Ida96
19.07.2025, 14:57
Hallo, ich hatte mich an einer Stelle in meinem Wunschfachbereich beworben, diese hatten jedoch erst im nächsten Jahr etwas frei. Also wurde sich im Gespräch geeinigt, dass ich nun ein Jahr erstmal etwas anderes mache und dann einen Vertrag für den Zeitraum ab 1.10.25 zugesendet bekomme, was auch passiert ist.
Es hieß jedoch (weil ich Bedenken hatte mich so früh im Voraus festzulegen, wenn ich ja jetzt erst woanders anfangen muss und noch gar nicht weiß wie es da ist usw), dass ich ja, falls ich wirklich nicht antreten kann/möchte jederzeit schon vor Vertragsbeginn wieder kündigen kann, im Rahmen der gesetzl. Kündigungsfrist.
Nun lese ich aber im Vertrag:
Bei schuldhafter Nichtaufnahme der Tätigkeit besteht die Verpflichtung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Monatseinkommens zu zahlen.
Meint das ein 'ohne Info Nichterscheinen' oder meint das auch die Option der Kündigung vor Vertragsbeginn?
Des weiteren wollte ich noch fragen, ob jemand schonmal Opt-Out nicht unterschrieben hat und ob es spürbare Vorteile gebracht hat, oder die Dienste einfach genauso verteilt wurden wie mit OptOut auch.
Es hieß jedoch (weil ich Bedenken hatte mich so früh im Voraus festzulegen, wenn ich ja jetzt erst woanders anfangen muss und noch gar nicht weiß wie es da ist usw), dass ich ja, falls ich wirklich nicht antreten kann/möchte jederzeit schon vor Vertragsbeginn wieder kündigen kann, im Rahmen der gesetzl. Kündigungsfrist.
Nun lese ich aber im Vertrag:
Bei schuldhafter Nichtaufnahme der Tätigkeit besteht die Verpflichtung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Monatseinkommens zu zahlen.
Meint das ein 'ohne Info Nichterscheinen' oder meint das auch die Option der Kündigung vor Vertragsbeginn?
Des weiteren wollte ich noch fragen, ob jemand schonmal Opt-Out nicht unterschrieben hat und ob es spürbare Vorteile gebracht hat, oder die Dienste einfach genauso verteilt wurden wie mit OptOut auch.