11.2001, 12:34
Liebe Leute,
ich hätte gerne Eure Meinung gehört zum Thema Nachteilsausgleich und Streichung von Examensfragen durch das IMPP. Ist das jetzige Verfahren wirklich so "kompliziert aber fair" wie auch Medi-Learn es darstellt? Betrachten wir mal für das 2.STEX folgenden "Extremfall":

Prüfling A hat in den ersten 3 Prüfungstagen 405 der 480 gestellten Fragen richtig beantwortet und beschließt, da er damit schon eine "Drei" sicher wähnt, am 4. Tag, der sowieso sein schlechtester ist, gar nicht erst zu kommen.
Prüfling B hat in den ersten 3 Prüfungstagen nur 340 Fragen richtig beantwortet. Er hat noch nicht sicher bestanden, schafft aber am 4. Tag noch 65 der restlichen 100 Fragen.
Beide Kandidaten haben also die gleiche Punktzahl errungen. Nach den derzeit geltenden Regeln könnten sie dafür allerdings unterschiedliche Noten bekommen.
In unserem Extrembeispiel nehmen wir an, dass aufgrund eines Formfehlers nachträglich alle 100 Fragen des 4. Tags gestrichen werden.
Für Prüfling A werden 405 von 480 Fragen gewertet. Mit 84 % richtig beantworteten Fragen darf er sich wider Erwarten über eine "Zwei" freuen, die er nie erzielt hätte, weil ihn der letzte Tag immer deutlich unter die 80-Prozent-Grenze drückte.
Bei Prüfling B dagegen hat es insgesamt nur für eine "Drei" gereicht. Für ihn wurde der sogenannte "Nachteilsausgleich" vorgenommen. Je nach Rechnung hat er 340 von 480 oder 405 von 550 Fragen richtig beantwortet, das entspricht 70.8 % bzw. 73.6 % und damit in beiden Fällen einem "befriedigend".
Rein rechnerisch hat Prüfling B keinen Nachteil erlitten; Prüfling A dagegen hat sein Ergebnis durch die Streichung von 69.8 auf 84.4 % und damit um mindestens eine Notenstufe verbessern können. Die nachträgliche Eliminierung von Fragen ist also für denjenigen von Vorteil gewesen, der sich gar nicht mit den Aufgaben auseinandergesetzt hat.

Auch ohne Übertreibung ergibt sich ein Vorteil für Kandidaten, die ihre Punkte nicht bei Fragen gesammelt haben, die nachträglich eliminiert werden. Im realistischen Fall aus dem vergangenen Examen habe ich trotz 463 Punkten eine "Drei" bekommen,da fünf von mir lt IMPP-Benachrichtigung richtig beantwortete Fragen nachträglich gestrichen wurden. Jemand der 460 Punkten mit einer anderen Konstellation gesammelt hat mit einer "Zwei" belohnt wird. Das derzeitige Bewertungssystem führt also nicht nur dazu, dass es trotz Punktgleichheit Notenungleichheit geben kann, sondern es kann sogar jemand mit geringerer Gesamtpunktzahl eine bessere Note bekommen als jemand, der bedauerlicherweise die zweifelhaften Fragen richtig beantwortet hat. Nicht die absolute Punktzahl entscheidet über die Note, sondern wo man seine Punkte gesammelt hat, wird von Bedeutung. Wenn, wie schon geschehen, mehrere Fragen aus einem Fachgebiet gestrichen werden (z.B. 3x Gyn im Herbst 1991 o. 3x Pharma im Herbst 1999 ), erleiden alle diejenigen einen Nachteil, deren Stärken im betroffenen Fach liegen. Mit diesem Verfahren kann man übrigens die Bereitschaft Kritik an den Prüfungsfragen zu äußern, deutlich senken. Denn mit jeder Frage, die man richtig beantwortet hat, verschlechtert man seinen eigenen Durchschnitt, wenn sie nachträglich gestrichen wird. Die Konsequenzen einer ungeeigneten Fragestellung treffen daher nicht das IMPP sondern nur die Prüfungsteilnehmer, die diese Fragen trotz ihrer Mängel korrekt bearbeitet haben.

Von einem echten Nachteilsausgleich kann meines Erachtens nur gesprochen werden, wenn zum einen die insgesamt erzielten richtigen Antworten betrachtet werden, d.h. bezogen auf 580 gestellte Fragen. Wenn nachträglich Fragen eliminiert werden, können die richtigen Antworten auf die neue Bezugsgröße bezogen werden. Auf diese Weise profitieren alle Teilnehmer unter Beachtung ihrer jeweiligen Gesamtleistung vom Wegfall ungeeigneter Fragen (in unserem Beispiel würden beiden Prüflingen 405 von 480 Fragen angerechnet).

Dass sich die Notengrenze verschiebt, wenn Fragen gut geschrieben werden, ist übrigens kein stichhaltiges Argument. Es gibt keinen Grund, wie in den vergangenen Jahren geschehen, die Bestehensgrenze kontinuierlich nach oben zu schrauben und damit eventuell bessere Vorbereitung und didaktische Anstrengungen seitens der Universitäten und/oder höhere Lernleistung der Studenten auf "Normalmaß" zu kappen.

Leider habe ich in der Vergangenheit durch Hinweise auf fehlerhafte Fragen ohne es zu merken, selbst zum eigenen und zum Nachteil anderer beigetragen.

Na, was meint Ihr dazu? Lasst mal was hören!

Gruss
Peter

docvalium
25.03.2006, 16:28
Der Nachteilsausgleich beinhaltet auch die Anzahl der Leute aus der Referenzgruppe, die eine Frage richtig beantwortet haben. Angenommen, das waren 80%, dann wird die Bestehensgrenze um 0,8 Punkte angehoben. Deine Rechnung stimmt also so nicht.

elynn
25.03.2006, 16:30
Ich zitiere mich mal selbst:

Diesmal gibt es ja einen speziellen, nie dagewesenen Fall: Es wurde am 3. Tag in Auflage A und B eine unterschiedliche Frage gestellt.
Mal angenommen, man hätte die Frage in A beantworten können, in B nicht.
Und angenommen, die Frage muß prinzipiell wegen dieses "Formfehlers" (???) sowieso vom IMPP aus der Wertung genommen werden, wird aber (wie bisher bei aus der Wertung genommenen Fragen) als richtig gewertet, wenn man sie richtig hatte.
Beispielrechnung:
Frage in Auflage A richtig. 580 Fragen gewertet. 406 Fragen richtig --> 70 %, potentiell Note 3.
Frage in B falsch. 579 Fragen gewertet. 405 Fragen richtig --> 69,9 %, also potentiell Note 4.
Jetzt könnte derjenige argumentieren, wenn er B hatte, daß er, wenn er statt dessen Auflage A bekommen hätte, eine bessere Note bekommen hätte, weil er ja da die Frage wohl richtig gehabt hätte.
Fazit:
Selbst, wenn diese Frage aus der Wertung genommen wird, können sich enorme Nachteile für einzelne bei der Bestehensgrenze oder Notengebung ergeben.

(Ich hoffe, meine Rechnung ist nachvollziebar und stimmt; hab' gerade Sozialmedizin & Statistik gelesen und mußte Pause machen, weil ich da die Beispielrechungen nicht mehr geblickt habe...)

docvalium
25.03.2006, 20:41
Im Prinzip stimmt das wohl, allerdings entsteht der Nachteil hier nur daraus, dass unterschiedliche Fragen benutzt wurden, nicht aus dem Nachteilsausgleich an sich. Dieser ist nur nicht dazu geeignet, diesen Nachteil auszugleichen. Die Fragen an sich sind ja unstrittig und wenn sie nicht gestrichen werden, stehst Du noch schlechter da.
Ob man da allerdings klagen kann, halte ich für fragwürdig. Schließlich kann man ja auch ansonsten nicht klagen, wenn etwas gefragt wurde, das man nicht beantworten konnte. Durch die Reihenfolge der Fragen ergeben sich ja auch ansonsten manchmal Vorteile für eine Gruppe, z.B. ergibt sich aus der einen Frage die Antwort auf die andere. Sind zwei Fragen bei einer Gruppe nah beieinander, wird diese den Zusammenhang leichter entdecken. Klagen kann man da auch nicht.

Unregistriert
26.03.2006, 08:26
Hey Peter, du hast da mit dem Nachteilsausgleich was falsch verstanden. So wie du Dir das denkst funktioniert das nicht.

hottentotte
26.03.2006, 13:14
Und ich würde sagen, Peter Bachmann ist mittlerweile kurz vor seiner Facharztprüfung ;-)
Sorry, musste sein! :-)

NonaS
26.03.2006, 13:21
Ihr musst ja jetzt nicht alle den Peter fertig machen :-dagegen :-meinung

docvalium
26.03.2006, 14:12
UUPS! Beitrag von 2001. Weiß auch nicht, wie ich da rangekommen bin. Ich bin mir aber sicher, dass Peter diese Seite regelmäßig liest und jetzt endlich beruhigt schlafen kann. All die Jahre hat er sich über den Nachteilsausgleich aufgeregt und Nacht für Nacht wach gelegen. Jetzt endlich...


Also: Schlaf gut, Peter

:-party