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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arzt als First Responder?



Medness
04.01.2026, 00:18
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage. Vielleicht weiß jemand Rat oder eine passende Anlaufstelle.

Ich lebe in einem kleinen Ort, in dem die freiwillige Feuerwehr bei medizinischen Notfällen zusätzlich zum RTW/Notarzt alarmiert wird um das behandlungsfreie Intervall für die ländlich lebenden Patienten zu verkürzen.
Die "First Responder" haben i.d.R. maximal einen erweiterten Erste-Hilfe-Kurs und auch sehr eingeschränkte Möglichkeiten. Es gibt z.B. ein Puls-Oxy, aber kein EKG. Man kann BZ bestimmen, RR messen.
Keine Medikamente, aber man könnte einen Zugang legen und Flüssigkeit geben (Wenn man es kann. Es gibt auch Personen mit medizinischen Vorkenntnissen in der Einheit.).

Während des Studiums bin ich mit zu den Patienten gefahren, weil ich meinen Status da relativ klar fand.

Nun bin ich frisch approbiert und frage mich, ob ich das jetzt überhaupt noch darf, weil ich es rechtlich schwierig finde.
Ich leiste in dem Fall ja keine Erste Hilfe, weil ich zufällig dort bin, sondern werde alarmiert. Ich habe aber keinen NEF-Schein (werde ich auch so bald nicht machen könnnen), bin also auf keinen Fall als Notarzt dort. Ich hätte nur die Mittel, die die anderen Ersthelfer haben. Was wäre mein Status?
Ich habe das Gefühl, dass ich da in große Probleme geraten kann.
Auf der anderen Seite ist es natürlich auch unschön nicht nach nebenan zu gehen, wenn der Nachbar Hilfe braucht und man da wäre, weil man es möglicherweise nicht darf.

War jemand schonmal in der Situation? Irgendwelche Gedanken dazu? Oder wo kann man das klären?

Danke und frohes neues Jahr.

VG

anignu
04.01.2026, 01:14
Vielleicht weiß jemand Rat oder eine passende Anlaufstelle.
Wenn du es bis ins letzte Detail wissen willst, dann ist die richtige Anlaufstelle der für dich zuständige Landesfeuerwehrverband.

Ich lebe in einem kleinen Ort, in dem die freiwillige Feuerwehr bei medizinischen Notfällen zusätzlich zum RTW/Notarzt alarmiert wird um das behandlungsfreie Intervall für die ländlich lebenden Patienten zu verkürzen.
Kenn ich alles. Hab ich alles schon gemacht. War auch schonmal First Responder bei einer Feuerwehr. Die aktuelle Feuerwehr hat das nicht. Aktuell ist es bei uns so dass unsere Feuerwehr bei "bewusstlose Person" bzw. "Reanimation" gerufen wird, sonst nicht. Bei "Wohnungsöffnung" ist die Feuerwehr ja eh dabei. In unserer Sanitätsgruppe der Feuerwehr haben wir RS, RDH, FR und auch Leute mit nur EH-Kurs, also die unterschiedlichsten Qualifikationen. Und einen Notarzt/Feuerwehrarzt/Gefäßchirurgen.

Nun bin ich frisch approbiert und frage mich, ob ich das jetzt überhaupt noch darf, weil ich es rechtlich schwierig finde.
Ist es nicht. Es ist sehr einfach. In Bayern gibt es die 3 Säulen Rettungsdienst, Polizei und Feuerwehr. Den Rest ignorieren wir der Einfachkeit halber mal. Dich betrifft die Abgrenzung zwischen Rettungsdienst und Feuerwehr. Und die Sache ist aber eigentlich sehr sehr klar. Du bist, wenn du First Responder von der Feuerwehr aus fährst, ein Feuerwehrler. Fertig. Dein Job ist die Erstversorgung. Die machst du halt so gut du kannst und sobald der Rettungsdienst eintrifft übernimmt der Rettungsdienst die Versorgung des Patienten. Weil du ja hier in deiner Eigenschaft als Feuerwehrler kommst und "nur" die Erstversorgung sicherstellen sollst. Ist der Rettungsdienst da bist du also raus. Die übernehmen, und das komplett.
Wenn es ein Einsatz mit Gruppenführer/Kommantant ist, dann ist der dein Chef. Der wiederum kann dich abstellen dass du dem Rettungsdienst hilfst und die bist dann quasi für die Zeit denen unterstellt bis dich dein Gruppenführer wieder zurückbeordert. Aber das ist jetzt ja nicht dein First Responder Problem.

Was wäre mein Status?
Feuerwehrler und Ersthelfer. Fertig. Nicht mehr und nicht weniger. Dass du Arzt bist hat da quasi keine Konsequenz.

Ich habe das Gefühl, dass ich da in große Probleme geraten kann.
Die kannst du bekommen wenn du dich dem Rettungsdienst gegenüber, wenn der eingetroffen ist, aufspielst als der große Macker und denen ihre Arbeit erklärst. Ansonsten nicht. Deine Aufgabe und deine Stellung sind klar. Die Abgrenzung auch.
Und mach ja keine notärztlichen Aufgaben. Wenn du hinkommst und der Patient ist tot und hat sichere Todeszeichen, dann kannst du das denen sagen. Aber trotzdem entscheidet der Rettungsdienst wie es weiter geht (auch wenn der reanimieren will) und es kommt trotzdem ein Notarzt nach der eine vorläufige Todesbescheinigung ausstellt. Das ist deren Job. Übernimm keine ärztlichen Aufgaben, sag auch wenn die Polizei dich fragt und mitbekommt dass du Arzt bist, dass die ärztlichen Aufgaben die Sache des Notarztes sind und du nur als Ersthelfer da bist. (da gibt es ne Anekdote dazu das wäre auf die Schnelle zu lang)
Und mach dir klar dass auch die Entscheidung ob reanimiert wird oder nicht, eine eigentlich ärztliche Entscheidung ist. Das ist primär nicht dein Job. Das entscheidet der Notarzt der bei einer Reanimation immer gerufen wird. Also im Zweifel als Feuerwehrler erstmal anfangen zu reanimieren weil du in deiner Eigenschaft als Ersthelfer da bist und nicht als Arzt/Notarzt der entscheidet ob das Sinn macht oder nicht. Verstehst was ich mein?

Irgendwelche Gedanken dazu? Oder wo kann man das klären?
Bis ins letzte Detail kannst du dir das in dem Kurs "Feuerwehrarzt" erklären lassen der zumindest in Bayern einmal jährlich in der Feuerwehrschule Regensburg angeboten wird. Der ist richtig gut und erklärt was man als Feuerwehrarzt alles machen kann, machen soll und wo eben die Grenzen sind. Und die Kosten trägt die Gemeinde.

Aus der Erfahrung kann ich sagen: mach es weiter! Mach deinen Notarztkurs, mach den Feuerwehrarztkurs und mach weiter. Das macht dann auch bei so Ersthelfer-Einsätzen echt Spaß wenn man die Rettungsdienstler schon alle vom Notarztfahren her kennt, wenn die wissen wie man arbeitet und man bis zum Eintreffen des Notarztes die Reanimation weiter als Leader führen darf. Wenn dann der Notarzt kommt, einen sieht und sagt "ok, ich seh ihr habt alles unter Kontrolle, dann kümmer ich mich mal um Anamnese und Angehörige" und so. Irgendwann kennt man dann irgendwie alle und Einsätze sind fast wie Familientreffen, nur halt mit netten Familienangehörigen ;-)

Medness
04.01.2026, 09:28
Hi Anignu!

Danke! Das war sehr hilfreich.

"Familientreffen, nur halt mit netten Familienangehörigen" - Made my day 😆😆

Nefazodon
04.01.2026, 10:31
Rein rechtlich müsste es so sein, dass man als Arzt, in einer Situation in der man als Ersthelfer (und eben nicht in einer anderen Funktion z.B. als Notarzt) vor Ort ist, anderen Ersthelfern gleichgestellt ist. Und da sind die Hürden für eine Haftung meiner Meinung nach Recht hoch.
(Ist aber meine persönliche Laienmeinung, ich bin kein Jurist oder Anwalt für Medizinrecht oder so)

Dennoch würde ich einmal bei der Feuerwehr anfragen, wie die First Responder versichert sind und ich würde auch zu einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung (als Restrisikoversicherung) raten. Das würde ich aber unabhängig von der konkreten Situation immer empfehlen. Die Berufshaftpflichtversicherung kostet nen Appel und `n Ei.

anignu
04.01.2026, 13:00
Dennoch würde ich einmal bei der Feuerwehr anfragen, wie die First Responder versichert sind und ich würde auch zu einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung (als Restrisikoversicherung) raten. Das würde ich aber unabhängig von der konkreten Situation immer empfehlen. Die Berufshaftpflichtversicherung kostet nen Appel und `n Ei.
Unterschätze die Feuerwehr nicht. Als Feuerwehrler übernimmt man hoheitliche Aufgaben und ist darüber abgesichert...
Die Berufshaftpflichtversicherung greift daher formal nicht da du nicht als "Arzt" arbeitest sondern als "Feuerwehrler". Zumindest nach meinem Verständnis. Aber Feuerwehr ist sowieso ungefähr über allem ;-)

Nefazodon
04.01.2026, 13:05
Die Berufshaftpflichtversicherung greift daher formal nicht da du nicht als "Arzt" arbeitest sondern als "Feuerwehrler".

Das Schöne an so einer Berufshaftpflichtversicherung ist ja, dass sie nicht nur im Schadensfall zahlt, sondern auch unberechtigte Ansprüche abwehrt...;-)

FirebirdUSA
05.01.2026, 16:38
Ist die Bergrettung Teil des RD? Doktorand von mir, wenige Woche nach Approbation hat Mountainbikesturz mit SHT beobachtet, Erste Hilfe geleistet und RD gerufen. Als Bergwacht ankam dachte er, er ist jetzt draußen. Die haben ihm aber als höchste med. Instanz die komplette Verantwortung übergeben bis Übergabe an Luftrettung einige km weiter... fand ich spannend, wir sind ja alle dem RD nicht weisungsbefugt... wie hättet ihr reagiert?
Ich kenne es sonst wie schon beschrieben: Bis Eintreffen RD wird geholfen, dann übernimmt RD formal die Leitung und im Idealfall spricht man sich ab. Bei Rea wird außer bei sicheren Todeszeichen solange reanimiert bis NA Abbruch bestimmt

Bender B. Rodriguez
05.01.2026, 17:28
Höchste medizinische Instanz? Das höre ich zum ersten Mal.

Gibt's nen Behandlungsvertrag mit dem Patienten? Einen irgendwie gearteten Vertrag mit dem Rettungsdienstträger?

Ist der Rettungsdienst gegenüber zufällig anwesenden Menschen weisungsbefugt?

Da würde mich aber die Rechtsgrundlage interessieren.

Außerdem "höchste medizinische Instanz": welcher frisch Approbierte ohne Rettungsdiensterfahrung bringt denn da genügend Kompetenz mit? Und darum sollte es doch gehen.

Medness
05.01.2026, 18:28
Eine Versicherung habe ich seit dem PJ :)
Ich werde es auf jeden Fall nochmal klären, ob es NRW so ist wie in Bayern.

Ich fühle mich gegenüber dem Rettungsdienst jedenfalls nicht als die höhere medizinische Instanz 🙈 🤣

Jukka666
05.01.2026, 18:46
Höchste medizinische Instanz? Das höre ich zum ersten Mal.

Gibt's nen Behandlungsvertrag mit dem Patienten? Einen irgendwie gearteten Vertrag mit dem Rettungsdienstträger?

Ist der Rettungsdienst gegenüber zufällig anwesenden Menschen weisungsbefugt?

Da würde mich aber die Rechtsgrundlage interessieren.

Außerdem "höchste medizinische Instanz": welcher frisch Approbierte ohne Rettungsdiensterfahrung bringt denn da genügend Kompetenz mit? Und darum sollte es doch gehen.

Naja, aber das kennen wir doch zu genüge:
taucht irgendwo einer dieser verhassten "Akademiker" oder besser noch: "Studierten" auf, winden sich manch andere schnell raus aus der Verantwortung..hinterher will man aber natürlich alles besser gewusst haben..

crossie
05.01.2026, 19:26
Ich meine mal irgendwo gelesen/gehört zu haben, dass an einen Arzt als Ersthelfer höhere Anforderungen gestellt werden als an Laien. Aber wie gesagt ohne jede Gewähr.

In unserer Region gibt's die Lebensretter App, mit deren Hilfe medizinisches Fachpersonal in der Freizeit bei Reanimation im Umkreis von der Leitstelle alarmiert wird, wenn der der RD länger braucht. Ich war da schon einige Male bei solchen Einsätzen als "Arzt in Freizeit" und habe da so gearbeitet wie ich es Arzt/Notarzt auch sonst tue inkl. Abbruch der Reanimation.

Nefazodon
05.01.2026, 19:37
Ich meine mal irgendwo gelesen/gehört zu haben, dass an einen Arzt als Ersthelfer höhere Anforderungen gestellt werden als an Laien. Aber wie gesagt ohne jede Gewähr.


Naja, man darf halt nie grob fahrlässig handeln. Und was erkennbar grob fahrlässig ist, hängt auch von deinem eigenen Wissen ab...

Ich glaube im Schadensfall findet schon auch der Erfahrungsschatz des Arztes Berücksichtigung und jemand der regelmäßig Notarzt fährt und die Situationen kennt, wird anders beurteilt als ein Gynäkologe oder Psychiater....

Das wäre zumindest meine Vorstellung, ohne Gewähr.

Medness
05.01.2026, 21:05
Naja, aber das kennen wir doch zu genüge:
taucht irgendwo einer dieser verhassten "Akademiker" oder besser noch: "Studierten" auf, winden sich manch andere schnell raus aus der Verantwortung..hinterher will man aber natürlich alles besser gewusst haben..

[QUOTE=crossie;2292451]Ich meine mal irgendwo gelesen/gehört zu haben, dass an einen Arzt als Ersthelfer höhere Anforderungen gestellt werden als an Laien. Aber wie gesagt ohne jede Gewähr.

Das habe ich auch gelesen und es macht ja auch irgendwie Sinn, dass von einem Arzt mehr erwartet wird. Wobei es da, wenn ich mich richtig erinnere, auch besonders darum ging, dass man als Arzt härter bestraft wird als andere Menschen, wenn man keine erste Hilfe leistet, es aber gekonnt hätte.

Wenn man die Kompetenzen eines Notarztes hat, kann man ja relativ gelassen in so eine Situation gehen, weil man dafür ausgebildet Ist. Zwischen Studium und erstem Job ist man gefühlt für nichts aufgebildetn und meine Sorge war/ist, dass ich mich in Situation bringe, in denen ich Dinge wissen/leisten soll, die ich einfach nicht kann und am Ende dafür belangt werde, dass etwas schief läuft, oder aber schon dafür, dass ich die Situation überhaupt herbeigeführt habe, weil ich mich have alarmieren lassen.

Aber das scheint ja, zumindest in Bayern, klar geregelt zu sein ;).

Kackbratze
06.01.2026, 08:23
Naja, man darf halt nie grob fahrlässig handeln. Und was erkennbar grob fahrlässig ist, hängt auch von deinem eigenen Wissen ab...

Ich glaube im Schadensfall findet schon auch der Erfahrungsschatz des Arztes Berücksichtigung und jemand der regelmäßig Notarzt fährt und die Situationen kennt, wird anders beurteilt als ein Gynäkologe oder Psychiater....

Das wäre zumindest meine Vorstellung, ohne Gewähr.

Wenn man als Ersthelfer tätig ist, darf man als Arzt nicht grob fahrlässig handeln, genau wie ein Laienhelfer.
Sowie man mit Pseudo-NA-Tasche mit Intubationsbesteck, Larynxmaske und Medikamenten ankommt und damit arbeitet ist man automatisch nicht mehr Ersthelfer.
Es gibt ein Grundsatzurteil dazu (Chiemsee-Fall (https://www.iww.de/quellenmaterial/id/22035) ). Ein Arzt als Ersthelfer der im Rahmen der ersten Hilfe tätig wird, haftet nur bei grober Fahrlässigkeit. Grausamer Fall, aber das Urteil ist rechtskräftig.

Ab dem Moment, wo Medikamente oder zusätzliche Instrumente die über die Ersthilfe hinaus eingesetzt werden (ich vermute Tubus, iv. Zugänge mit Medikamenten) gilt man als "behandelnder Arzt" und damit gilt die volle Arzthaftung (Facharztstandard, volle Arzthaftung, Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit).

Ob ein Arzt, der Notarzt ist, einer verschärften Haftung unterliegt, ist strittig,

Bezüglich § 680 BGB ist streitig, ob die Vorschrift auf professionelle Nothelfer wie beispielsweise Notärzte oder Rettungssanitäter anwendbar ist (bejahend z.B. Wittmann in Staudinger, BGB, 13. Aufl., Rn. 1 zu § 680 BGB; Seiler in Münchner Kommentar, § 680 BGB, Rn. 6 m.w.N.; verneinend Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl., Rn. 65; Gehrlein, Leitfaden zur Arzthaftpflicht, Abschnitt A, Rn. 17).
aktuell ist es nicht geklärt und im Zweifel wird sich auf die zusätzliche Ausrüstung bezogen, weil (auch beim Chiemsee-Fall) geahnt wird, dass ein Notarzt in seiner Freizeit nicht mehr erste Hilfe leisten wird, wenn er sofort vor Gericht gezogen wird, wenn es irgendwo Probleme gibt, die er trotz aller Kenntnisse ohne Geräte nicht behandeln/klären hätte können aber dafür trotzdem belangt wird.

Feuerblick
06.01.2026, 16:07
Der Fall hinterlässt mich allerdings sprachlos. Hat dieser Kollegoide seine Approbation in der Kelloggspackung gefunden? Du lieber Himmel!

Und ja, so hatte ich es auch in Erinnerung: Als Arzt kannst du problemlos Ersthelfer sein. Solange du nicht fahrlässig handelst, ist alles gut. Meines Wissens soll dadurch halt auch vermieden werden, dass Ärzte aus Angst vor den Folgen keine Erste Hilfe leisten.
Sobald du aber als Arzt handelst, Dinge tust, die über die Laien-Erste-Hilfe hinausgehen und dafür eventuell auch noch entsprechendes Equipment nutzt, wird es brenzlig. Gab deshalb auch immer Diskussionen, wenn man als RettSan oder RettAss nach Erhalt der Approbation noch Rettung fahren wollte.

Ich glaube, ich würde die First-Responder-Sache tatsächlich mit den zuständigen Behördenmenschen klären. Gerne schriftlich. So klagefreudig wie man heute ist, hat man sonst mehr Ärger als die Sache wert ist.

FirebirdUSA
06.01.2026, 19:26
In unserer Region gibt's die Lebensretter App, mit deren Hilfe medizinisches Fachpersonal in der Freizeit bei Reanimation im Umkreis von der Leitstelle alarmiert wird, wenn der der RD länger braucht. Ich war da schon einige Male bei solchen Einsätzen als "Arzt in Freizeit" und habe da so gearbeitet wie ich es Arzt/Notarzt auch sonst tue inkl. Abbruch der Reanimation.

Wenn du Notarzt bist und die entsprechende Verantwortung übernimmst ist das ja auch ok. Bei uns wurde eben bei der Einführung Region der Lebensretter wegen dem Status Ersthelfer explizit davor gewarnt dies zu tun.

anignu
06.01.2026, 23:34
Der Fall hinterlässt mich allerdings sprachlos. Hat dieser Kollegoide seine Approbation in der Kelloggspackung gefunden? Du lieber Himmel!
Also mal ganz ehrlich: wir wissen alle dass wir Kollegen haben... da wenn mal geklagt werden würde... einfach kurz in dich gehen und überlegen. Wir alle kennen Kollegoiden die schon mal Dinge gemacht haben mindestens an der Grenze zur Körperverletzung. Egal ob durch Handeln oder eben Nichthandeln. Und dem Kollegen aus dem Urteil unterstelle ich einfach mal dass er keine Ahnung hatte. Ich kenn oder hab Kollegen bei denen ist das Motiv überschwängliche Lust an invasiven Tätigkeiten oder grenzenlose Faulheit. Das sind für mich viel schlimmere Motive.

Sobald du aber als Arzt handelst, Dinge tust, die über die Laien-Erste-Hilfe hinausgehen und dafür eventuell auch noch entsprechendes Equipment nutzt, wird es brenzlig. Gab deshalb auch immer Diskussionen, wenn man als RettSan oder RettAss nach Erhalt der Approbation noch Rettung fahren wollte.
Das ist hier aber nicht der Fall. Wir reden hier von First Responder. Nicht von RS, RA oder gar NotSan. First Responder macht Erstversorgung. Nicht mehr und nicht weniger. Mit minimalem Equipment, aber immer noch Erstversorgung.

Ich glaube, ich würde die First-Responder-Sache tatsächlich mit den zuständigen Behördenmenschen klären. Gerne schriftlich. So klagefreudig wie man heute ist, hat man sonst mehr Ärger als die Sache wert ist.
Da hab ich keine harten Argumente dagegen. Also dass du es klären kannst. Mach es wenn zu zweifelst.

Aber nochmal, um die Diskussion wieder zurückzuführen auf die ursprüngliche Frage: wenn man als First Responder im Rahmen der Feuerwehr fährt... Dann ist man Ersthelfer!
Und Kackbratze hat es schon extrem gut beschrieben mit den ganzen Behandlungsvertragssachen usw. Mit deutlich klareren Worten als ich, auch wenn ich das Gleiche gemeint hab mit "wenn der Rettungsdienst kommt, dann übernimmt der".

Macht doch hier den Leuten nicht wegen Unwissen mehr Angst als man berechtigterweise haben müsste!
Wer als Ersthelfer handelt der hat die Aufgaben eines Ersthelfers zu erfüllen. Und danke nochmal an Kackbratze für das Urteil. Offensichtlich kann auch ein Ersthelfer der richtig Mist baut nur schwierigst belangt werden. Und auch als First Responder ist man ein Ersthelfer. Man ist zuständig und ausgebildet für Sofortmaßnahmen. Wir hatten damals als FR keine Medis dabei und nichts zum Intubieren.

Jukka666
07.01.2026, 07:43
Also mal ganz ehrlich: wir wissen alle dass wir Kollegen haben... da wenn mal geklagt werden würde... einfach kurz in dich gehen und überlegen. Wir alle kennen Kollegoiden die schon mal Dinge gemacht haben mindestens an der Grenze zur Körperverletzung. Egal ob durch Handeln oder eben Nichthandeln. Und dem Kollegen aus dem Urteil unterstelle ich einfach mal dass er keine Ahnung hatte. Ich kenn oder hab Kollegen bei denen ist das Motiv überschwängliche Lust an invasiven Tätigkeiten oder grenzenlose Faulheit. Das sind für mich viel schlimmere Motive.

Das ist hier aber nicht der Fall. Wir reden hier von First Responder. Nicht von RS, RA oder gar NotSan. First Responder macht Erstversorgung. Nicht mehr und nicht weniger. Mit minimalem Equipment, aber immer noch Erstversorgung.

Da hab ich keine harten Argumente dagegen. Also dass du es klären kannst. Mach es wenn zu zweifelst.

Aber nochmal, um die Diskussion wieder zurückzuführen auf die ursprüngliche Frage: wenn man als First Responder im Rahmen der Feuerwehr fährt... Dann ist man Ersthelfer!
Und Kackbratze hat es schon extrem gut beschrieben mit den ganzen Behandlungsvertragssachen usw. Mit deutlich klareren Worten als ich, auch wenn ich das Gleiche gemeint hab mit "wenn der Rettungsdienst kommt, dann übernimmt der".

Macht doch hier den Leuten nicht wegen Unwissen mehr Angst als man berechtigterweise haben müsste!
Wer als Ersthelfer handelt der hat die Aufgaben eines Ersthelfers zu erfüllen. Und danke nochmal an Kackbratze für das Urteil. Offensichtlich kann auch ein Ersthelfer der richtig Mist baut nur schwierigst belangt werden. Und auch als First Responder ist man ein Ersthelfer. Man ist zuständig und ausgebildet für Sofortmaßnahmen. Wir hatten damals als FR keine Medis dabei und nichts zum Intubieren.

Danke für all die Ausführungen.

Als ich jetzt noch mal für die doofen ohne Kaffee heute:

Ich habe zum Beispiel auch eine Notfalltasche im Auto, inklusive Defibrillator, und Basis Beatmung-Besteck. tourniquet etc.
dies würde ich nur anwenden, wenn ich irgendwann im Leben aus Zufall im Straßenverkehr oder privat auf jemanden treffen würde, der es brauchen könnte. Selbstverständlich würde ich sofort vorher den Rettungsdienst dazu schalten.

Wo soll hier der Nachteil sein? Denn wenn ich es nicht dabei hätte, würde ich ja gar nichts oder weniger machen oder nur auf den RD warten (und natürlich Basis CPR logo).
Ich sehe nicht ein, wo der Nachteil von Equipment sein sollte, wenn man es korrekt benutzt. Ich würde natürlich nicht den LarynxTubus in den Hintern schieben. Oder dem Patienten sagen „nö, da rufen wir jetzt nicht den Rettungsdienst. Ich hab doch mein tolles Equipment dabei.“
Es ist ja nur für den absoluten Notfall.

anignu
07.01.2026, 12:14
Ich sehe nicht ein, wo der Nachteil von Equipment sein sollte, wenn man es korrekt benutzt.
Wenn man Equipment korrekt benutzt gibt es doch eh kein Problem.

Ich versteh das Ganze so, in meiner laienhaften Rechtsauffassung:
Du bist bei einem Notfall und kannst dabei mehrere Stellungen einnehmen. Als reiner Ersthelfer, als Ersthelfer im Rahmen der Feuerwehr, als Mitglied des Rettungsdienstes oder eben als Arzt der ärztlich handelt.
- Komm ich privat an einen Notfall bin ich Ersthelfer und dabei kann ich (siehe Chiemsee-Urteil) auch richtig Mist machen ohne dass mir was passiert.
- Bin ich Ersthelfer im Rahmen der Feuerwehr bin ich primär über meine hoheitliche Tätigkeit versichert und es gibt wenige Dinge die heiliger sind.
- Bin ich als Mitglied des Rettungsdienstes dann darf man von mir auch schon gewisse Dinge erwarten die über eine Erstversorgung hinausgehen. Thema Garantenstellung. Thema "was darf vom Rettungsdienst erwartet werden".
- Und mach ich richtig wilde Dinge die einen gewissen Arztvorbehalt haben (Intubation, Medikamente etc.) dann kommt nach meinem Verständnis ein Behandlungsvertrag zustande.
Letzteres ist jetzt nicht unbedingt ein Problem und muss auch kein Nachteil sein. Aber die Erwartungen an das Niveau der Durchführung wenn man das macht dürften schon höher sein.

Kackbratze
07.01.2026, 13:45
Letzteres ist jetzt nicht unbedingt ein Problem und muss auch kein Nachteil sein. Aber die Erwartungen an das Niveau der Durchführung wenn man das macht dürften schon höher sein.

Es tritt ein Behandlungsfall ein, was eine andere Art von Gesetzesgrundlage darstellt. Es spricht nichts dagegen so eine Tasche zu haben. Wenn man allerdings sowas als Assistenzarzt ohne FA-Ausbildung macht, sind die Probleme größer, da bei einem Behandlungsvertrag (den man dann einseitig beginnt) der Facharztvorbehalt gilt.
Aussserdem rutscht man von "grober Fahrlässigkeit als Ersthelfer" zu "einfache Fahrlässigkeit".
Es tritt auch schneller eine Beweislastumkehr ein, d.h. beim Ersthelfer muss der Patient beweisen, dass der Reanimierende maximal Mist gebaut hat (s. Chiemsee-Urteil), wenn Du als behandelnder Arzt auftauchst muss Du beweisen, dass Du korrekt gehandelt hast. Das ist zwar auch weniger ausgeprägt im Notfall-Setting als in der Klinik, aber wenn deine persönliche Notfalltasche ohne FA/NA-Nachweis dem Patienten Probleme bereitet, bietest Du juristische unnötige Angriffsfläche.