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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Start ins Berufsleben - welche Reihenfolge



Sherlock16
11.12.2025, 08:00
Hi zusammen, ich habe mein letztes Staatsexamen bestanden und warte nun auf meine Approbation. Ich habe bereits eine Stelle ab Januar. Nun würde mich interessieren in welcher Reihenfolge alles angemeldet/abgemeldet werden muss, es ist ja doch einiges :)

Erstmal auf Approbation warten. Dann bei der Ärztekammer anmelden. Dann von der gesetzlichen Rentenversicherung abmelden. Gleichzeitig auch noch Arztausweis und Fortbildungsnummer etc beantragen. Ist das soweit richtig?

Mir kommt das alles sehr knapp vor, wenn ich schon am 2.1. beginne. Stellt das ein Problem dar?

Freue mich sehr über eure Tipps und Erfahrungen :)

nystagmus
11.12.2025, 15:58
Hi zusammen, ich habe mein letztes Staatsexamen bestanden und warte nun auf meine Approbation. Ich habe bereits eine Stelle ab Januar. Nun würde mich interessieren in welcher Reihenfolge alles angemeldet/abgemeldet werden muss, es ist ja doch einiges :)

Erstmal auf Approbation warten. Dann bei der Ärztekammer anmelden. Dann von der gesetzlichen Rentenversicherung abmelden. Gleichzeitig auch noch Arztausweis und Fortbildungsnummer etc beantragen. Ist das soweit richtig?

Mir kommt das alles sehr knapp vor, wenn ich schon am 2.1. beginne. Stellt das ein Problem dar?

Freue mich sehr über eure Tipps und Erfahrungen :)


Bis zu deinem Antritt brauchst du außer der Approbation normalerweise nichts weiter. Die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung kannst du auch später beantragen.

Meiner Meinung nach braucht man den Arztausweis hauptsächlich, wenn man in der Ambulanz arbeitet, wegen der eRezepte und eAU.

Du hast noch Zeit, alles wird gut. Notfalls wird ein anderer Kollege seinen Arztausweis einsetzen.

Bender B. Rodriguez
11.12.2025, 16:12
Arztausweis braucht man außerdem um einmal Ibu 600 zu kaufen!

Heerestorte
11.12.2025, 16:14
Bringt einem der eHBA nicht eh erst was, wenn man Facharzt/ärztin ist? Also in der Klinik zumindest.

Feuerblick
11.12.2025, 17:44
Ich glaube, hier geht was durcheinander. Arztausweis meint sicherlich das kleine blaue Kärtchen, mit dem man z.B. in der Apotheke shoppen kann.
eHBA ist was anderes und den beantragt man nur, wenn der Arbeitgeber meint, dass man ihn braucht.

Mit Erhalt der Approbation bei der Ärztekammer anmelden ist sinnvoll. Arztausweis und Fortbildungsnummer etc. bekommst du dann meistens von selbst.
Die Befreiung von der DRV kannst du sowieso erst mit Stellenantritt beantragen. Es sei denn, da hätte sich was geändert. Beim letzten Stellenwechsel bekam ich ein Schreiben mit dem Inhalt „Nice to know, aber melden se sich nochma, wenn se angefangen haben zu arbeiten“. :-nix

Zum Stellenantritt brauchst du aber erstmal nur die Approbation.

Speranza100
11.12.2025, 18:00
Man kann die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung schon vor dem Datum beantragen an dem man startet (mittlerweile auch nur noch online), diese wird dann manchmal in der Bearbeitung nach hinten geschoben bis man begonnen hat. Ich empfehle sie sofort zu beantragen, wenn man weiss, wann man wo startet, damit sie möglichst zügig nach dem Start auch kommt. Ich hatte sie letztes Mal sogar vor dem Start.

Edit: Allerdings braucht man eine Mitgliedsnummer beim Versorgungswerk (welches ja an die Mitgliedschaft in der Ärztekammer meistens gekoppelt ist?), da weiß ich nicht wie es beim allerersten Mal läuft aktuell. das ist bei mir auch schon ein paar Jahre her.

Bender B. Rodriguez
11.12.2025, 18:28
Die Befreiung von der GRV vor Antritt der Stelle beantragen zu können macht insofern keinen Unterschied, dass die Bearbeitung ohnehin gerne mal ein halbes Jahr dauert.

Und ja, Arztausweis und elektronischer Heilberufeausweis sind natürlich unterschiedliche Dinge.

Heerestorte
11.12.2025, 19:24
Mir ist auch klar, dass der analoge Arztausweis und der eHBA unterschiedliche Dinge sind...
Ich hatte nur gefragt, weil ich das so im Kopf habe, dass einem der eHBA eh nur was bringt, wenn man Facharzt/Ärztin ist und der Hinweis von nystagmus somit für den TE erst mal unwichtig ist und der normale Arztausweis reicht. Mit dem kann man ja nämlich bei der Arbeit so oder so nice anfangen.

Josephine
11.12.2025, 20:01
Muss nicht immer so sein. Habe vor kurzem die Stelle gewechselt. Die DRV hat den Antrag innerhalb eines Tages bearbeitet und den Bescheid verschickt. Da hatte ich mehr Probleme mit dem Kammerwechsel als mit der DRV.

nystagmus
12.12.2025, 00:51
Mir ist auch klar, dass der analoge Arztausweis und der eHBA unterschiedliche Dinge sind...
Ich hatte nur gefragt, weil ich das so im Kopf habe, dass einem der eHBA eh nur was bringt, wenn man Facharzt/Ärztin ist und der Hinweis von nystagmus somit für den TE erst mal unwichtig ist und der normale Arztausweis reicht. Mit dem kann man ja nämlich bei der Arbeit so oder so nice anfangen.


Ich fokussiere mich hier auf den Kontext einer Anstellung.

Das stimmt so nicht: Der eHBA ist nicht nur für Fachärzte relevant. In einigen Tarifverträgen wird die Kostenübernahme vollkommen unabhängig vom Weiterbildungsstand geregelt – etwa in den AVR-Caritas. Dort übernimmt der Arbeitgeber die Gebühren sogar regelmäßig über die jährliche Verlängerung. So viel also zum angeblichen „nur für Fachärzte“. Auch daher soll man die Kosten dafür vom Arbeitgeber übernehmen lassen.

Und mit dem ePA-Zwang in den Kliniken wird das Ganze ohnehin weiter beschleunigt. Schließlich soll ja offiziell nur mit einem eHBA auf die ePA zugegriffen werden – Hacker und kreative „Forschungswege“ dabei einmal großzügig ausgeblendet.

Natürlich hat der Arztausweis auch andere Zwecke – zum Beispiel, sich im Flugzeug bei einem medizinischen Notfall „zu erkennen zu geben“.

Heerestorte
12.12.2025, 05:33
Ich fokussiere mich hier auf den Kontext einer Anstellung.

Das stimmt so nicht: Der eHBA ist nicht nur für Fachärzte relevant. In einigen Tarifverträgen wird die Kostenübernahme vollkommen unabhängig vom Weiterbildungsstand geregelt – etwa in den AVR-Caritas. Dort übernimmt der Arbeitgeber die Gebühren sogar regelmäßig über die jährliche Verlängerung. So viel also zum angeblichen „nur für Fachärzte“. Auch daher soll man die Kosten dafür vom Arbeitgeber übernehmen lassen.

Und mit dem ePA-Zwang in den Kliniken wird das Ganze ohnehin weiter beschleunigt. Schließlich soll ja offiziell nur mit einem eHBA auf die ePA zugegriffen werden – Hacker und kreative „Forschungswege“ dabei einmal großzügig ausgeblendet.

Natürlich hat der Arztausweis auch andere Zwecke – zum Beispiel, sich im Flugzeug bei einem medizinischen Notfall „zu erkennen zu geben“.

Ich meinte damit, dass ich dachte, er sei nur für Fachärzte wirklich im Alltag nützlich. Ich habe das Teil auch und mein Arbeitgeber zahlt den auch für Ärzte in Weiterbildung, aber bisher habe ich den nicht gebraucht. Liegt aber auch daran, dass mein Arbeitgeber bei der Digitalisierung Lichtjahre zurück liegt und wir keine ePA haben :-))

nie
12.12.2025, 19:56
Wir haben bereits seit meinem Berufsbeginn 2019 eine ePA aber AUs und Rezepte gibts hier weiterhin auf good old Papier weshalb ich auch ein Jahr nach bestandener Facharztprüfung keinen eHBA habe und auch nie vermisst habe.

Arztausweis gabs damals irgendwie automatisch dazu als ich mich bei der Ärztekammer gemeldet habe wegen Mitgliedschaft. Hab damals tatsächlich bei Einstellung vom Arbeitsgeber eine Liste bekommen, was man so alles abarbeiten sollte vor Berufsbeginn.

Tweety8008
13.12.2025, 17:36
Befreiung von der DRV hat letztes Mal bei mir 6 Monate gedauert. Unfassbare Bürokratie in Berlin. Meine Firma musste am Ende 2,5 Monatsgehälter rückwirkend korrigieren und war not amused.

hmp24
23.12.2025, 08:20
Ich meinte damit, dass ich dachte, er sei nur für Fachärzte wirklich im Alltag nützlich. Ich habe das Teil auch und mein Arbeitgeber zahlt den auch für Ärzte in Weiterbildung, aber bisher habe ich den nicht gebraucht. Liegt aber auch daran, dass mein Arbeitgeber bei der Digitalisierung Lichtjahre zurück liegt und wir keine ePA haben :-))

Ich bin noch in der Weiterbildung und brauche ihn immer mal wieder wenn ich Ambulanz mache. Ist bei meinen Kollegen ähnlich.