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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : JobSharing Partner oder Entlastungsassistent einstellen?



conquistador
08.12.2025, 07:46
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich stehe kurz vor meiner Niederlassung, die in einigen Monaten ansteht. Es handelt sich um einen chirurgischen Sitz, und ich möchte euch um euren Rat bitten.

Bisher habe ich in dieser Praxis zwei Jahre lang als angestellter Arzt gearbeitet, gleichzeitig allerdings als Jobsharing-Partner des bisherigen Praxisinhabers, sodass wir insgesamt in unseren Leistungen begrenzt waren. Nun soll ich den Sitz übernehmen, und der bisherige Praxisinhaber möchte anschließend für zwei Jahre befristet als angestellter Arzt weiterbeschäftigt werden. Das war seine Bedingung für die Abgabe des Sitzes.

Ich hätte die Möglichkeit, ihn weiterhin als Jobsharing-Partner zu beschäftigen. Da ich jedoch kleine Kinder habe, habe ich mich erkundigt und erfahren, dass es eventuell auch möglich wäre, ihn als sogenannten Entlastungsassistenten anzustellen.

Welchen Weg würdet ihr mir empfehlen? Gibt es bei einer moderaten Leistungssteigerung potenzielle Probleme? Oder wäre ich weiterhin an das bisherige Leistungsbudget gebunden, wenn er als Entlastungsassistent arbeiten würde?
Welche praktischen Erfahrungen habt ihr mit solchen Konstellationen?

Vielen Dank für eure Antworten!

nystagmus
11.12.2025, 14:36
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich stehe kurz vor meiner Niederlassung, die in einigen Monaten ansteht. Es handelt sich um einen chirurgischen Sitz, und ich möchte euch um euren Rat bitten.

Bisher habe ich in dieser Praxis zwei Jahre lang als angestellter Arzt gearbeitet, gleichzeitig allerdings als Jobsharing-Partner des bisherigen Praxisinhabers, sodass wir insgesamt in unseren Leistungen begrenzt waren. Nun soll ich den Sitz übernehmen, und der bisherige Praxisinhaber möchte anschließend für zwei Jahre befristet als angestellter Arzt weiterbeschäftigt werden. Das war seine Bedingung für die Abgabe des Sitzes.

Ich hätte die Möglichkeit, ihn weiterhin als Jobsharing-Partner zu beschäftigen. Da ich jedoch kleine Kinder habe, habe ich mich erkundigt und erfahren, dass es eventuell auch möglich wäre, ihn als sogenannten Entlastungsassistenten anzustellen.

Welchen Weg würdet ihr mir empfehlen? Gibt es bei einer moderaten Leistungssteigerung potenzielle Probleme? Oder wäre ich weiterhin an das bisherige Leistungsbudget gebunden, wenn er als Entlastungsassistent arbeiten würde?
Welche praktischen Erfahrungen habt ihr mit solchen Konstellationen?

Vielen Dank für eure Antworten!

Erstmal viel Erfolg bei deiner Niederlassung!

Wenn er nach zwei Jahren sowieso aussteigen möchte, stellt sich die Frage, wozu überhaupt Jobsharing? Das ist ja eher für eine langfristige Zusammenarbeit gedacht. Ich lasse mich gern eines Besseren belehren, aber für dich bedeutet das im Grunde nur, dass du deinen Sitz teilst – einen echten Vorteil sehe ich hier nicht.

Du darfst deine Leistungssteigerung so weit vorantreiben, wie es der Durchschnitt zulässt. Solange du nach WANZ arbeitest und im Budget bleibst, sollte es keine Probleme geben. Ich glaube ohnehin nicht, dass es zu einer deutlichen Leistungssteigerung kommen wird: Zum einen musst du dich um deine Kinder kümmern und suchst ja sogar einen Entlastungsassistenten. Zum anderen ist er nicht mehr Inhaber – seine Leistungsbereitschaft wird also vermutlich eher sinken.

Soweit ich weiß, bekommt man bei der Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten 10 % mehr Fallzahlgrenze als eine Art „Schmerzensgeld“. Das trifft bei dir allerdings nicht zu. Für dich gilt: Du teilst deinen Sitz – egal ob als Entlastungsassistent oder im Jobsharing.

Ich bin auf andere Meinungen gespannt