Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wechsel von Haustarif- in MF-Vertrag (TV Ärzte)
Liebe alle,
ich arbeite als Fachärztin an einer Uniklinik in Sachsen. Hier haben wir großteils einen Haustarifvertrag, über den die meisten KollegInnen angestellt sind, einige sind aber auch über die Fakultät angestellt, weil nur da Drittmittel eingesetzt werden können. An der MF gilt der Tdl Tarifvertrag der Unikliniken.
Hier muss man ja eigentlich in die VBL einzahlen, was meines Wissens eine Pflichtversicherung ist. Kann man sich davon befreien lassen?
Nefazodon
17.11.2025, 17:55
Kurze Antwort: (i.d.R.) Nein.
Wenn Du dem Tarifvertrag unterliegst und dort eine betriebliche Altersversorgung in der VBL vorgesehen ist, kannst Du sie nicht abbedingen.
Eventuell ist eine Überleitung deiner bisherigen betrieblichen Altersversorgung an die VBL möglich. Sonst kriegst Du halt später Betriebsrente aus zwei unterschiedlichen Kassen.:-nix
Möglicherweise gibt es aber tatsächlich ein Schlupfloch:
Der Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) trägt den Interessen der befristet Beschäftigten in Wissenschaft und Forschung durch eine Sonderregelung Rechnung, von der sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte profitieren können.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit wissenschaftlicher Tätigkeit werden typischerweise nur für kurze Zeiträume eingestellt. Häufig besteht damit in der VBL-Pflichtversicherung keine Möglichkeit, die für einen Rentenbezug erforderliche Wartezeit von 60 Monaten zu erfüllen.
Darum können sich die Beschäftigten von der Pflichtversicherung bei der VBL befreien lassen. In diesen Fällen haben die Arbeitgeber stattdessen eine zusätzliche Altersvorsorge in der VBLextra zu begründen. Vorteil: Aus dieser Versicherung können Rentenleistungen auch ohne Erfüllung einer Wartezeit in Anspruch genommen werden.
Die VBLspezial stellt für Beschäftigte mit einer befristeten wissenschaftlichen Tätigkeit die wichtigsten Informationen zu der Sonderregelung nach § 2 Abs. 2 ATV zusammen. Siehe Downloadcenter.
Quelle: https://www.vbl.de/de/wissenschaftlich-beschaeftigte
Da müsstest Du mal bei der VBL nachfragen
Kurze Antwort: (i.d.R.) Nein.
Wenn Du dem Tarifvertrag unterliegst und dort eine betriebliche Altersversorgung in der VBL vorgesehen ist, kannst Du sie nicht abbedingen.
Eventuell ist eine Überleitung deiner bisherigen betrieblichen Altersversorgung an die VBL möglich. Sonst kriegst Du halt später Betriebsrente aus zwei unterschiedlichen Kassen.:-nix
Vorsicht! => Um Anrecht auf die Altersversorgung zu bekommen, müssen aber 5 Jahre / 60 Monate eingezahlt sein.
Wenn man jetzt nach 4,5 Jahren wechselt und die 60 Monate werden bis zum Rentenbeginn nicht voll, ist das eingezahlte Geld futsch. :-(
Okay, Tante Edit sagt, man solle den Post auch zu Ende lesen. :-)
Nefazodon hat das ja schon im folgenden Abschnitt geschrieben.
FirebirdUSA
18.11.2025, 19:54
Sobald aber 5 Jahre Vertrag zusammenkommen wirst du Pflichtmitglied (Befreiung beantragt, 2 Jahresvertrag wird um weitere 3 Jahre verlängert --> ab neuem Vertrag Pflichtmitglied... dann aber erst nach 7 Jahren Möglichkeit etwas zu erhalten)
_calendula_
18.11.2025, 20:11
Immerhin den AN-Anteil kann man sich auszahlen lassen, wenn sich keine Rente ausgeht.
Liebe alle,
Danke für eure Antworten. Ich finde das alles super kompliziert und werde erstmal versuchen, das mit der Vertragsänderung abzuwehren. Ich habe einen laufenden Vertrag bis 2027 und es wäre sozusagen mein guter Wille, einem Wechsel zuzustimmen. Da ich wahrscheinlich eh irgendwann in den nächsten 1-2 Jahren in die Niederlassung wechseln will, was mein Arbeitgeber natürlich nicht weiß, will ich eigentlich nicht noch so unnötigen Stress haben.
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