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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anrechnung Weiterbildung - 3 Monats Abschnitte?



Croin
03.06.2025, 21:55
Hallo zusammen

wenn man seine Weiterbildung in einem Krankenhaus absolviert und diese zb. nach 14 Monaten also 1Jahr und 2 Monaten beendet, welchen Zeitraum kann man sich dann anrechnen lassen für die Weiterbildung?
Nur das 1 Jahr oder die 2 Monate ebenfalls, weil laut Weiterbildungsordnung lassen sich Abschnitte nur bescheinigen, wenn mindestens 3 Monaten absolviert wurden?

Ist hier ebenfalls ein Unterschied ob man die "alte" oder "neue" Weiterbildungsordnung nutzt?

Danke!

anignu
03.06.2025, 23:02
Wenn du 14 Monate Weiterbildung am Stück bei einem Weiterbilder hattest dann können diese 14 Monate auch anerkannt werden weil >3 Monate.
Es sind dann nicht 4 Abschnitte a 3 Monate und 2 Monate verfallen, es sind 14 Monate und die sind >= 3 also anrechnungsfähig.

Ich hatte da vor paar Jahren ja viel Diskussion mit meiner BLÄK und hab daher auch verstanden was die sich dabei dachten: es geht drum dass man sauber eingearbeitet wird und dann eben was im Fach lernt. Wenn man nur so einen Monat irgendwo ist, dann ist man noch nicht mal eingelernt auf das Computerprogramm und geht schon wieder. Damit hat man ja sowas von gar keine fachliche Weiterbildung...
Bei mir war es dann auch so dass ich z.B. irgendwie um die 13 Monate in der Chirurgie hatte bevor ich auf die Intensivstation gegangen bin. Das wurde mir dann als 12 Monate Basischirurgie + 1 Monat Chirurgie in meinem Fach berechnet weil für die Basischirurgie ja nur 12 Monate gebraucht werden aber der Abschnitt ja 13 Monate waren. Usw... also eigentlich vieles egal, Hauptsache die Abschnitte sind lang genug.

Unterschied alte/neue Weiterbildung ist dass die alte Weiterbildung meist Abschnitte >=6Monate verlangt.

origamifalter
04.06.2025, 18:58
Hallo zusammen

wenn man seine Weiterbildung in einem Krankenhaus absolviert und diese zb. nach 14 Monaten also 1Jahr und 2 Monaten beendet, welchen Zeitraum kann man sich dann anrechnen lassen für die Weiterbildung?
Nur das 1 Jahr oder die 2 Monate ebenfalls, weil laut Weiterbildungsordnung lassen sich Abschnitte nur bescheinigen, wenn mindestens 3 Monaten absolviert wurden?

Ist hier ebenfalls ein Unterschied ob man die "alte" oder "neue" Weiterbildungsordnung nutzt?

Danke!

Bei 14 Monaten: Die gesamte Zeit, egal welche WBO.

Coginder
05.06.2025, 17:05
Bei unserer ÄK wird in der Inneren bspw. auch auf die "Unterabschnitte" bzw. Rotationen geachtet. Sprich: 12 Monate Normalstation, dann 2 Monate ZNA = 12 Monate anrechenbare Zeit auf Normalstation und 2 wertlose Monate ZNA. Auch die Rotationen zwischen den Kliniken (Kardio-Gastro-etc.) müssen mindestens 3 Monate umfassen.

Letztlich wie jede Frage zur WBO: kommt auf die ÄK und im schlimmsten Fall auf den Sachbearbeiter an...

nie
06.06.2025, 11:20
Bei der ÄKNO hat zumindest keiner nach irgendwelchen Rotationsabschnitten gefragt. Die wollte nur schriftlich haben, dass man seine ITS-Zeit (alte WBO ohne ZNA-Pflichtrotation) abgeleistet habe.