Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Änderung Weiterbildungsermächtigung
Einhornzuechterin
25.10.2025, 16:43
Hallo zusammen!
Mein Chef hat für mein Fach die volle Weiterbildungsermächtigung von 60 Monaten. Ende des Jahres geht er in Rente, dann werde ich 20 Weiterbildungsmonate gesammelt haben.
Die neue Chefin wird laut Verwaltung nur die Weiterbildungsermächtigung für 24 Monate haben.
Was bedeutet das für mich?
Kann ich unter der neuen Chefin noch mal 24 Monate sammeln oder nur noch 4?
Anfrage an die Landesärztekammer habe ich bereits gestellt, aber bislang nur eine automatische Antwort erhalten, dass aufgrund Krankheit Anfragen mehrere Wochen Beantwortungszeit haben können...
Nachtschrank
25.10.2025, 16:59
Was ist eigentlich mit dem falschen Arzt passiert?
Einhornzuechterin
25.10.2025, 17:06
Da haben wir keine Rückmeldung bekommen. Wir haben uns zu fünft (mit Namen, nicht anonym!) an den Arbeitgeber und die zuständige Landesärztekammer gewandt. Von der Landesärztekammer bekamen wir die Antwort, dass der Sachverhalt geprüft wird. Vom Arbeitgeber nichts.
Aber er ist aus der Mitarbeiterliste verschwunden, das Facebook-Profil wurde auf Privat gestellt.
Ich befürchte, es wird nicht ganz so einfach. Eine WBB wird immer u. a. für eine bestimmte Stätte und einen bestimmten Umfang erteilt. Das kann man dem Befugnis Bescheid entnehmen. Es ist für dich also sinnvoll möglichst viel von der vollen WBB anerkennen zu lassen, was die neue WBB nicht umfasst.
Zu meiner Zeit war es so, dass man fast immer mindestens einen vollen Weiterbildungsermächtigten haben musste.
Also nicht 2 Jahre bei jemandem mit 24 Monaten und 3 Jahre bei jemandem mit 36 Monaten. Das wäre nicht automatisch anerkannt worden (obwohl fünf Jahre gearbeitet), es sei denn man hätte genau die jeweils fehlenden Lücken beim anderen Weiterbilder sich anerkennen lassen.
In deinem Fall ist es durchaus wahrscheinlich, dass auch eine neue Chefin dir nur 4 Monate bringt.
Aus meiner Sicht: viel zu wenige Angaben um überhaupt irgendwas Sinnvolles sagen zu können.
Wieso sollte die neue Chefin nur 24 Monate bekommen wenn der alte Chef die volle WBB hatte? Wird das Spektrum eingeschränkt? Und wieso kommen solche Angaben von der Verwaltung?
Üblicherweise, so handhabte es die BLÄK bisher, hat ein neuer Chef einfach mal pauschal 12 Monate als vorläufige Weiterbildungsbefugnis bekommen, dann darunter seine eigenen Zahlen gesammelt und mit diesen eigenen Zahlen eine eigene quasi echte Weiterbildungsbefugnis beantragt. Und das war dann das was zählte. Und die Zeiten zwischen den ersten 12 Monaten und der endgültigen Entscheidung wurden dann gemäß Paragraph sonstwas anerkannt (Anerkennung gleichweiteriger Weiterbildung und so).
Daher: woher soll die Verwaltung wissen wieviel in Zukunft anerkannt wird??? Viele Fragezeichen?
Und: klärt das mit der Landesärztekammer.
nystagmus
27.10.2025, 08:05
Aus meiner Sicht: viel zu wenige Angaben um überhaupt irgendwas Sinnvolles sagen zu können.
Wieso sollte die neue Chefin nur 24 Monate bekommen wenn der alte Chef die volle WBB hatte? Wird das Spektrum eingeschränkt? Und wieso kommen solche Angaben von der Verwaltung?
Üblicherweise, so handhabte es die BLÄK bisher, hat ein neuer Chef einfach mal pauschal 12 Monate als vorläufige Weiterbildungsbefugnis bekommen, dann darunter seine eigenen Zahlen gesammelt und mit diesen eigenen Zahlen eine eigene quasi echte Weiterbildungsbefugnis beantragt. Und das war dann das was zählte. Und die Zeiten zwischen den ersten 12 Monaten und der endgültigen Entscheidung wurden dann gemäß Paragraph sonstwas anerkannt (Anerkennung gleichweiteriger Weiterbildung und so).
Daher: woher soll die Verwaltung wissen wieviel in Zukunft anerkannt wird??? Viele Fragezeichen?
Und: klärt das mit der Landesärztekammer.
Ich würde dir empfehlen, den jetzigen Chef nachdrücklich um das Ausfüllen des Logbuchs und die Erstellung des Weiterbildungszeugnisses für die vergangene Zeit zu bitten. Wenn der Chef einmal weg ist, haben die meisten kein Interesse mehr, die Zeugnisse nachträglich zu erstellen – und die Klinikverwaltung hat in der Regel auch keine Lust, das nachzuverfolgen.
Für die zukünftige Zeit bist du ja bereits dran.
Aus Erfahrung aus meinem Umfeld: Verlass dich auf keinen Fall auf die Klinik! Die Verwaltung interessiert sich meist überhaupt nicht für deine Weiterbildung und kann vieles mündlich versprechen, ohne es später umzusetzen. Lass dir alles schriftlich bestätigen.
Bleib deshalb selbstständig mit der Ärztekammer in Kontakt, auch wenn die Verwaltung dir verspricht, das zu übernehmen. Durch die Korrespondenz mit der ÄK kannst du im Zweifel genügend Unterlagen sammeln, um später notfalls auch rechtlich gegen den Arbeitgeber vorzugehen.
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