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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Teilzeitregelung Arbeitsvertrag



Medness
05.02.2026, 07:16
Hallo zusammen,

ich weiß nicht, ob es das Thema schon gibt, aber ich habe es nicht gefunden. Deshalb: Hat jemand Erfahrungen mit Arbeiten in Teilzeit und der Festlegung der Arbeitszeiten?

Ich habe ein Jobangebot in der Inneren in Teilzeit und möchte gerne die Ausgestaltung der Teilzeit vorher vertraglich regeln.

Eine Bekannte von mir hat z.B. bei einer Stelle in Teilzeit immer eine Woche 100% und eine Woche gar nicht gearbeitet. Das kommt für mich mit Kindern aber nicht in Frage. Damit ich der Personalplanung nicht völlig ausgeliefert bin, würde ich gerne die Ausgestaltung der Teilzeit vorher festlegen. Die Verwaltung meinte aber, dass das nicht vorgesehen sei und die jeweiligen Kliniken das selbst regeln.
Besprochen habe ich nun zwar, waa ich mir vorstelle, aber es wurde nicht schriftlich festgehalten.

Habt ihr Erfahrungen damit, wie so etwas üblicherweise gemacht wird?

Danke an die nette und hilfreiche Community!

Bender B. Rodriguez
05.02.2026, 10:17
"Nicht vorgesehen"? Guter Witz. Wer macht denn den Arbeits- bzw. Ergänzungsvertrag?

Da kann selbstverständlich drinstehen, wie die Arbeitszeit gestaltet wird.

"Nicht vorgesehen" kann natürlich auch heißen "kein Bock drauf".

Medness
05.02.2026, 12:41
Ich war davon ausgegangen, dass das die Personalverwaltung regelt. Die haben mir den Arbeitsvertrag zumindest zukommen lassen. Die Festlegung der Arbeitszeiten wird scheinbar nicht zentral geregelt... aber in der Abteilung ist eine schriftliche Vereinbarung auch scheinbar nicht üblich.

Bender B. Rodriguez
05.02.2026, 16:07
Also wollen die das nicht verschriftlichen.

Vertrag kann man wahrscheinlich trotzdem unterschreiben. Und eben auf die Absprache pochen. Auch mündliche Verträge sind Verträge und "pacta sunt servanda".

Aninanin
05.02.2026, 19:40
Ich habe ebenfalls einen Vertrag in dem nur die Stundenzahl, nicht aber deren Verteilung, festgelegt ist. Bei dem Gespräch war allerdings auch der Personalrat anwesend und es ist in der Klinik so üblich ( kenne viele dort die das genauso machen und es gab nie Probleme). Wenn ich mit Vordergrunddiensten beginne, schicke ich die Stindenverteilung aber noch an das Personalmanagement,da ein Dienst ja an einem eigentlichen 6 Stundentag anders gerechnet werden muss als wenn man den Tag z.B. frei hätte ( weiß natürlich nicht wie euer Dienstsystem funktioniert)

Medness
05.02.2026, 20:25
Danke für den Hinweis mit den Diensten. Ich weiß auch nicht wie unser System funktioniert. Ich hab ja noch nicht angefangen.
Ich weiß, welche Dienste es gibt, wie lange sie gehen und wie sie ungefähr verteilt sind, aber nicht, wie die Stunden berechnet werden.

Choranaptyxis
05.02.2026, 22:23
Kommt auf die Abteilung an bzw. wie viel Vertrauen man in diese haben kann. Bin in Teilzeit mit freiem Tag. Der war vor Beginn abgesprochen und wurde auch intern schriftlich so an alle, sprich Pflege, Funktion, etc. kommuniziert. Wobei ich z.B. bei wichtigem Termin den freien Tag nach Absprache auch verlegen kann. Schriftlich zum Vertrag ist da aber nichts hinterlegt.

anignu
06.02.2026, 01:12
Die Verwaltung meinte aber, dass das nicht vorgesehen sei und die jeweiligen Kliniken das selbst regeln.
Genau. Es gibt darüber keine Verträge weil es ja auch keine Verträge gibt wie viele Dienste jemand macht, wie die Dienststruktur und Einteilung ist usw... Das sind alles Dinge die in der entsprechenden Abteilung geklärt werden.

ABER: der Chef der Abteilung ist der Chefarzt. Und die Einteilung macht üblicherweise ein Dienstplanbeauftragter. Ich versteh, dass du das schriftlich haben willst und ich würde das versuchen so zu bekommen, dass der Chefarzt dir das schriftlich (z.B. per Mail) bestätigt, in CC den Dienstplanbeauftragten. Dann kannst du dich darauf berufen.
Die meisten Chefärzte haben wiederum aber keinen Bock sowas zu verschriftlichen, also selbst zu verfassen. Das kann man umgehen indem man dem Chef eine Mail schreibt mit "wir hatten besprochen ..." und der Bitte einem dies zu bestätigen und in CC an den Dienstplanbeauftragten zu schicken.

Ich weiß, welche Dienste es gibt, wie lange sie gehen und wie sie ungefähr verteilt sind, aber nicht, wie die Stunden berechnet werden.
Dienste bei Teilzeit oder Vollzeit sind eigentlich gleich. Außer es gibt spezielle Dienste für Teilzeitler. Ansonsten ist ein voller Arbeitstag von 8h ja auch für Teilzeit und Vollzeit gleich. Mit Teilzeit kommt man halt nur schneller auf seine festgelegte Wochenarbeitszeit und daher üblicherweise wann anders frei...

Aninanin
06.02.2026, 04:26
Danke für den Hinweis mit den Diensten. Ich weiß auch nicht wie unser System funktioniert. Ich hab ja noch nicht angefangen.
Ich weiß, welche Dienste es gibt, wie lange sie gehen und wie sie ungefähr verteilt sind, aber nicht, wie die Stunden berechnet werden.

Bei uns hat man bei Teilzeit entsprechend weniger vordergrunddienste ( bei 50 Prozent 2,5 statt 5). Bei der Berechnung der Stunden macht es dann einen Unterschied, ob man z.b 5 tage 6h arbeitet oder ob man 4 Tage 8h arbeitet und einen freien Tag hat. Und dann wiederum ist es ein Unterschied ob der Dienst von dem 8h auf einen 8h Tag gemacht wird oder von einem 8h Tag auf einen freien Tag.

Jukka666
06.02.2026, 08:26
Ich arbeite seit Jahren in Teilzeit, in mehreren Konstellationen und Stundenanzahlen.

Also, ehrlich gesagt wäre ich hier etwas vorsichtiger an deiner Stelle: denn der Arbeitgeber hat ja auch das Recht, deine Arbeitszeit so einzusetzen, wie es der Betrieb erfordert. D.h. man kann sich ja gerne wünschen wie man zu arbeiten hat, eine 100 % Garantie wird es da nicht geben. Du vereinbarst mit einem Klinik Träger oder einem Arbeitgeber die Anzahl der Wochenstunden, die du verpflichtet bist, deine Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen.

Ob du jetzt jeden zweiten Tag arbeitest, 4 Stunden pro Tag und dann nach Hause gehst, oder drei Wochen normal und dann eine Woche frei, darauf gibt es keine Garantie meines Wissens. Denn betriebliche Erfordernisse können sich ja auch ändern.

Ich wünsche mir zum Beispiel bei meinem Dienstplan, dass ich immer die letzte Woche frei habe, um anderen Tätigkeiten nachzugehen.

Das wird auch möglichst berücksichtigt, aber darauf pochen kann ich nicht. Und es steht auch nicht in meinem Arbeitsvertrag. Eine Personalabteilung kümmert sich meines Wissens nicht um diese konkreten Dienstplangestaltungen. Das können die ja auch gar nicht, denn die Verwaltung weiß ja oft überhaupt nicht wie es in einer Abteilung überhaupt läuft. Das ist Aufgabe des Chefarztes oder des Dienstplanmachers.

Natürlich kann man sich auf eine gewisse Verlässlichkeit berufen, wenn das jahrelang geklappt hat und auf einmal nicht mehr klappen soll. Und natürlich sind Umstände wie Kinderbetreuung oder pflegebedürftige Angehörige oder besondere private Umstände zu berücksichtigen. Aber mir wäre kein Fall bekannt, wo man eine sehr konkrete Arbeitszeitgestaltung in den Arbeitsvertrag schreibt. Zumindest was längere Zeiträume angeht.

Speranza100
06.02.2026, 08:41
Hallo,
ich habe auch schon diverse Teilzeitmodelle hinter mir, wenn ich wöchentlich feste freie Tage hatte (das war dann aber keine Akutklinik), stand es 2x im Vertrag oder in einer Vereinbarung, tauschen war bei mir auch möglich und natürlich habe ich auch mal getauscht wenn der Arbeitgeber mich darum bat bei Mangel. Trotzdem bot es eine Planungssicherheit die ich zu der Zeit brauchte.

Auch hatte ich zB mal bei einer 75% Stelle Freiwochen, das war dann mit der elektronischen (ungefälschten ;)) Zeiterfassung trotzdem eine 5 - Tage Woche und ich hab entsprechend in den Arbeitswochen gezählt Überstunden gemacht, die dann wieder abgefeiert worden sind. Die Freiwochen waren nicht fest, aber jeden Monat eine.
Es war ein Arbeitgeber, dem ich vertraut habe und wo mehrere ein entsprechendes Modell hatten. (das war in der Neurologie). Hat wunderbar geklappt.
Ich glaube, man muss vor allem vorab darüber sprechen, wie Teilzeit geregelt wird. Wenn ich einen bestimmten Tag wirklich planbar zwingend frei brauchte dann habe ich das schriftlich festgehalten. Und natürlich vorher thematisiert, ob das überhaupt für den Arbeitgeber realisierbar ist. Dienstzahl war bei mir immer vergleichbar mit der einer VZ Kraft, manchmal auch mehr, aber das war oft dann meine eigene Entscheidung.

anignu
06.02.2026, 09:05
Und immer auch https://openjur.de/u/973953.html bedenken ;-)

Bender B. Rodriguez
06.02.2026, 09:08
Ich kenne auch beides. Aktuell ist es tatsächlich im Ergänzungsvertrag festgelegt.

Grundsätzlich würde ich aber denken, dass der AG die Möglichkeit hat, schon während der Verhandlung Modelle abzulehnen. Das bedeutet, wenn er zustimmt, hat er grundsätzlich kein Problem mit der Regelung und wird sich darauf einstellen.

Ich glaube kaum, dass ein AG unter Vortäuschen eines Einverständnisses mit einem bestimmten Modell den Vertrag unterschreibt, nur um dann die Vereinbarung zu brechen.

Medness
10.02.2026, 23:24
Hallo Anignu,

genauso hatte ich es tatsächlich gemacht. Hatte die Regelung mit dem Chef besprochen, dann verschriftlicht und per Mail an ihn und den entsprechenden Planer geschickt. Allerdings trotz Nachfrage nie eine Antwort erhalten.

Nach Rücksprache mit dem Marburger Bund ist es aber tatsächlich auch egal, weil sich auch aus einer Bestätigung dieser Mail kein Rechtsanspruch ergeben hätte. Der Arbeitgeber darf über die Arbeitszeit verfügen. Wenn man es rechtssicher haben will, benötigt man einen Zusatzvertrag, den es aber in vielen Häusern nicht gibt.

Man muss einfach darauf vertrauen, dass es klappt.