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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuerbescheid - Plötzlich Kürzung der Vorsorgeaufwendungen



Miss_Verständnis
30.06.2025, 19:06
Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage und hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Ich habe meinen Steuerbescheid von 2024 erhalten und muss überraschend zum ersten Mal relativ viel zurückzahlen obwohl ich in dem Jahr einen Umzug beruflich hatte und auch andere Werbekosten. Ich sehe nun auf meinem Bescheid, dass mir zum ersten Mal (ich bin seit einem Jahr in einem anderen Bundesland) der Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen von 27566 Euro um um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil), also um über 16 000 Euro gekürzt wurde. Das war bisher noch nie so und scheint der Grund für die Nachzahlung zu sein. Ich gehe davon aus, dass das Finanzamt einen Fehler gemacht hat, bin allerdings jetzt verunsichert und wollte hier einmal nachfragen bevor ich morgen beim Amt anrufe. Hat jemand von euch derartige Kürzungen des Höchstbetrages? Gibt es irgendwelche Gesetzesänderungen von denen ich nichts weiß?

Danke und LG

Miss_Verständnis
30.06.2025, 21:35
Oh, ich glaube ich habe den Fehler entdeckt. Ich habe in der Steuererklärung angegeben, dass 2024 keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht aus meiner Tätigkeit als Ärztin bestand und ich eine Anwartschaft auf Altersversorgung habe. Könnte das das Problem verursacht haben? Komischerweise habe ich das jedoch immer so angegeben, bisher hat das aber nicht zu der Kürzung geführt. Vielleicht hat das FA dieses mal nicht nachgeprüft? Was meint ihr?

Nilani
01.07.2025, 10:25
Ich hab bis letztes Jahr in einer DRV-Klinik gearbeitet, die sich geweigert hat, den RV-Beitrag an das Versorgungswerk zu entrichten. Hab zwar immer einen gewissen Beitrag bekommen, davon theoretisch das Doppelte hätte ich an das Versorgungswerk zahlen müssen. Gab ständig Stress, aber den größten gab es bei der Steuererklärung. Da eben genau der Betrag fehlte, musste ich quasi immer nachzahlen bzw. extra hinschicken den Nachweis der Einzahlungen ans Versorgungswerk. Kann also durchaus daran liegen. Nach Widerspruch und Info bzw. den Nachweis hab ich dann immer Geld zurückbekommen, aber jedes Mal immenser Aufwand. Ab diesem Jahr läuft es glücklicherweise wieder normal.

Tweety8008
01.07.2025, 10:51
Bin Angestellter weit über bei der Beitragsbemessungegrenze in der bay. Ärzteversorgung. Hab letztes Jahr also knapp 17k EUR (AG+AN) an die bay. ÄV manuell überwiesen.

Bei mir wurde nach der Steuererklärung angezweifelt (obwohl ich seit einigen Jahren in Bayern und dem FA München bin), dass diese 17k tatsächlich existieren und eine fette Nachzahlung gedroht. Belege eingeschickt. Alles Gut. Kleine Rückzahlung erhalten wie geplant.

Mit den FA Mitarbeitern kann man eigentlich gut reden. Die haben in München hier auch eigene Durchwahlnummern.

Miss_Verständnis
01.07.2025, 14:37
Danke für eure Antworten. Was mir gerade noch als Grund eingefallen ist, ist, dass ich einmalig eine selbstständige Nebentätigkeit als Gutachterin hatte, dies ist aber Bestandteil der Kernaufgaben in meiner regulären Anstellung. Hätte ich für die Nebentätigkeit eine extra Befreiung von der Dt. Rentenversicherung stellen müssen? Eher nicht, oder? (habe ich zumindest noch nie gehört).

Tweety8008
01.07.2025, 15:37
Also,

ich empfehle, du kontaktierst das Finanzamt und klärst bzw. korrigierst es dann direkt (über die Steuer-Software, die du benutzt hast, oder Elster selbst).
Alternativ brauchst du wohl einen Steuerberater.
Ohne deine privaten Dokumente und privaten Daten in Ruhe zu sehen, wird dir keiner 100%ig helfen können.

Selbstständige ärztliche Tätigkeiten habe ich früher nur in Rechnung gestellt und der Ärztekammer / Ärzteversorgung gemeldet, wenn es etwas regelmäßiges (!) war, aber nicht der gesetzlichen deutschen RV. Die deutsche RV ist bei selbstständiger Arbeit eh nicht verpflichtend.
Einmalige "Projekte" sogar niemandem gemeldet.
Bei der bay. ÄV bin ich eh schon beim maximalen Beitrag als Angestellter.
So habe ich das gehandhabt und bin immer noch nicht im Knast.

LG

Miss_Verständnis
02.07.2025, 09:14
Vielen Dank! :-)