Franz.Schk
11.03.2026, 20:19
Ich werde mich demnächst für die FA-Prüfung anmelden. Ich hatte zwischenzeitlich eine Phase beruflicher Orientierungslosigkeit, in der ich 3 andere Fächer für jeweils kuze Zeit (unter 3 Monaten) gemacht habe, abgebrochen, und dann mit meiner initialen Weiterbildung weitergemacht habe. Auch habe ich in dieser Zeit 8 Monate in der Inneren gearbeitet, was anrechenbar wäre, aber nicht ist, weil der CA keine WB-Ermächtigung hat (:-kotz aber bin drüber hinweg lol).
Ehrlicherweise habe ich die kurzen Experimente nie im Lebenslauf oder bei Bewerbungen angegeben (ich habe damals auch parallel noch Dr-Arbeit geschrieben, was ich dann einfach offiziell gemacht habe). Anrechnen für FA ist ja eh nicht möglich.
Nun frage ich mich, inwieweit ich das alles das für die Zulassung angeben muss? Ich habe noch ein Papier-Logbuch (WBO 2006) und gebe ja auf der ersten Seite alle Weiterbildungsabschnitte an. Nun ist eben zwischen dem ersten und dem Rest eine Lücke von ca. 1.5 Jahren (bestehend aus
- den 2 abgebrochenen Jobs von je 2 und 1 Monat
- kurz arbeitslos
- kurz Impfarzt
- 8 Monate Innere ohne Weiterbildungsermächtigung)
Ich lese auf den Seiten der ÄK:
"Aufstellung der ärztlichen Tätigkeiten in zeitlicher Reihenfolge. Unterbrechungen der Weiterbildung infolge Krankheit, Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit,
etc. sind präzise einzutragen."
Ich fürchte also ich muss alles angeben. Aber dann ist der Rest einfach nicht relevant? Denn von den kurzen abgebrochenen Jobs habe ich keinerlei Zeugnisse... Ich war immer davon ausgegangen dass man prinzipiell nur angeben muss was für die Weiterbildung anzurechnen ist, jetzt befürchte ich, irgendwie in Erklärungsnot zu kommen...
Ehrlicherweise habe ich die kurzen Experimente nie im Lebenslauf oder bei Bewerbungen angegeben (ich habe damals auch parallel noch Dr-Arbeit geschrieben, was ich dann einfach offiziell gemacht habe). Anrechnen für FA ist ja eh nicht möglich.
Nun frage ich mich, inwieweit ich das alles das für die Zulassung angeben muss? Ich habe noch ein Papier-Logbuch (WBO 2006) und gebe ja auf der ersten Seite alle Weiterbildungsabschnitte an. Nun ist eben zwischen dem ersten und dem Rest eine Lücke von ca. 1.5 Jahren (bestehend aus
- den 2 abgebrochenen Jobs von je 2 und 1 Monat
- kurz arbeitslos
- kurz Impfarzt
- 8 Monate Innere ohne Weiterbildungsermächtigung)
Ich lese auf den Seiten der ÄK:
"Aufstellung der ärztlichen Tätigkeiten in zeitlicher Reihenfolge. Unterbrechungen der Weiterbildung infolge Krankheit, Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit,
etc. sind präzise einzutragen."
Ich fürchte also ich muss alles angeben. Aber dann ist der Rest einfach nicht relevant? Denn von den kurzen abgebrochenen Jobs habe ich keinerlei Zeugnisse... Ich war immer davon ausgegangen dass man prinzipiell nur angeben muss was für die Weiterbildung anzurechnen ist, jetzt befürchte ich, irgendwie in Erklärungsnot zu kommen...