Teevee
20.08.2025, 14:11
Hallo zusammen,
Wisst ihr, wie sich das mit dem Gehalt für Ärztinnen an der Klinik während der Stillzeit verhält? Konkret geht es um die Zuschläge bei Teilbeschäftigungsverboten (zum Beispiel keine Nachtdienste während der Stillzeit)
Während des Beschäftigungsverbots in der Schwangerschaft (und auch bei einem kompletten Beschäftigungsverbot während der Stillzeit) bekommt man das Durchschnittsgehalt aus der Zeit vor dem Beschäftigungsverbot, also Grundgehalt plus einen entsprechenden Zuschlag entsprechend der Dienste etc. Wie verhält es sich jedoch, wenn man in der Stillzeit arbeitet, aber keine Nachtdienste macht?
Aus dem entsprechenden Paragraphen und einem erklärenden Leitfaden des Ministeriums würde man das so verstehen, da die Nachtarbeit unter die Beschäftigungsverbote fällt und sonst immer von einem Ausgleich bei Beschäftigungsverbot die Rede ist. Aber vielleicht hat jemand selber Erfahrungen oder kennt sich da besser aus.
Danke schon mal für Tipps und Antworten :)
Wisst ihr, wie sich das mit dem Gehalt für Ärztinnen an der Klinik während der Stillzeit verhält? Konkret geht es um die Zuschläge bei Teilbeschäftigungsverboten (zum Beispiel keine Nachtdienste während der Stillzeit)
Während des Beschäftigungsverbots in der Schwangerschaft (und auch bei einem kompletten Beschäftigungsverbot während der Stillzeit) bekommt man das Durchschnittsgehalt aus der Zeit vor dem Beschäftigungsverbot, also Grundgehalt plus einen entsprechenden Zuschlag entsprechend der Dienste etc. Wie verhält es sich jedoch, wenn man in der Stillzeit arbeitet, aber keine Nachtdienste macht?
Aus dem entsprechenden Paragraphen und einem erklärenden Leitfaden des Ministeriums würde man das so verstehen, da die Nachtarbeit unter die Beschäftigungsverbote fällt und sonst immer von einem Ausgleich bei Beschäftigungsverbot die Rede ist. Aber vielleicht hat jemand selber Erfahrungen oder kennt sich da besser aus.
Danke schon mal für Tipps und Antworten :)